AGB, Widerrufsbelehrung und Mitgliedschaft bei Hood: Darauf sollten Sie als Händler achten

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Auch beim Internetauktionshaus Hood verkaufen immer mehr Händler. Dabei gilt es jedoch, einige rechtliche Fallstricke zu umgehen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie zum Thema Widerrufsbelehrung, AGB und Impressum wissen müssen und wie Sie Ihr Abmahnrisiko rechtssicher vermeiden.

1. AGB für Hood: Warum diese so wichtig sind

Mit Ihren AGB regeln Sie als Händler auf Hood das unmittelbare Vertragsverhältnis zu Ihren Käufern. In der Regel verkaufen Sie bei Hood sowohl an andere Händler (Unternehmer, Business-to-Business – B2B) als auch an zahlreiche Privatpersonen (Verbraucher, Business-to-Consumer – B2C). Für beide Gruppen bestehen jedoch unterschiedliche rechtliche Regelungen, die in Ihren AGB enthalten sein sollten. Besonders wichtig dabei ist, dass Ihre AGB rechtskonform sind. Denn auch in Internetauktionshäusern tummeln sich inzwischen zahlreiche Abmahner, die auf unzulässige AGB-Klauseln nur warten.

Gerade aus diesem Grunde sollten Sie Ihre AGB nicht aus diversen Vorlagen oder Mustern selber zusammenstellen. Zudem unterliegt auch die Rechtsprechung zu AGB-Klausen einem ständigen Wandel, so dass Ihre AGB stets aktuell sein sollten. Weiterhin sind für jede einzelne Internetplattform aufgrund deren Besonderheiten regelmäßig separate AGB erforderlich.

2. Das gilt gegenüber Verbrauchern: Widerrufsbelehrung bei Hood

Gerade für Verbraucher ist eine Widerrufsbelehrung auf der Internetplattform Hood zwingend. Hier müssen Sie am 13.06.2014 um 0 Uhr die dann geltenden gesetzlichen Änderungen in Ihrer Widerrufsbelehrung aufgenommen haben. Geschieht dies nicht, drohen – wie bereits in der Vergangenheit bei den Änderungen zum Widerrufsrecht – kostenträchtige Abmahnungen.

3. Für Sie als Händler Pflicht: Impressum bei Hood

Für Sie als Shop-Betreiber auf Hood gilt die Impressumspflicht. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte das Impressum von Ihren jeweiligen Angeboten erreichbar sein. Zweckmäßig ist ein eigener Menüpunkt wie „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“.

4. Denken Sie auch an die Datenschutzerklärung für Ihren Shop bei Hood

Als Händler verarbeiten Sie personenbezogene Daten Ihrer Kunden. Erforderlich sind daher für Sie als Shop-Betreiber auf Hood eigene Datenschutzklauseln.

5. Vertragschluss und korrekte Preise – worauf es sonst bei Hood noch ankommt

Unbeschadet Ihrer Verkaufs-AGB sind Verbraucher nochmals über Vertragsschluss, Zahlungsarten und Lieferung gesondert zu belehren. Ebenfalls sind korrekte Preisangaben (Brutto oder Netto, Versandkosten, versicherter Versand zu Verbrauchern) von Ihnen unbedingt aufzuführen.

Was für Sie als Händler bei Hood interessant ist

Ein wesentlicher Vorteil von Hood, einem der größten deutschen Anbieter von Internetauktionen, sind die günstigen Gebühren. Einstell- und Grundgebühren werden nicht erhoben, eine Verkaufsprovision fällt nur für gewerbliche Händler an. Kritisiert werden jedoch die vielen „Spaßbieter“. Als Händler können Sie einen kostenpflichtigen sogenannten Hood-Shop betreiben. Angebotsmöglichkeiten sind Auktionen, Power-Auktionen, holländische Auktionen und der Sofort-Kauf (wahlweise mit Verhandlungsfunktion). Wie bei Ebay existiert ein Bewertungssystem.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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