Datenschutz: Was Sie zu Google AdSense wissen müssen

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Google AdSense bietet Seitenbetreibern die Möglichkeit, Werbung auf ihren Seiten zu schalten und so mit der eigenen Webseite Geld zu verdienen. Um passende Werbung auszuliefern, werden die Anzeigen auf die Vorlieben der Besucher abgestimmt. Das wirft natürlich einige Fragen zum Datenschutz auf. Wir zeigen wie Sie Google AdSense korrekt auf Ihrer Webseite einbinden und was Sie als Seitenbetreiber in Ihrer Datenschutzerklärung schreiben müssen.

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Inhaltsverzeichnis Google AdSense und Datenschutz

  1. Was ist Google Adsense?
  2. Was genau kritisieren die Datenschützer?
  3. Was Seitenbetreiber tun müssen: Information und Widerspruch
  4. Wichtig: Cookie Zustimmung
  5. Was müssen Sie in der Datenschutzerklärung schreiben?
  6. Bin ich "gewerblich" wenn ich AdSense Anzeigen schalte?

1. Was ist Google Adsense?

Google AdSense ist ein Dienst von Google, über den Webseitenbetreiber und Blogger Werbeanzeigen in verschiedenen Formaten auf ihren Seiten einblenden können. Google erhält von den Werbetreibenden Gebühren für die Auslieferung der Werbung an diese Webseiten. Einen Teil der so erzielten Einnahmen schüttet Google dann an die Webseitenbetreiber aus.

Um den Besuchern einer Seite möglichst relevante Werbung zu zeigen, auf die dann auch geklickt wird, schaltet Google diese Anzeigen aber nicht wahllos auf Webseiten. Die Anzeigen werden passend zur thematischen Ausrichtung einer Seite angezeigt. Seiten über Hundefutter zeigen also auch Werbung für Hundefutter an. Zum anderen wird die Surfhistorie eines Nutzers herangezogen: Welche Seiten hat er bereits besucht, welche Werbung hat er bereits gesehen oder geklickt.

Das geht aber natürlich nur wenn die Daten der Surfer auch umfangreich ausgewertet werden. Dann sind wir aber mittendrin im Bereich Datenschutz.

2. Was ist mit dem Datenschutz?

Kritisiert wird bei GoogleAdSense (ähnlich wie bei Google Analytics auch), dass Google:

  1. die IP-Adressen und Aktivitäten der Nutzer erfasst und speichert.
  2. Google Cookies setzt Cookies um die Aktiviäten von Nutzern auf Webseiten zu verfolgen.

Diese Daten werden dann an Google-Servern in die USA gesendet. Hier setzt die rechtliche Kritik an:

Zum einen sind IP-Adressen der heilige Gral der Datenschützer. Diese werden stets als personenbezogene Daten angesehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert und übertragen werden dürfen. Zum anderen wird befürchtet, dass durch eine Verbindung aller gespeicherten Daten detaillierte Aktivitätsprofile von Webseitenbesuchern erstellt werden können, die dann umfassend von Goolge ausgewertet werden können.

Die Rechtslage dazu ist leider weiterhin nicht 100%ig geklärt. So hat das LG Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen der Nutzer ohne Einwilligung unzulässig ist. Dagegen steht die Ansicht vieler Juristen und etwa des Amtsgerichts München (Urteil vom 30.09.2008, Az. 133 C 5677/08), die der Auffassung sind, dass zumindest dynamische IP-Adresse keinen personenbezogenen Daten sind. Diese IP-Adressen, so die Befürworter, können zwar einen Internetanschlussidentifizieren, nicht aber den Nutzer, der vor dem Rechner sitzt.

3. Was Webseitenbetreiber tun können: Information und Widerspruchsmöglichkeit

Nach Ansicht der Datenschutzbehörden ist die rechtlich sichere Variante, jeden Webseitenbesucher zu Beginn des Besuchs mit einer Einwilligung zu konfrontieren. Nur wer hier aktiv zustimmt, darf die Website besuchen. Lehnt der Bescher die Datenspeicherung und -übertragung ab, kann er die Website nicht nutzen. Eine solche Lösung ist unter Usability-Aspekten natürlich nicht praktikabel.

Jeder Seitenbetreiber sollte deshalb die Nutzer zumindest in seiner Datenschutzerklärung darüber informieren, dass Google AdSense auf einer Webseite eingebunden ist und dass hier Daten übertragen werden.

Zum andern muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, dem Sammeln und Auswerten seiner Daten zu widersprechen. Dies geht allerdings nicht direkt per Opt Out Cookie. Seitenbetreiber sollten in den eigenen Datenschutzhinweisen aber deutlich machen, welche Möglichkeiten die Nutzer haben:

  • Wie deaktiviere ich Cookies im Browser?
  • Welche Möglichkeiten bieten die Google Einstellungen etwa zu interessenbezogener Werbung?
  • Was bedeutet die do not track Funktion in Browsern?

4. Wichtig: Nutzer müssen Cookies zustimmen

Die Frage ob ein Cookies Hinweis auf Webseiten grundsätzlich und immer Pflicht ist haben wir hier beantwortet.

Wenn Sie Google AdSense auf Ihrer Seite nutzen müssen Sie aber die Zustimmung der Nutzer  einholen. Nicht weil die Datenschutzbehörden das verlangen, sondern weil Google das seit der Änderung der Datenschutzbestimmungen zu Google AdSense seit dem 30. September 2015 zur Pflicht gemacht hat:

Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU

Wenn Google-Produkte genutzt werden, bei denen diese Richtlinie Anwendung findet, müssen Endnutzern in der Europäischen Union bestimmte Informationen offengelegt und Einwilligungen von ihnen eingeholt werden, sofern das Datenschutzrecht der Europäischen Union diese Offenlegungen und Einwilligungen erfordert.

In Bezug auf Endnutzer in der Europäischen Union:

......

Sie müssen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Endnutzer verständliche und umfassende Informationen zur Speicherung von und zum Zugriff auf Cookies und Daten auf dem Gerät des Endnutzers erhält und diesen Aktivitäten zustimmt, wenn derartige Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produkts erfolgen, für das diese Richtlinie gilt. 

https://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html

Google verpflichtet Seitenbetreiber, die AdSense nutzen also:

  1. verständliche und umfassende Informationen bereit zu stellen (das machen Sie in der Datenschutzerklärung)
  2. die Einwilligung der Seitenbesucher einzuholen (das machen Sie über den Cookie Hinweis auf Ihrer Seite)

Praxis Tipp: Alle Tools, Checklisten und Generatoren die Sie für die Formulierung von Cookie Hinweis und Datenschutzerklärung bei Google AdSene benötigen finden Sie bei eRecht24 Premium

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Was müssen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung zu Google  AdSense schreiben?

Als Vorlage für einen Datenschutzhinweis können diese Punkte dienen:

  • Hinweis, dass diese Seite Google AdSense nutzt
  • Was macht Google AdSense mit Nutzerdaten?
  • Hinweis auf Cookies + Web Beacons
  • Speicherung von IP Adressen der Nutzer
  • Übertragung der Daten in die USA
  • Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer
  • Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen von Google zu AdSense

Tipp: Nutzen Sie dafür unseren Profi-Datenschutzgenerator bei eRecht24 Premium.

6. Bin ich "gewerblich" wenn ich AdSense Anzeigen schalte?

Wenn Sie Google AdSense auf Ihrer Webseite eingebunden haben, handeln Sie rechtlich gesehen als Unternehmer, nicht mehr als Privatperson. Die Bezeichnung „gewerblich“ ist dafür rechtlich nicht ganz korrekt (es gibt viele Unternehmer, die kein Gewerbe betreiben), trifft es aber auch.

Die Gerichte sind hier sehr streng: Wer auf seiner Webseite Werbung über Google AdSense schaltet, ist Unternehmer.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Egal ob er im Jahr 100 oder 100.000 Euro verdient. Egal ob mit der Werbung gerade einmal die Server-Miete herein kommt. Egal ob Sie mit Ihrer Webseite insgesamt Gewinn oder Verlust machen, Sie handeln nicht mehr privat.

Wenn Sie Geld mit Google AdSense auf Ihrer Webseite verdienen oder verdienen wollen, sollten Sie sich also besser nicht mit kostenlosen Mustern oder Vorlagen zufrieden geben. Sichern Sie Ihre Webseite besser schnell & einfach mit eRecht24 Premium ab.

 

 

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