Homepage erstellen: Was Sie über Impressum, Domain, Urheberrecht & Co. wissen müssen

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Die eigene Homepage ist für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen eine Selbstverständlichkeit. Leider haben viele Seitenbetreiber Angst, im Dickicht von Impressum, Datenschutz und Bildrechten Fehler zu machen, die teuer werden können. Es lauern viele rechtliche Fallstricke und Abmahn-Fallen. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Seitenbetreiber zum Einstieg in das Thema "eigene Homepage erstellen" wissen müssen. Damit Ihre Webseite nicht zur Kostenfalle wird.

 

Inhaltsverzeichnis: 

  1. Die Auswahl der passenden Domain
  2. Die Inhalte und Urheberrecht
  3. Das Impressum
  4. Die Datenschutzerklärung
  5. Geld verdienen: Werbung und Verkäufe

Teil 1: Die Auswahl der passenden Domain

Aus technischer Sicht ist das Homepage erstellen denkbar einfach. Sie können eine Webseite leicht selbst erstellen, indem Sie die Baukästen und kostenlose Vorlagen der Hoster und Provider nutzen. Viele dieser Provider übernehmen für ihre Kunden auch die Registrierung einer Domain. Die richtige Domain kann von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Internetseite sein. Bereits an dieser Stelle lauern aus rechtlicher Sicht allerdings die ersten rechtlichen Fallstricke – denn längst nicht jede Domain, die noch nicht vergeben ist, darf auch ohne rechtlichen Konsequenzen registriert werden.

Vermeiden sollten Sie bei der Domainregistrierung Domains, die die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzen können. Das betrifft vor allem folgende Punkte:

1. fremde Personen- oder Firmenname enthalten

Diese genießen nach §12 BGB rechtlichen Schutz nach dem Namensrecht. Darunter fallen übrigens nicht nur bürgerliche Namen oder Firmennamen, sondern ebenso geschützte Berufsbezeichnungen oder Pseudonyme.

2. Markennamen anderer Unternehmen

Häufig klingt es verlockend, eine Domain zu registrieren, die einen Markennamen eines Unternehmens enthält. Hiervon kann zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen jedoch nur abgeraten werden. Gerade im Bereich Markenrecht kann es schnell sehr teuer werden, die Gerichte setzen hier regelmäßig sehr hohe Streitwerte an.

3. „Tippfehler“ in Anlehnung an bekannte Internetseiten

Um möglichst viele Besucher auf die eigene Homepage zu locken, kann es speziell für Unternehmen interessant sein, so genannte Tippfehler-Domains (z.B. gogle.de statt google.de) zu registrieren. Dies ist jedoch ebenfalls untersagt und kann zu kostenintensiven Abmahnungen führen.

Teil 2: Die Gestaltung der eigenen Internetseite: Inhalte und Urheberrechte

Ist erst einmal ein passender Domainname für die eigene Website gefunden, so möchte diese natürlich auch mit Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Design) versorgt werden. Die eigene Internetseite kann entweder – beim Vorliegen entsprechender Kenntnisse – selbst erstellt werden, als "Baukasten" zusammen gestellt werden oder aber eine spezialisierte Agentur kann mit der Erstellung der Internetpräsenz beauftragt werden.

Ein Baukasten-System hat den Vorteil, dass alle wichtigen Funktionen vorhanden sind und nur noch persönlich angepasst werden müssen. Auch das Design lässt sich einfach aus einer Vielzahl von Vorlagen wählen. So kann man selbst eine Homepage erstellen, auch wenn man keine Programmierfähigkeiten hat.

Egal für welche Lösung man sich entscheidet, ist an dieser Stelle zu beachten, dass die eigene Webseite rechtssicher gestaltet wird, um kostenpflichtigen Abmahnungen vorzubeugen.

Tipp:

Schauen Sie zum Thema kostenlose Website und Hilfe beim Internetrecht einmal hier vorbei:
www.homepage-baukasten.de/howto/internetrecht

Urheberrecht und Homepage

Bilder und Videos

Beim Homepage erstellen sollten Sie sicherstellen, dass für sämtliche veröffentlichte Inhalte entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Dies bedeutet, dass es vermieden werden sollte, ohne vorherige Nachfrage bei den entsprechenden Rechteinhaber Texte oder Bilder von Webseiten Dritter einfach auf der eigenen Internetseite zu platzieren.

Zur Gestaltung von Webseiten erfreuen sich aus diesem Grunde in den letzten Jahren so genannte Stockfoto-Anbieter wie beispielsweise fotolia, pixelio.de oder istockphotos.com immer größerer Beliebtheit. Auf diesen Seiten lassen sich für relativ kleines Geld thematisch passende Bilder und Grafiken finden, die auf den eigenen Internetseiten verwendet werden könnten.

Was an dieser Stelle jedoch häufig nicht genau genug beachtet wird, ist die Tatsache, dass auch die Nutzung dieser Bilder den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Stockfotografie-Plattform zu genügen hat. Häufig ist demnach an dieser Stelle die Nennung des Fotografen an der genau definierten Stelle notwendig; wird diese unterlassen, so kann es ebenfalls zu kostenintensiven Abmahnungen kommen.

Einen ausführliche Ratgeber zur rechtssicheren Verwendung von Bildern auf Blogs und Internetseiten haben wir hier veröffentlicht.

Sofern die Homepage nicht selbst, sondern durch eigene Agentur erstellt wird, sollte bereits im Vorwege eine vertragliche Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Agentur den Auftraggeber von etwaigen Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit von ihr zu verantwortenden Rechtsverletzungen auf der Internetseite freistellt – heißt im Klartext: Wird die Rechtsverletzung durch die Agentur begangen, weil sie etwa nicht lizensierte Bilder verwendet hat, so haftet diese dafür.

Praxis-Tipp: Laden Sie zum Thema Bilder, Urheberrecht und Nutzungsrechte einfach unsere kostenloses E-Book "Bildrechte im Internet" herunter

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Teil 3:  Das Impressum auf Ihrer Hompage

In den vergangenen Jahren wurden Tausende von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht durch Wettbewerbsverbände oder Mitbewerber ausgesprochen. Dabei ist es gar nicht so schwer, ein abmahnsicheres impresum zu erstellen. 

Was ist ein Impressum?

Die Impressumpflicht ist hierbei in §5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Demnach sind bestimmte Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“, sofern die eigene Internetseite als „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ einzustufen ist.

Dies bedeutet: Wer eine rein private Website betreibt, der benötigt zunächst einmal kein Impressum auf seiner eigenen Internetseite. Allein die Einbindung von auch nur einem einzigen Werbebanner auf der Internetseite kann die Rechtslage an dieser Stelle jedoch schon komplett verändern, sodass in der Folge einer Impressumspflicht bestehen könnte.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Die Impressumspflicht nicht nur auf der eigenen Internetseite bestehen, sondern beispielsweise auch geschäftsmäßige Auftritte in sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook oder Google+ der Impressumspflicht unterliegen.

Wichtig ist auch sicherzustellen, dass  im Falle eines Aufrufes der eigenen Homepage mit einem mobilen Gerät (z.B. Smartphone, Tablet) das Impressum sichtbar dargestellt wird. Anderenfalls drohen auch an dieser Stelle Abmahnungen.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

  • Vorname, Nachname des Betreibers
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)

Bei Unternehmen zusätzlich:

  • Rechtsform und Vertreter
  • wenn vorhanden Registernummer und Registergericht
  • wenn vorhanden Aufsichtsbehörde
  • wenn vorhanden die Umsatzsteuer-ID
  • zusätzliche Angaben bei reglementierten Berufen
  • berufsrechtliche Vorschriften

Wo kann ich kostenlos ein Impressum erstellen?

Wer an dieser Stelle auf der sicheren Seite sein möchte, der kann sich mit unserem kostenlosen Impressumsgenerator kostenlos ein eigenes Impressum erstellen lassen oder unsere kostenlose Facebook-App nutzen, um die eigene Facebook-Fanpage rechtssicher mit einem Impressum zu versorgen. So fällt das Homepage erstellen besonders leicht und ist gleichzeitig rechtssicher!

Teil 4: Die Datenschutzerklärung für Ihre Homepage

Neben der Frage nach dem Impressum im Web sind jedoch auch weitere datenschutzrechtliche Themen bei der Gestaltung der eigenen Internetseite zu beachten.

Wenn Sie auf ihrer eigenen Homepage personenbezogene Daten speichern (und dies tut heute eigentlich jede Website), müssen Sie zumindest eine Datenschutzerklärung für die Nutzer online stellen. Sie können für Ihre Hompage unseren kostenlose Generator für Datenschutzerklärungen nutzen. Insbesondere bei geschäftlich genutzen Seiten und Seiten mit Bestellprozessen werden Sie aber um eine individuelle Datenschutzerklärung häufig nicht herum kommen.

Was gehört in eine Datenschutzerklärung?

Einfach gesagt, alles, was mit personenbezogenen Daten zu tun hat, die Sie auf Ihrer Seite speichern und weiter geben. Und das ist mehr als die meisten Seitenbetreiber denken. Schon die IP-Adressen der Nutzer gelten bei den Datenschützern als personenbezogene Daten.

So muss beispielsweise in der Datenschutzerklärung ein Hinweis mit aufgenommen werden, sofern auf der eigenen Internetseite Tracking-Tools wie Google Analytics eingebunden werden oder der so genannte „Like“-Button von facebook, um nicht Gefahr von Datenschutzverstößen zu laufen.

Eine kurze Auflistung der Punkte, die in Ihrer Datenschutzerklärung geregelt werden müssen:

  • Speicherung von IP-Adressen, Server-Logs
  • Analysetools wie Google Analytics, piwik oder etracker
  • plugins von Seiten wie Facebook, twitter, instagram, pinterest oder Google+
  • Nutzerdaten aus Kontaktformularen
  • Nutzerdaten aus Newsletter-Eintragungen
  • Werbenetzerke wie GoogleAdsense oder Amazon Partnerprogramme
  • Nutzerregistrierungen und Kommentarfunktionen
  • Hinweis auf Recht zu Widerspruch, Sperrung oder Löschung

Teil 5: Geld verdienen mit der eigenen Homepage

Bei der Monetarisierung der eigenen Internetseite gibt es grundlegend verschiedene Möglichkeiten. Waren verkaufen, digitale Inhalte anbieten, Werbung schalten oder an Partnerprogrammen teilnehmen sind wohl die häufigsten Varianten. Aber auch hier geht es nicht ohne rechtliches Hintergrundwissen

Der Betrieb eines Online-Shops

Bei dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über den eigenen Online-Shop sind zahlreiche rechtliche Fallstricke zu beachten, über die wir in der Vergangenheit bereits schon mehrfach berichtet haben. Um an dieser Stelle einige zu nennen:

* Einbindung einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung auf der Homepage

* Einhaltung der Anforderungen der Preisangaben-Verordnung

* Beachtung der rechtskonformen Einbindung der „Button-Lösung“

* produktspezifische Anforderungen wie Hinweis auf die Batterieentsorgungs-Versordnung, die Textil-Verordnung, etc.

* Einwilligungen für Newsletter-Versand

* Rechtssichere AGB ....

Bereits auf den ersten Blick wird deutlich, dass der Betrieb eines Online-Shops im Web aus rechtlicher Sicht sehr komplex ist und keinesfalls als kleines „Hobbyprojekt“ ohne tiefgehendere Beschäftigung erfolgen sollte – nicht umsonst ergeben Studien, dass jeder 2. Online-Händler bereits schon einmal eine Abmahnung im Zusammenhang mit seinem Online-Shop erhalten hat.

Einen eigenen Shops zu betreiben ist also keine Sache, die nebenher laufen sollte.Umfassende informationen zum Aufbau eines Shops, AGB, Widerruf, Datenschutz und vieles mehr finden angehende Shopbetreiber in unserem Beitrag "Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Online Shop"

Einnahmen über Werbung erzielen

Eine andere Möglichkeit der Monetarisierung der eigenen Webseite stellt die Einbindung von Werbung dar. Abhängig vom geschlossenen Kooperationsvertrag wird hierbei ein festes oder variables Entgelt für den Webseitenbetreiber vereinbart.

Immer interessanter aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung sind in den letzten Jahren so genannte Blogposts geworden, die nicht nur eine Webseite im Rahmen eines vermeintlich redaktionellen Beitrages auf dem Blog vorstellen, sondern vielmehr auch von der veröffentlichenden Internetseite verlinken und so zu Verbesserungen des werbenden Unternehmenden in den Suchmaschinenergebnissen führen.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Werbung – so sie nicht auf den ersten Blick als Werbung zu identifizieren ist – stets als solche gekennzeichnet sein muss; anderenfalls drohen auch an dieser Stelle kostenpflichtige Abmahnungen.

Einen umfassenden Beitrag über die Gestaltung von Werbung im Internet haben wir kürzlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

Praxis-Tipps zur eigenen Homepage: 

1. Eine eigene Homepage zu erstellen ist zwar technsich ziemlich einfach. Es lauern auf dem Weg zur erfolgreichen Internetseite aber zahlreiche rechtliche Fallstricke.

2. Bei privaten, vor allem aber bei (halb)-geschäftlichen Webseiten sollte sich jeder Betreiber vorher Gedanken zu den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen im Web machen, damit die eigene Webseite nicht zur Kostenfalle wird.

3. Webseitenbetreiber, die am Anfang die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes scheuen finden im Bereich von eRecht24 Premium alle wichtigen Tools, Schritt-für Schritt Anleitungen und die Möglichkeit, kostenlos Fragen an Internetprofi und Rechtsanwalt Sören Siebert zu stellen. So bauen Sie Ihre Website auf, ohne teure Abmahnungen befürchten zu müssen.


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Kommentare  
Stephan
0 # Stephan 24.02.2017, 22:31 Uhr
Es ist leider schon bezeichnend für Deutschland, wenn die Eröffnung eines Onlinegeschäftes " keinesfalls als kleines „Hobbyprojekt“" möglich ist.

Es fehlt der Hinweis, daß sich genau das ändern muß!
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 21.09.2017, 12:57 Uhr
Das geht schon per Definition nicht. In einem Geschäft verkaufe ich regelmäßig etwas, will damit also Geld verdienen. Egal ob online oder offline, das ist dann eben kein Hobby. Und wenn es kein Hobby ist gibt es Vorschriften, man muss die Einnahmen versteuern usw.

Was genau sollte daran denn geändert werden und warum? Damit man Geld verdienen kann ohne sich an Regeln halten zu müssen oder Steuern zu zahlen?
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Tanja
+1 # Tanja 21.06.2017, 11:53 Uhr
Lieber Stefan,
auch wenn man ein Onlinegeschäft als "Hobby" betreiben will, ist man trotzdem dazu verpflichtet sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten.
Es gilt für alle Unternehmen und da kann man nicht einzelne Konstrukte als Staat bevorzugen!
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Rolf
+1 # Rolf 25.10.2017, 18:06 Uhr
..es ist ganz klar maßlos übertrieben, dass ein kleiner online-Händler diesselben rechtlichen Bedingungen, Belehrungen etc wie der Karstadt-Konzern vorhalten muss. Es ist eine völlig maßlose übertriebene Republik, es geht bis zur Verpackungsverordnung, man muss faktisch auch für gebrauchte Versandkartons für die Entsorgung bezahlen. Es ist ein Faß ohne Boden. Verkaufe 1 Produkt, z.B. 1 handy mit dem Akku drin, schon kannst du die Batteriebelehrung reinmachen, wenn es ein neues handy ist musst du dich wahrscheinlich noch irgendwo melden als Inverkehrbringer von Elektrogeräten und und und
Deutschland erstickt an seinen eigenen Gesetzen und Regulierungen. Ich sehe das auch in vielen anderen Branchen (Gewerbeabfallverordnung und und und) - es ist manchmal gut gemeint, aber fast immer katastrophal ausgeführt mit einem immensen Aufwand an Dokumentation, Recherche und Kosten.
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Shadow
0 # Shadow 09.11.2017, 18:53 Uhr
Ich möchte gerne eine nicht-kommerzielle Internetseite zum Thema Fotografie, Sport und Ernährung aufbauen. Ich zwar auch konkrete Produkte benennen, aber nicht bewerben.
Da ich in der Bekämpfung schwerer organisierter Kriminalität tätig bin, besteht beim Bürgeramt eine dienstlich veranlasste Auskunftssperre zu den Daten von mir und meiner Familie. Das möchte ich jetzt nicht kontakarieren, weil ich alle Klardaten in ein Impressum schreibe.
Gibts da keine Lösung, oder eine berechtigte Abwägung der Interessen gegeneinander?
Jaja, Augen auf bei der Berufswahl...
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 10.11.2017, 11:03 Uhr
Gute Frage. Eine Abwägung oder diesbezüglichen Spielraum bei der Frage Impressum ja/nein gibt es nicht, soweit die Seite nicht asuschließlich privat ist.

Es beliben eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1. Sie werden ja wahrscheinlich auch bei der DeNKC nichts als Domaininhaber eingetragen sein. Tragen Sie den Domaininhaber im impressum als Seitenbetreiber ein.
2. Sie nutzen einen Dienst wie diesen und hoffen, dass es rechtlich keinen Ärger gibt:
http://anonymes-impressum.de/
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Vettin
0 # Vettin 20.11.2017, 10:10 Uhr
Mich interessiert, ob eine Änderung einer Web-Side dokumentiert werden muss. Es gibt Streit um eine Darstellung auf einer Web-Side an einem bestimmten Tag, weil ein Beweis dieser Darstellung erst an dem nachfolgenden Tag getätigt werden konnte. Weil da wurde erst der mögliche Irrtum bemerkt. Nun erkennt das Gericht den Beweis vom Folgetag nicht an, weil nicht bewiesen werden konnte, dass die strittige Darstellung auch am Vortag sich so darstellte.
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Hans
0 # Hans 26.02.2018, 14:39 Uhr
Laut einiger Aussagen muss auf einer Comming-Soon-Seite / Baustellen-Seite auch ein Impressum geführt werden. Ebenso wie bei einer reinen FTP-Seite das Impressum als "impressum.txt" verfügbar sein sollte.
Können Sie dazu vielleicht etwas mehr sagen?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 28.02.2018, 17:00 Uhr
Wenn etwa anhand des Domainnamens oder des coming soon Hinweises klar ist, dass es sich um die Seite eines Unternehmens handelt, dann ja.
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Erik
-1 # Erik 16.03.2018, 21:10 Uhr
Hi! I know this is somewhat off topic but I was wondering which blog platform are you using
for this website? I'm getting tired of Wordpress because I've had issues with hackers and I'm looking at options
for another platform. I would be awesome if you could point me wells fargo login in for checking: https://anderamirk.org/ the direction of a good platform.
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Frank Ludewig
0 # Frank Ludewig 26.04.2018, 14:10 Uhr
Hallo, ich vermisse im Impressum-Generator (Premium) die Option: Quellenangaben für Bilder. Oder habe ich da was übersehen? Leider finde ich auch keine Möglichkeit eine da Anfrage zu stellen.

z.B. würde ich gern wissen wollen ob die Angaben:

- Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung auf der Website
- Auskunft, Sperrung und Löschung von Daten
- Widerspruch gegen Werbe-Mails

weggelassen werden können, wenn über die Websiete keinerlei Daten abgefragt werden. Also Seiten ohne jegliche Formulare, Newsletter, ohne Registrierung etc.

Vielen Dank
Gruß Frank
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Ingrid
0 # Ingrid 18.06.2018, 11:11 Uhr
Hallo, ich schreibe gerne Gedichte und war Jahrelang bei Repage. Die haben leider geschlossen. Wo kann ich jetzt am Besten unterkommen

und was muss bei einer Hobbyseite im Impressum stehen.
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