Jetzt noch möglich: Verpackungen für 2015 lizenzieren

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Online-Händler müssen laut der Verpackungsverordnung sicherstellen, dass ihre versendeten Verpackungen auch recycelt werden. Wer dies nicht tut, riskiert eine Abmahnung und  ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Es gilt: Jetzt noch schnell handeln und für das vergangene Jahr absichern!

 

Online-Händler sind gemäß der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, sich um die Rücknahme und Verwertung ihrer versendeten Verpackungen zu kümmern. Dies betrifft Kartons genauso wie Füllmaterialien und Luftpolsterfolie. Händler können sich ganz einfach online rechtlich absichern und so Abmahnungen und hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vermeiden. Wer dies bislang versäumt hat, kann dies für Deutschland sogar noch für das bereits abgelaufene Jahr 2015 nachholen.

Warum Verpackungen lizenzieren?

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet seit 1991 Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, die sie an Endkunden versenden, zurückzunehmen und dem Wertstoffkreislauf wieder zuzuführen oder sich an einem so genannten Rückhol-System zu beteiligen. Dies betrifft auch Online-Händler und Verkäufer auf Plattformen wie Amazon, eBay und DaWanda. Mindestgrenzen sind in der Verpackungsverordnung nicht vorgesehen, sie betrifft kleine Händler daher genauso wie große Versender.

Verpackungslizenzierung: Einfache Lösungen für Online-Händler

Die zugelassenen dualen Systeme bieten die Möglichkeit, Verpackungen mittels einer einfachen Pauschale gesetzeskonform zu lizenzieren. Insbesondere für kleine Händler, die sich nicht umfassend mit dem Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen können, sind diese Pauschalen ideal geeignet.

Verpackungslizenzierung für 2015: Jetzt noch möglich bis 15. Februar 2016!

Die Landbell AG, in Deutschland als Duales System zugelassen, bietet Online-Händlern mit Landbell EASy eine besonders einfache und effiziente Lösung. Für den deutschen Markt werden für nur 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier und Kartonagen lizenziert. Das entspricht in etwa 400 mittleren Versandkartonagen. Der Vertrag für Landbell EASy wird zunächst über zwei Jahre geschlossen. Mit diesem Abschluss sind Händler rechtssicher aufgestellt – lediglich einmal jährlich müssen sie die tatsächlich versandte Menge an Verkaufsverpackungen melden.

Achtung Händler! Die im Jahr 2015 innerhalb Deutschlands versandten Verpackungen können nur noch bis zum 15. Februar 2016 lizenziert werden.

Haben Sie‘s auf dem Schirm? Verpackungsverordnung gilt auch für den Versand ins Ausland!

Die gesetzliche Lizenzierungspflicht besteht aber nicht nur innerhalb Deutschlands. Wer länderübergreifend zum Beispiel von Deutschland nach Österreich versendet, benötigt zusätzlich einen Lizenzierungsvertrag zur Entsorgung der Verpackungsmengen im Nachbarland. Online-Händler können mit Landbell EASy für jährlich 129,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bis zu 1.500 Kilogramm Haushaltsverpackungen und bis zu 1.500 Kilogramm Gewerbeverpackungen pauschal in Österreich lizenzieren. Die tatsächlich in Umlauf gebrachte Menge muss nach Ablauf des Jahres nicht mehr gemeldet werden. Die Laufzeit des Entsorgungspakets für Österreich beträgt insgesamt zwei Jahre. 

 

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Kommentare  
Peter
0 # Peter 01.03.2016, 02:37 Uhr
Moin, wenn ich nur gebrauchte Verpackungen zum Versand nutze, muß ich trotzdem eine Verpackungslizensierung machen? Eventuell für´s Klebeband und Adressaufkleber??
Vielen dank für Ihre Antwort
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Astrid
0 # Astrid 03.03.2016, 15:36 Uhr
Danke für die Info - Brauche ich das etwa auch, wenn ich wenn ich ab und zu ein Buch verkaufe und verschicke, das man über meine Homepage bestellen kann? im klassischen gepolsterten Briefumschlag? Stirnrunzel...
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Guest
0 # Guest 28.02.2017, 17:14 Uhr
Hallo, ich habe eine dringende Frage:
gilt die Verpackungsverordnung auch für Italien, Spanien, Frankreich, Portugal, England, Schweden, Dänemark, Schweiz, Griechenland....
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