Auf der Suche nach neuen Vertriebswegen steigt die Anzahl der Händler, die ihre Produkte über Shopgate durch dafür optimierte Webshops unmittelbar auf den mobilen Endgeräten der Kunden anbieten. Aber auch hier drohen einige juristische Fallbeile, denen Sie aus dem Weg gehen sollten. Worauf Sie speziell bei Ihren AGB, der Widerrufsbelehrung und dem Verkaufen bei Shopgate achten müssen, erfahren Sie hier.
So müssen Ihre AGB für Shopgate aussehen
Auch wenn Ihnen Shopgate Verkaufsplattformen für Ihre Angebote zur Verfügung stellt: Der Kaufvertrag kommt nur zwischen Ihnen als Händler und dem Kunden zustande. Ihre dafür geltenden AGB müssen daher Folgendes beinhalten, um möglichen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben:
- Rechtlich einwandfreie und der aktuellen Rechtslage entsprechende Klauseln
- Unterscheidung zwischen Verkäufe an Unternehmer (B2B) und Verbraucher (B2C)
- Berücksichtigung der Besonderheiten Ihrer angebotenen Produkte
- Berücksichtigung der Besonderheiten von Shopgate
Um all dies zu gewährleisten, sollten Sie für Erstellung Ihrer AGB rechtskundige Hilfe hinzuziehen und rechtliche Änderungen zeitnah einarbeiten lassen. Gewarnt werden muss davor, möglicherweise auch noch veraltete Klauseln aus anderen Verkaufskaufsbedingungen zu übernehmen und sich so die eigenen AGB „zusammen zu schustern“.
Das ändert sich bei Ihrer Widerrufsbelehrung für Shopgate
Ihre Angebote über die Plattform Shopgate müssen eine Widerrufsbelehrung enthalten, soweit Ihre Kunden Verbraucher sein können. Besonders wichtig hierbei ist, dass Sie pünktlich ab dem 13.06.2014 um 0 Uhr die dann per Gesetz in Kraft tretenden Änderungen in die Belehrung aufgenommen haben.
Auch ein Impressum bei Shopgate ist nötig
Wie bei allen Internetshops gilt auch bei Shopgate die Pflicht, Ihr Impressum einzubinden. Das ist idealerweise so zu gestalten, dass es von jedem Ihrer eingestellten Angebote mittels eines eigenen Menüpunktes aufgerufen werden kann.
Daran führt kein Weg vorbei: Die Datenschutzerklärung bei Shopgate
An eigenen Datenschutzklausen auf der Plattform Shopgate kommen Sie als Händler nicht vorbei. Aufgrund Ihrer Verarbeitung von personenbezogenen Daten Ihrer Kunden ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
Darauf kommt es beim Vertragschluss und Ihren Preisen bei Shopgate an
Auch wenn das bereits in Ihren AGB geregelt ist: Verbraucher müssen Sie nochmals gesondert über Vertragsschluss, Zahlungsarten und Lieferung unterrichten. Dagegen müssen Angebote gegenüber allen Kunden korrekt ausgezeichnet sein, also Brutto oder Netto-Preise und Höhe der Versandkosten. Klauseln, wonach für Verbraucher zusätzliche Kosten für einen versicherten Versand anfallen, sind unwirksam und daher abmahnfähig.
Für Sie als Händler eine echte Option: Die Erweiterung durch Shopgate
Die Erweiterung Ihres Online-Shops durch eine Anbindung an Shopgate kann für Sie als Händler eine echte Option sein: Statt herkömmliche Computer werden Smartphones und Tablets immer mehr genutzt. Dafür optimierte Webshops und Shopping-Apps können in der Tat für Sie zu einem vermehrten Umsatz führen.
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