Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen

(24 Bewertungen, 4.13 von 5)

Viele Betreiber von Online-Shops nutzen Amazon bzw. den Amazon-Marketplace als zweites Standbein oder verkaufen sogar ausschließlich bei Amazon. Leider sind gerade bei Amazon massenhafte Abmahnungen von Händlern an der Tagesordnung. Wir informieren Sie in diesem Beitrag zu allem, was Sie zu Widerrufsbelehrung, AGB und Vertragstexten wissen müssen, um gefahrlos bei Amazon zu handeln.

» Verkaufen bei Amazon
» Unterschiede zum eigenen Online-Shop
» Allgemeine Geschäftsbedingungen für Amazon Händler
» Die neue Widerrufsbelehrung 2014 für Amazon
» Internationaler Verkauf bei Amazon
» Abmahnung auf Amazon

Verkaufen bei Amazon

Die Vorteile des Verkaufs über den Amazon Marketplace und Amazon SellerCentral liegen auf der Hand: Amazon hat viele Kunden, ein gutes Image und übernimmt von der Zahlungsabwicklung über die Präsentation bis hin zur Lieferung der Waren viele Leistungen für die angeschlossenen Händler.

Anzeige

Rechtstexte für Amazon

eRecht24 bietet anwaltlich erstellte Rechtstexte für den Verkauf auf Amazon an:

  • AGB inklusive Prüfsiegel
  • aktuelle Widerrufsbelehrung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • inklusive Anwaltshaftung
Die Rechtstexte stehen für folgende Länder zur Verfügung:

Leider sind Händler, die über Amazon verkaufen, aber auch einem hohen Abmahnrisiko ausgesetzt. Das liegt zum einen daran, dass Händler zahllose gesetzliche Vorgaben zum Thema Bestellung, Widerruf, Fernabsatz, Preisangaben, Produktkennzeichnung oder AGB beachten müssen. Zum anderen lassen sich Produkte zwar schnell bei Amazon Marketplace zum Verkauf einstellen, viele rechtliche Vorgaben lassen sich auf der Plattform von Amazon aber nicht so leicht umsetzen. Massenhafte Abmahnungen von Verkäufern auf der Plattform waren die Folge.

Wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie haben müssen, um möglichst ohne Abmahnungen und Rechtstreitigkeiten zu verkaufen.

Was ist beim Verkauf auf Amazon anders als beim Verkauf über den eigenen Online-Shop?

In einem Onlineshop schließt der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer.

onlineshop-vertraege

Auf Plattformen wie Amazon und eBay gibt es aber mehrere Vertragsverhältnisse. Käufer und Verkäufer schließen zunächst mit Amazon als Plattformbetreiber einen Vertrag. Unabhängig davon wird dann zwischen Amazon und dem Käufer der eigentliche Kaufvertrag geschlossen.

amazon-vertraege

Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die rechtliche Gestaltung von Vertragstexten und AGB, die auf Plattformen wie Amazon anders ausgestaltet und eingebunden werden müssen als im eigenen Online-Shop.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Amazon Händler

Wer als Unternehmer bei Amazon an Verbraucher verkauft, benötigt – direkt oder indirekt – eigene AGB. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, bei Verträgen im Internet auch AGB zu verwenden, es gibt aber zahlreiche gesetzliche vorgeschrieben Informationspflichten, die der Händler gegenüber dem Kunden erfüllen muss, wenn er keine Abmahnung erhalten will. Indirekt gibt es also doch eine Pflicht, AGB zu verwenden.

Geregelt werden sollten in diesen AGB, je nach Ausrichtung des Amazon-Shops, folgende Punkte:

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Zahlungsmodalitäten
  • Details zur Lieferung
  • Rücksendekosten bei Widerruf
  • Gewährleistungsregelungen
  • Korrektur von Eingabefehlern
  • Speichern von Vertragsdaten und Vertragssprache

Wichtig:

1. Bitte nehmen Sie für Amazon NICHT die AGB aus Ihrem Onlineshop. Diese können Sie aufgrund der rechtlichen Unterschiede beim Vertragsschluss nicht übernehmen.

2. Bitte kopieren Sie keine fremden AGB. Allein das Verwenden kopierter AGB kann abgemahnt werden. Sie wissen aber nie, ob die AGB, die Sie von einem Wettbewerber im Netz kopiert haben, für Amazon erstellt wurden und ob diese rechtssicher und aktuell sind.

Amazon und Widerrufsbelehrung

Auch bei Amazon gelten die Vorgaben des Fernabsatzrechts. Das bedeutet, dass jeder Händler seine Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren und eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung einbinden muss. Gerade der Punkt Widerrufsbelehrung wurde und wird sehr häufig abgemahnt. Häufige Abmahnpunkte sind hier:

  • Eine veraltete Widerrufsbelehrung
  • Die Angabe einer falschen Widerrufsfrist
  • Nicht erlaubte Einschränkungen des Widerrufsrechts

Wichtig:

Am 13. Juni 2014 traten neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Widerruf & Co in Kraft.

Rechtssichere Unterlagen für den Verkauf bei Amazon finden Händler hier. (Anzeige)

Internationaler Verkauf auf Amazon

Immer mehr Händler gehen dazu über, nicht nur in einem Land zu verkaufen, sondern bieten Ihre Waren gleich in mehreren Ländern Europas an. Dies hat mehrere Vorteile:

Amazon gibt es in nahezu jedem Land Europas und Amazon ist in fast allen dieser Länder sehr gut aufgestellt. Verkäufer finden Millionen potentielle Käufer. Die Abwicklung von Zahlung und Versand übernimmt Amazon auch in vielen dieser Länder.

<atitle="Infografik: Amazon verdoppelt Produktpalette | Statista">Infografik: Amazon verdoppelt Produktpalette | Statista

Der Nachteil ist: Wenn man als Händler in anderen Ländern verkaufen will, muss man sich auch an die dortigen rechtlichen Vorgaben halten. Hier müssen oft die AGB, Vertragstexte sowie die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Zwar gibt es – zumindest in Europa – in vielen Bereichen wie dem Widerrufsrecht ähnliche Regelungen und ab dem 13. Juni 2014 gibt es sogar eine europaweit einheitliche Regelungen, in einigen Punkten müssen AGB und Vertragstexte dann aber inhaltlich an das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden.

Hinzu kommt dann das Übersetzen der Texte in die jeweilige Landessprache. Denn kein Franzose wird bei einem Händler kaufen, der sämtliche wichtigen rechtlichen Texte nicht in Französisch anbietet.

Eigentlich müssten Sie also für jedes Land eine anwaltliche Beratung einholen und die Texte von einem Rechtsanwalt individuell erstellen lassen oder zumindest einen Übersetzer bezahlen, der Ihre Vertragstexte in die Sprache des jeweiligen Landes übersetzt. Diese Variante ist rechtlich wohl am sichersten, aus Kostengründen aber nur für wenige Unternehmen möglich.

Als Alternative zu einer teuren anwaltlichen Beratung in jedem Land bietet sich an, ein Komplettpaket für ausländische Vertragstexte für Amazon zu kaufen.

Rechtstexte für Amazon

eRecht24 bietet anwaltlich erstellte Rechtstexte für den Verkauf auf Amazon an:

  • AGB inklusive Prüfsiegel
  • aktuelle Widerrufsbelehrung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • inklusive Anwaltshaftung

Die Rechtstexte stehen für folgende Länder zur Verfügung:

Abmahnungen bei Amazon

Amazon-Händler sind leider sehr häufig von Abmahnungen betroffen. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  1. Die Konkurrenz bei Amazon ist sehr groß:
    Jeder Verkäufer kann die Angebote seiner Konkurrenz direkt einsehen und rechtliche Fehler sofort abmahnen lassen.
  2. Der Händler, nicht Amazon, ist für die Rechtstexte verantwortlich:
    Die Händler bei Amazon und Amazon Marketplace sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Verkaufsangebote den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entsprechen. Leider beschränken viele Verkäufer die rechtliche Vorarbeit darauf, AGB, Widerruf und weitere notwendige Punkte einfach aus dem Netz zusammenzukopieren oder unpassende AGB aus einem Online-Shop bei Amazon zu verwenden.
  3. Amazon macht es seinen Händlern oft nicht leicht :
    Viele gesetzliche Vorgaben, die in Deutschland für Online-Händler gelten, lassen sich bei Amazon leider nur schwer umsetzen. Es gibt Urteile, die bestätigen, dass beispielsweise AGB und Buttonlösung bei Amazon nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eingebunden werden können. An einigen Stellen hat Amazon nachgebessert, an anderen Stellen ist die Rechtslage weiter umstritten.

Wichtig ist deshalb, dass man sich als Händler bei Amazon nicht ohne Not noch zusätzliche Angriffsfläche, etwa durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzulässige AGB, bietet und nicht auf zusammenkopierte Unterlagen, sondern möglichst auf anwaltlich erstellte und aktuelle Rechtstexte zurückgreift.

Bilder, Texte, Markenrechte

Neben den zahlreichen rechtlichen Fallstricken bei AGB, Vertragstexten, Widerruf & Co. gibt es auch bei Amazon „Abmahnklassiker“, die immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dies sind Vorgaben, die für alle Shop- und Verkaufsseiten im Netz gelten, aber natürlich auch bei Amazon eingehalten werden müssen. 

Einige Beispiele finden Sie in der nachfolgenden Liste.
Wir werden die Abmahngründe nach und nach für Sie aktualisieren und vervollständigen:

  • Urheberrechtsverletzungen durch Produktbilder oder Produktvideos ohne Lizenzvereinbarung
  • Produktbeschreibungen und Anleitungen werden ohne Erlaubnis übernommen
  • Anhängen an fremde Produktbilder
  • Nicht erlaubte Nutzung fremder Logos und Marken beim Verkauf
  • Mitbenutzung von EAN und ASIN auf Amazon
Anzeige
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
eBay: Zwangsweise 1 Monat Widerrufsrecht für Powerseller? Die Frage nach der Dauer des Widerrufsrechts auf eBay führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen. Aktuell können Verkäufer auf eBay je nach Ausges...
Weiterlesen...
Papierrechnung: Dürfen Telefonanbieter Extrakosten für Rechnungen per Post verlangen? Um sich Aufwand, Papier und Kosten zu sparen, versenden Telekommunikationsanbieter ihre Rechnungen gerne nur noch digital. Für die Rechnung in Papierform müss...
Weiterlesen...
eBay & Co: Müssen Privatverkäufer Umsatzsteuern an das Finanzamt zahlen? Der Bundesfinanzhof in München hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu befassen gehabt, ob Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay Umsatz...
Weiterlesen...
Veränderungen im Kaufrecht Das Kaufrecht hat umfangreiche Änderungen durch die Schuldrechtsreform erfahren. Zunächst wurden einige neue Begriffe eingeführt, die es nach altem Recht so ...
Weiterlesen...
Studie zu Retouren in Online-Shop: Wo zahlen Kunden die Widerrufskosten, wie halten es Amazon, Zalando, Apple & Co.? Der Versandhandel wächst stetig – zahlreicher Retouren zum Trotze. So wird beispielsweise fast jedes zweite Zalando-Paket zurückgeschickt. Seit Juni 2014 könn...
Anzeige Datenschutz-Kit
Anzeige
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details