Markenrecht: Sony kann „Let`s Play“ nicht als Marke anmelden

(4 Bewertungen, 4.00 von 5)

Let`s Play Videos auf YouTube boomen. Auf den Zug wollte auch Sony aufspringen und versuchte den Begriff „Let`s Play“ als Marke anzumelden. eRecht 24 zeigt, warum die YouTuber-Szene jetzt aufatmen kann.

Sony meldet „Let`s Play“ als Marke an

Bereits im Oktober 2015 versuchte Sony den Begriff „Let`s Play“ als Marke beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USTPO – United States Patent and Trademark Office) anzumelden. Die Bezeichnung steht auch für Videos in Streaming-Portalen wie YouTube oder Twitch, in welchem Spieler Videospiele spielen und kommentieren. So begeistern die erfolgreichsten YouTuber wie z.B. „PewDiePie“ oder im deutschen Raum „Gronkh“ und „Sarazar“ Millionen von Fans.

Anzeige
Markenanmeldung vom Anwalt zum günstigen Festpreis!
Markenanmeldung, Recherche und Überwachung erfolgen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz. Jetzt informieren!

Entsprechend groß war die Aufruhr in der Gaming-Community, als sie Wind von Sonys Absichten bekam. Viele Kritiker sind der Ansicht, der Begriff „Let´s Play“ sei nicht schutzwürdig. Er gehöre der YouTube-Community, sodass Sony ihn nicht monopolisieren dürfe. Die Behörde aus den USA hat den Antrag des Unternehmens im Dezember letzten Jahres zurückgewiesen.

US-amerikanisches Markenamt verweigert Eintragung

Dabei stützte sich das US-amerikanische Markenamt nicht auf die Argumentation in den vielen Forenbeiträgen. Für das Amt ausschlaggebend war, dass eine ähnliche Marke bereits existiert. Ein in dem US-Bundesstaat Georgia ansässiges Unternehmen ist Inhaber der Marke „Let´z Play“. Das Unternehmen organisiert online und offline Events für Videospieler. Sonys Anmeldung war der bestehenden Marke zu ähnlich. Das Markenamt befürchtete eine Verwirrung der Verbraucher. Es spielte bei der Entscheidung der Behörde keine Rolle, dass viele Videos auf YouTube die Bezeichnung im Titel tragen. Sony hat sich bisher nicht geäußert.

Fazit:

Auch im deutschen Markenrecht gilt: Markenanmeldungen haben keinen Erfolg, wenn bereits identische oder ähnliche Marken für identische oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen bestehen. Um Probleme bei der Anmeldung zu vermeiden, sollten Unternehmen immer eine vorherige Markenrecherche durchführen (lassen). Dafür kann sich der Weg zu einem spezialisierten Rechtsanwalt lohnen.

Anzeige

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen