Domainrecht: Ist „Beruf + Ortsname“ als Domain erlaubt?

(3 Bewertungen, 4.67 von 5)

Die Bezeichnung eines Unternehmens als „firma-stadt.de“ ist seit langer Zeit wettbewerbsrechtlich umstritten. Uneinigkeit unter den Gerichten besteht dahingehend, ob durch die Verbindung mit einem Ortsnamen eine Spitzenstellung des Unternehmers suggeriert wird. Das OLG Hamm revidierte kürzlich seine bisherige Ansicht hierzu.

OLG Hamm hielt die Domainregistrierung für unzulässig

In seiner früheren Entscheidung (Urteil vom 18.03.2003, Az.: 4 U 14/03) hatte das OLG Hamm die Ansicht vertreten, dass die Domain „tauchschule-dortmund.de“ gegen die Regelungen des UWG verstieß. Ein Mitbewerber war gegen die Bezeichnung der Tauchschule vorgegangen, da die Verbindung mit dem Ortsnamen „Dortmund“ eine Spitzenstellung suggerierte und die Tauchschule aber kleiner war als die des Konkurrenten. Die Richter gaben dem Mitbewerber Recht, da die Internetnutzer durch den Domainnamen in die Irre geführt würden. Die Entscheidung ist kontrovers, da sie das im Domainrecht geltende Prioritätsprinzip verletzt. Jedem Mitbewerber war es auf diese Art möglich, von einem kleineren Unternehmen die Domainfreigabe zu verlangen.

OLG revidiert eigene Ansicht und erklärt Gattungsbegriffe in Verbindung mit Ortsnamen für zulässig

Das OLG Hamm gab in einer neueren Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung auf (Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 U 63/08). In diesem Fall ging es um eine Kanzlei, die die Domain „anwaltskanzlei-ortsname.de“ verwendete. Hier urteilen die Richter jedoch in deutlicher Abkehr ihrer alten Rechtsprechung. In der bloßen Benutzung der Domain sei nach Ansicht des Gerichts keine Behauptung einer Spitzenstellung zu sehen. Für diese Behauptung sei es vielmehr nötig, dass der bestimmte Artikel „die“ voran gestellt wird. Erst bei dieser Verbindung sei eine Spitzenstellung durch die Internetnutzer begründeter Weise anzunehmen.

Da aber die Kanzlei nicht die Domain “die-anwaltskanzlei-ortsname.de“ verwendete, sei keine Irreführung gegeben. Dem Geschäfts- und Kundenverkehr ist auf Grund der Besonderheiten der Domainvergabe bewusst, dass Domains jeweils nur einmal vergeben werden können. Aufgrund dessen sei dem Kunden klar, dass die inhaltliche Aussage des Domainnamens nicht allein eine Spitzenstellung bedeuten könne.

Fazit:

Nach der neueren Rechtsprechung wurde der Prioritätsgrundsatz beim Domainvergaberecht bestätigt. Die Verbindung von Berufsgattungen mit Ortsnamen ist daher zulässig, auch wenn das Unternehmen keine Spitzenposition innehat.

Anzeige
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Tippfehlerdomains: Ist das Abfangen von Kunden jetzt erlaubt? Ein Tippfehler kann sich vor allem beim Schreiben an Tablets und Smartphones schnell einschleichen. Viele Unternehmen versuchen im Internet Kunden daher durch...
Weiterlesen...
Domains und Gattungsbegriffe Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdom...
Weiterlesen...
Was ist eine Domain / Vergabe von Domains Die Wahl der Domain ist für eine Internetpräsenz oft von entscheidender Bedeutung. Deshalb soll zunächst kurz auf den Aufbau von Domains eingegangen werden, bev...
Weiterlesen...
Namensrecht Nach § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch die Firma (der Name eines Unternehmens) Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Rechtliche...
Weiterlesen...
Domains und Markenrecht Für den Schutz der eigenen Domain spielen markenrechtliche Ansprüche eine große Rolle. Die eigene Marke bietet zum einen Schutz gegen Trittbrettfahrer und verwe...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support