Anzeige

Dauerbrenner: Neue Entscheidung zum Abbruch von eBay-Auktionen

(5 Bewertungen, 4.60 von 5)

Immer wieder müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, wann eBay-Verkäufer zum Abbruch ihrer Auktionen berechtigt sind. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Entscheidung getroffen.

Verkäufer bricht Auktion nach drei Tagen ab

Ein Verkäufer bot bei eBay einen Gussheizkörper an. Nur kurze Zeit später brach der Verkäufer die Auktion ab. Ein Bieter hatte auf die Ware bereits 112 Euro geboten und war damit Höchstbietender. Er verlangte von dem Verkäufer die Aushändigung des Produkts. Dies lehnte der Anbieter ab und brachte vor, der Heizkörper sei nach Auktionsbeginn zerstört worden. Deswegen habe er die Auktion abgebrochen. Später berief er sich darauf, er habe zusammen mit seinem Bruder festgestellt, dass der Bieter in der Vergangenheit 370 Angebote zurückgenommen habe. Der Abbruch der Auktion sei daher zulässig gewesen.

Der Höchstbietende hätte den Heizkörper zu einem stolzen Preis von 4000 Euro weiterverkaufen können und verlangte im Rahmen seiner Klage diesen Betrag abzüglich des Kaufpreises (112 Euro) von dem Verkäufer. Sowohl das Amtsgericht, als auch das Landgericht urteilten zugunsten des Anbieters. Nun musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Anzeige

BGH konkretisiert Voraussetzungen zur Streichung von Geboten

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. September 2015, Az.: VIII ZR 284/14) führte aus, dass Verkäufer bei eBay nur ausnahmsweise zum Abbruch und damit zur Streichung von einzelnen Geboten berechtigt sind. Neben den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay genannten Gründen (hier werden gesetzliche Gründe angeführt, wie zum Beispiel „Anfechtung“ oder „Rücktritt“) kommt ein Abbruch von Auktionen nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht. Verkäufer sind zum Abbruch nur dann berechtigt, wenn „gewichtige Gründe“ vorliegen, die den gesetzlichen Gründen gleichkommen. Außerdem müssen diese gewichtigen Gründe das Motiv für den Abbruch der Auktion bilden.

Das Gericht war der Ansicht, dass der Verkäufer zum Abbruch der Auktion nicht berechtigt war. Er durfte auf Grund der Vielzahl von Angebotsrücknahmen des Bieters nicht davon ausgehen, dass es sich bei ihm um einen unseriösen Käufer handelt. Eine Rücknahme war aus diesem Grund auch nicht geboten, da die Lieferung der Ware bei eBay in der Regel nur gegen Vorkasse erfolgt, sodass der Verkäufer nicht um die Begleichung der Kaufpreisforderung bangen musste. Im Übrigen trug er vor, dass nicht die etwaige fehlende Seriosität des Käufers der Grund für den Abbruch war, sondern die Zerstörung des Heizkörpers.

Fazit:

Es muss für den Abbruch einer Aktion also immer ein wichtiger Grund vorliegen. Mit der Entscheidung setzt der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Abbruch von eBay-Auktionen fort. Wann „gewichtige Gründe“ vorliegen, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden.

Anzeige

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Impressum: Müssen Immobilienmakler im Impressum die Zulassungsbehörde angeben? Das Telemediengesetz verpflichtet Händler und Dienstleister auf ihrer Internetseite ein Impressum zu führen. Das Landgericht Düsseldorf musste sich in diesem ...
Weiterlesen...
eBay-Kunden haften bei Weitergabe der Account-Daten für Rechtsverletzungen Ein eBay-Account enthält personenbezogene Daten, die teilweise für potentielle Käufer einsehbar sind. Dies dient neben der Transparenz auch der I...
Weiterlesen...
Online-Bewertungen: Muss ein Bewertungsportal die Daten der Verfasser herausgeben? Bewertungen über Ärzte, Hotels oder Restaurants: Online-Bewertungsportale erfreuen sich großer Beliebtheit unter Nutzern. Eine kritische Bewertung kann jedoch...
Weiterlesen...
Paypal: Onlineshops droht Sperrung bei Verkauf von kubanischen Waren Rum-&-Co-Inhaber Thomas Altmann drohte die Sperrung seines Paypal-Kontos, weil er kubanische Zigarren und Rum aus Kuba nicht aus seinem Programm nimmt. Dies...
Weiterlesen...
Vorsicht Abzocke: Betrüger kapern seriöse Shops bei Amazon Durch einen Trick haben sich Kriminelle Zugang zu den Angebotsseiten zuverlässiger Händler verschafft. Dort bieten sie vermeintliche Schnäppchen an, die aller...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen
×

8 von 10 Webseiten sind abmahngefährdet. Ihre Seite auch?

×
Sie besuchen eRecht24 öfter?

Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie

  • Einfache Lösungen zu den Abmahnfallen im Internet
  • Aktuelle Rechtstipps von Rechtsexperte Sören Siebert
  • 3 exklusive Checklisten zum Internetrecht

Wir halten uns an den .

Wir halten uns an den Datenschutz.