Eine in großem Stil angelegte Betrugswelle verunsichert zurzeit Unternehmer vor allem in Österreich. In gefälschten Abmahnschreiben werden die Empfänger beschuldigt, unerlaubt einen Erotikfilm im Netz verbreitet zu haben. Um das pikante Thema aus der Welt zu schaffen, dürften viele Angeschriebene lieber die Summe von knapp 1000,- Euro zahlen, als weitere Schritte einzuleiten. Doch die abmahnende Anwaltskanzlei existiert gar nicht.
Mit Zahlung unangenehme Nachforschungen vermeiden
Wer den angeblichen Rechtsanwalt Peter Schmidt, spezialisiert auf Urheber- und Wettbewerbsrecht, googelt, landete noch bis zum Wochenende auf einer professionell wirkenden Webseite mitsamt einem vollständigen Impressum. Auch das versandte Abmahnschreiben, in dem von Verletzung des Urheberrechts die Rede ist, wirkt auf den ersten Blick echt. „Girl & Girl Pee Marigold & Christiana“, lautet der Titel des 83-minütigen Machwerks, das vom Server der Unternehmer hochgeladen worden sein soll.
Wer weder die eigenen Mitarbeiter auf den Schmuddelfilm ansprechen noch die Sache einem Anwalt erklären will, braucht nur eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 950,- Euro zu überweisen. Reagiert man nicht, so droht der Absender mit einer Klage.
Webseite, Titel und Schreiben sind ein Fake
Doch die Berliner Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass es sich bei dem Absender Peter Schmidt nicht um einen zugelassenen Anwalt handelt. Das Bild auf der seriös aussehenden Homepage stammte aus einer Datenbank; inzwischen ist die Seite nicht mehr im Netz zu finden.
Unter der angegebenen Adresse am Berliner Kurfürstendamm findet sich zwar tatsächlich eine Rechtsanwaltskanzlei. Doch der Urheber der Abmahnungen, der angebliche „Kollege“ Peter Schmidt, ist hier unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorwürfe aus den massenhaft versendeten Schreiben frei erfunden sind.
Praxis-Tipps:
1. Die Abmahnung von der Kanzlei Peter Schmidt, Kurfürstenstraße 234 in Berlin wegen eines Erotikfilms ist gefälscht. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, zahlen Sie auf keinen Fall.
2. Informieren Sie stattdessen die Staatsanwaltschaft Berlin, die gegen den Betrüger ermittelt.
3. Generell gilt beim Erhalt von Abmahnschreiben: Lassen Sie sich beraten! Eine Kanzlei, die auf IT-Recht spezialisiert ist, erkennt schnell, ob eine Forderung seriös und angemessen ist. Hier unterstützt man Sie in rechtlichen Fragen und hilft gegebenenfalls, die Kosten möglichst gering zu halten.
Vorsicht bei selbst modifizierten Unterlassungserklärungen!
Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.