Fußball und Marken: Gericht lehnt Markenschutz für Wappen von FC Barcelona ab

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Im Fußball ist der FC Barcelona eine feste Größe. Doch ist den Verbrauchern auch das Wappen des Vereins bekannt? Das Gericht der Europäischen Union sah das nicht so. eRecht24 zeigt, warum das Gericht den Markenschutz für das Wappen ablehnte.

Europäisches Markenamt weigert sich, Wappenumriss des FC Barcelona als Marke einzutragen

Der FC Barcelona meldete im Jahr 2013 eine Bildmarke bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem europäischen Markenamt, an. Die Marke bestand aus den Umrissen des Vereinswappens. Der Verein wollte das Zeichen für Papierwaren, Bekleidung und Sportaktivitäten nutzen.

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Das HABM wies die Anmeldung im Jahr 2014 zurück. Die Behörde war der Ansicht, die Umrisse des Wappens seien nicht dazu geeignet, den Verbraucher auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen. Vereinfacht gesagt: Das HABM ging davon aus, dass der Kunde nicht erkennt, dass die Produkte mit dem Wappenumriss vom FC Barcelona stammen. Der Verein war mit der Entscheidung nicht einverstanden und klagte. Das Gericht der Europäischen Union (kurz EuG) hat jetzt ein Urteil gefällt.

Wappenumrisse zu einfach und rein dekorativ

Das Gericht der Europäischen Union (Urteil vom 10. Dezember 2015, Az. T-615/14) bestätigte die Entscheidung der Behörde und lehnte den Markenschutz ab. Der Wappenumriss wird von den Verbrauchern nur als eine einfache Form wahrgenommen. Sie erkennen anhand des Umrisses nicht, welchem Unternehmen die angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen zuzuordnen sind.

Außerdem werden Wappen häufig zu Dekorationszwecken verwendet. Dem Wappen fehlt dann die Unterscheidungskraft und erfüllt damit nicht die Funktion einer Marke. Der FC Barcelona konnte auch nicht nachweisen, dass die Unterscheidungskraft durch die Benutzung des Wappens entstand. Der Verein kann sein Wappenumriss nicht als Marke schützen lassen. 

Fazit:  

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Bilder, die Unternehmen als Marken verwenden wollen, sind nicht immer als Marke eintragungsfähig. Die Zeichen müssen es dem Betrachter erlauben, sie einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen.

 

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Über den Autor

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt in Berlin und spezialisiert auf das Internetrecht. Er war unter anderem in der Rechtsabteilung der eBay GmbH tätig und berät seit 2004 als Rechtsanwalt Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Rechts der neuen Medien. Er ist selbst Internetunternehmer und betreibt seit 1999 mit eRecht24.de eines der größten Portale zum Recht im Internet.

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