Markenrecht: „Lacoste“ gewinnt im Streit um Krokodil und Kaiman

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Der Schutz der eigenen Marke ist für deren Inhaber von grundlegender Bedeutung, um sich am Markt von Konkurrenten abheben zu können. Doch gerade im „Luxusbereich“ werden Marken oft kopiert. Nun hat das Modeunternehmen „Lacoste“ einen Streit um sein bekanntes Krokodil gewonnen.

Polnisches Unternehmen meldet Marke mit Kaiman an

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Ein polnisches Unternehmen („Mocek und Wenta“) meldete für u.a. Taschen, Lederwaren, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, sowie Schuhe und die Vermietung von Immobilien die Marke „Kajman“ an. Das Logo enthielt neben dem Schriftzug die Darstellung eines Kaimans, in welchen das Wort eingebettet war. Das französische Luxuslabel „Lacoste“, dessen Marke mit dem Krokodil schon länger eingetragen war, ging gegen die Anmeldung vor.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (kurz „HABM“) teilte die Ansicht von Lacoste und lehnte die Eintragung der Kajman-Marke zumindest für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Hiermit war Mocek und Wenta nicht einverstanden und klagte. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) musste den Streit entscheiden.

Kaiman ist Krokodil von Lacoste zu ähnlich

Das Gericht der Europäischen Union (Urteil vom 30. September 2015, Az. T-364/13) bestätige die ablehnende Entscheidung des HABM. Zwar besteht zwischen den beiden Zeichen nur eine geringe bildliche Ähnlichkeit, da beide Marken „ein Reptil der Ordnung der Krokodile“ abbilden. Bei der Wahrnehmung der beiden Marken unterscheidet die Öffentlichkeit in der Regel nicht zwischen den beiden Reptilien. Außerdem weisen beide Marken nur eine geringe klangliche Ähnlichkeit auf. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Lacoste selbst nur ein Krokodil ohne einen Schriftzug darstellt.

Allerdings, so das Gericht weiter, besitzt die Marke „Lacoste“ im Bereich von Lederwaren, Bekleidungsstücken und Schuhe aufgrund ihrer Bekanntheit eine erhöhte Kennzeichnungskraft. Es besteht daher bei der Marke „Kajman“ eine Verwechslungsgefahr, da die breite Öffentlichkeit davon ausgeht, dass beide Marken aus dem gleichen Unternehmen stammen. Lacoste konnte die eigene Marke somit erfolgreich verteidigen.

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Fazit:

Ausnahmsweise kann eine Verwechslungsgefahr auch bei einer nur geringen Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken bestehen. Vorliegend kam es Lacoste zu Gute, dass die Marke im Bereich der Bekleidung sehr bekannt ist.

 

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