Abmahnung wegen Google Bildersuche: So nutzen Sie Bilder und Videos auf der eigenen Webseite rechtssicher

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Keine Webseite im Internet kommt heute ohne Bilder, Videos oder Fotos aus. Die Google Bildersuche lockt viele Nutzer dazu, schnell und einfach Grafiken zu verwenden. Damit die Nutzung der Bilder aus urheberrechtlicher Sicht abmahnsicher erfolgt, sollten sich Seitenbetreiber vorher über die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen informieren. Wir zeigen Ihnen verständlich und Schritt für Schritt, was Sie zu Bildrechten, Urheberbezeichnung und Lizenzen wissen müssen. Alle rechtlichen Informationen zum Thema Homepage erstellen, finden Sie in einem gesonderten Beitrag.

 

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt?
  2. Darf ich selbst erstelle Bilder benutzen?
  3. Das Recht am eigenen Bild
  4. Darf ich Bilder aus der Google Bildersuche benutzen?
  5. Was ist die erweiterte Google Bildersuche?
  6. Abmahnungen wegen Google Bildersuche?
  7. Das Durchsuchen meiner Bilder durch die Google Bildersuche verhindern
  8. Bilder für Webseiten kaufen: Lizenzen von Bilderdiensten

Sind Bilder urheberrechtlich geschützt?

Analoge Bilder sind nach dem Urheberrecht immer geschützt. Auch digitale Bilder sind als „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“ gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich schutzfähig. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, dass es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellt. Das gilt unabhängig davon, woher diese Bilder stammen: Von fremden Webseiten, aus  Bilderdatenbanken oder aus der Google Bildersuche.

Für einfach gehaltene Grafiken, insbesondere solchen, die nur aus einem Schriftzug ohne grafisches Element bestehen, kann der urheberrechtliche Schuztz aber zweifelhaft sein. Allerdings muss man dazu wissen, dass im Rahmen der „kleinen Münze“ selbst einfachste Gestaltungen prinzipiell schutzfähig sein können. In aller Regel wird man aber davon ausgehen können, dass der Urheberrechtsschutz an Grafiken, Logos, Bildern und Fotografien im Internet besteht.

Nutzung selbst erstellter Bilder im Internet

Haben Sie die Bilder für den eigenen Internetauftritt selbst erstellt, so ist die Nutzung durch Sie selbst in der Regel unproblematisch. Es ist ja Ihr Bild. Als Schöpfer des Bildes hat der Urheber gem. § 12 UrhG das Recht zu bestimmen, ob und wie er sein Bild veröffentlicht.

Nach § 15 UrhG steht dem Fotografen/ Urheber darüber hinaus das ausschließliche Recht zu, das Werk in körperlicher als auch unkörperlicher Form zu verwerten. Das erfasst insbesondere auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, also jede Veröffentlichung des Bildes im Internet.

Das Recht am eigenen Bild: Wenn fremde Personen auf den Bildern zu erkennen sind

Problematisch kann die Veröffentlichung von selbst erstellten Bildern nur dann werden, wenn auf den jeweiligen Bildnissen Personen abgebildet sind. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nach § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das Gesetz stellt jedoch für den Fall, dass der Abgebildete eine Entlohnung für das Bildnis erhält, eine Fiktion hinsichtlich seiner Einwilligung vor, so dass diese als erteilt gilt.

Allerdings nennt das Gesetz in §§ 23, 24 KunstUrhG einige Ausnahmen von dem Erfordernis einer Einwilligung, beispielsweise dann, wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit erscheint oder wenn es sich bei den Abgebildeten um Personen der Zeitgeschichte handelt. Allerdings ist bei Letzteren entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs eine Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten vorzunehmen, wenn es sich bei den Aufnahmen um solche aus seiner Privatsphäre handelt.

Darf ich Bilder aus der Google Bildersuche einfach für meine Homepage nutzen?

Auf Seiten wie der Google Bildersuche finden sich unzählig viele Bilder zu jedem beliebigen Thema. Für Seitenbetreiber und Webdesigner stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob Bilder aus der Google Bildersuche einfach kopiert und für die eigene Webseite verwendet werden dürfen.

Auch für Bilder, die über die Google Bildersuche gefunden werden gilt das Urheberrecht:

Die Tatsache, dass Sie ein Bild über die Google Bildersuche finden können bedeutet also nicht, dass Sie diese Bilder einfach kopieren und auf Ihrer Webseite einbinden dürfen. Dazu muss der Urheber oder der jeweilige Verwerter der Bilder die kostenlose Benutzung auch erlaubt haben.

Allein in der Tatsache, dass eine Webseite der Google Bildersuche nicht verbietet, die dortigen Bilder zu durchsuchen und anzuzeigen, kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der Urheber allen Webseitenbetreibern auch die kostenlose Nutzung der Bilder erlauben will. Das Kopieren und Benutzen von Bildern aus der Google Bildersuche oder ähnlichen Suchdiensten ist damit also erst einmal nicht erlaubt.

Was ist die erweiterte Google Bildersuche?

Bei der erweiterten Google Bildersuche http://www.google.de/advanced_image_search haben Sie im Punkt „Ergebnisse eingrenzen...“→ „Nutzungsrechte:“ die Möglichkeit, nach bestimmten Lizenzarten bzw. Nutzungsrechten zu filtern.

Google stelle hier folgende Optionen zur Verfügung:

  • nicht nach Lizenz gefiltert
  • frei zu nutzen oder weiterzugeben
  • frei zu nutzen oder weiterzugeben - auch für kommerzielle Zwecke
  • frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern
  • frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern - auch für kommerzielle Zwecke

Hier können Seitenbetreiber also auswählen, die Urheber haben in diesen Fällen auf bestimmte Rechte (wie etwas das Recht, für die Bildnutzung bezahlt zu werden) verzichtet. Diese Bilder können dann je nach Art der Nutzungsrechte kostenlos auf der eigenen Homepage verwendet werden, für kommerzielle Seite genutzt werden und sogar bearbeitet und weiter gegeben werden.

Allerdings gibt es auch dabei einige Fallstricke zu beachten. Das deutsche Urheberrecht sieht nämlich vor, dass ein Urheber immer einen Anspruch auf Namensnennung hat. Dieser Anspruch ist völlig unabhängig davon, ob die Nutzung der Bilder kostenlos oder kostenpflichtig ist. Die Urheberbezeichnung sollten Sie also auch bei Bildern, die aus der erweiterten Google Bildersuche stammen, immer direkt am Bild anbringen.

Abmahnungen wegen Google Bildersuche?

Wenn Sie Bilder, die Sie bei der Google Bildersuche gefunden haben entgegen der Nutzung- oder Lizenzbedingungen auf Ihrer Webseite benutzen, können Sie abgemahnt werden. Also beispielsweise, wenn Sie ein Bild auf Ihrer Unternehmensseite benutzen, obwohl der Urheber die „kommerzielle Nutzung“ nicht erlaubt hat.

Auch die fehlende Urheberbezeichnung kann zu Abmahnungen führen.

Wie kann ich als Seitenbetreiber das Durchsuchen meiner Bilder durch die Google Bildersuche verhindern?

Viele Fotografen, Urheber und Seitenbetreiber wollen nicht, dass Ihre Bilder in der Google Bildersuche angezeigt werden bzw. wollen Ihre Bilder in der Google Bildersuche sperren.

Dazu ist es am einfachsten, die Bilder auf dem Server in einem eigenen Verzeichnis anzulegen, etwa:

/bilder/.

Dieses Verzeichnis kann man dann in der robots.txt für die Google Bots sperren.

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Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Bilder für Webseiten kaufen: Lizenzen von Bilderdiensten

Neben den kostenlosen Bilderdiensten hat sich mittlerweile auch eine große Zahl an kommerziellen Bilderportalen etabliert, welche unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von Bildern ermöglichen. Auch hierbei werden einfache Nutzungsrechte gem. § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt, welche es dem jeweiligen Inhaber erlauben, Werke räumlich oder inhaltlich beschränkt zu nutzen. Als Beispiele sollen die Portale Pixelio, Fotolia, iStockphoto und Gettyimages kurz vorgestellt werden, die sich im Ergebnis entsprechend der dort zu findenden Qualität und Preise der Bilder sowohl an normale Webseitenbetreiber als auch an „professionelle Anwender“ wie Online-Magazine richten.

Fotolia

Der Dienst Fotolia erlaubt es, nach kostenfreier Registrierung Bildmaterial durch sog. „Credits“ zu erwerben, die man zuvor kostenpflichtig erwerben muss. Je nach Bildgröße verlangt der Dienst im Bereich der Standardlizenz eine steigende Zahl an „Credits“. Eine Standardlizenz eignet sich dabei insbesondere für den Einsatz im Web oder im Printbereich. Darüber hinaus kann auch eine sog. „Erweiterte Lizenz“ erworben werden, welche ermöglicht, die Bilder in irgendeiner Form selbst weiterverkaufen zu können.

iStockphoto

Die amerikanische Bilderdatenbank iStockphoto verfügt über ein sehr großes Archiv an lizenzfreiem Bildmaterial. Auch hier erwirbt der Nutzer Credits zum Download der Bilder. Die einzelnen Bilder kosten in webtauglicher Auflösung zwischen $1 und $20. Eine Besonderheit ist, das iStockphoto auch Bilder von Marken, wie z.B. Facebook, Twitter und Google anbietet, die man im redaktionellen Umfeld nutzen darf.

Getty Images

Schließlich sei noch der professionelle Fotodienst Gettyimages erwähnt. Der Dienst unterscheidet seine angebotenen, professionellen Bilder in lizenzfreie und lizenzpflichtige Bilder. Lizenzfreie Bilder können mehrfach und für mehrere Internetseiten verwendet werden. Der Preis eines Bildes richtet sich hierbei nach der Dateigröße und der Anzahl der nutzenden Personen. Lizenzpflichtige Bilder hingegen werden nur mit Beschränkungen in der Größe, der Platzierung, der zeitlichen Verwendungsdauer und der geografischen Verteilung lizenziert, wobei der Besteller den Verwendungszweck des Bildes anzugeben hat.

Pixelio

Pixelio ist eine Bilddatenbank, welche gegen kostenfreie Registrierung erlaubt, die hochgeladenen Bilder auf der Plattform entsprechend den Lizenzbedingungen für „redaktionelle Zwecke“ kostenlos zu nutzen. Allerdings lässt die Qualität der dort eingestellten Bilder oft zu wünschen übrig. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass grundsätzlich ein Hinweis auf Pixelio und den Fotografen gesetzt wird. Bearbeitungen der Bilder sind dabei nicht erlaubt.

Nicht jedes Bild darf einfach so für die eigene Webseite übernommen werden. Wertvolle Praxis-Tipps und Checklisten finden Sie in unserem kostenlosen E-Book "Bildrechte im Internet - In 8 einfachen Schritten".

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Flickr & Co: Achtung bei Bildern unter einer Creative Commons-Lizenz

Insbesondere auf Bilderportalen wie flickr findet man oftmals Bilder, die unter einer sog. Creative Commons-Lizenz stehen. Das ist ein großer Unterschied zur Google Bildersuche, bei der diese Funktion erst über die Suchoptionen eingestellt werden kann. Unter Creative Commons versteht man einen Standard-Lizenzvertrag, mit welchem der Urheber seine Bilder zur kostenfreien Nutzung unter bestimmten Bedingungen freigeben kann.

Bei einer Creative Commons-Lizenz handelt es sich um nichts anderes als ein einfaches Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 2 UrhG, welches den jeweiligen Inhaber berechtigt, das Bild auf die erlaubte, also durch die Creative Commons-Lizenz vorgegebene Art zu nutzen. Darüber hinaus bleibt es aber auch anderen Nutzern möglich, das Bild unter den gleichen Bedingungen zu nutzen.

Es gibt verschiedene Lizenzmodelle, lesen Sie sich die Lizenzvereinbarungen also vorher genau durch. Häufig ist der Nutzer im Rahmen der CC-Lizenz verpflichtet:

  • den Namen des Urhebers zu nennen und zu verlinken
  • keine Bearbeitungen am Bild vorzunehmen
  • die jeweilige Lizenz zu nennen und zu verlinken
  • das Werk nur auf nicht-kommerziellen Seiten zu nutzen

Wie finde ich heraus welche Bilder auf flickr ich benutzen darf?

1. Rufen Sie die Seite flickr.com auf.

flickr-startseite

2. Geben Sie nun im Suchfeld Ihren Suchbegriff ein. In unserem Beispiel suchen wir nach Bilder zum Thema ZDF.

flickr-suchfeld

3. Sie sehen nun die Ergebnisse der Suche. Welche Bilder Sie kostenfrei benutzen können, ist allerdings noch nicht klar. Klicken Sie dazu auf den Button "erweiterte Suche".

flickr-erweiterte-suche

4. Sie sehen nun die Seite der erweiterten Suche.

flickr-erweiterte-suche-2

5. Scrollen sie die Seite herunter bis Sie zum Bereich "Creative Commons" kommen. Sie erkennen es am auffälligen Logo.
Wählen Sie nun folgende Optionen aus:

  • Nur in Inhalten mit einer Creative-Commons-Lizenz suchen (Dieser Filter sorgt dafür, dass nur Inhalte mit dieser Lizenz angezeigt werden.)
  • Nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung suchen (Dieser Filter sorgt dafür, dass nur Inhalte angezeigt werden, bei denen die Autoren ihre kommerzielle Nutzung gestattet haben.)
  • Nach Inhalten für Änderung, Anpassung oder Bearbeitung suchen (Dieser Filter sorgt dafür, dass nur Inhalte angezeigt werden, bei denen die Autoren der Bearbeitung der Bilder zugestimmt haben.)
  • Klicken Sie abschließend auf den Suchen-Button, um diese Filter anzuwenden.

flickr-creative-commons

6. Die Filter wurden nun aktiviert und Sie sehen alle Bilder, die Sie bearbeiten und kommerziell nutzen dürfen. Sie werden feststellen, dass die Ergebnisse sich verändert haben.

arbeitsrecht10

7. Wenn Sie ein Bild verwenden, so empfehlen wir Ihnen dieses Bild mit einer Quellenangabe zu versehen. Diese kann so aussehen: Quelle: Flickr, "Bildautor"

UPDATE

Der zweite Teil des Beitrages beschäftigt sich mit der Frage, wann Sie Logos von Facebook, YouTube und anderen Unternehmen auf Ihrer Webseite benutzen dürfen:

Facebook, Twitter, Youtube & Co.: Wann dürfen Sie fremde Logos auf der eigenen Website nutzen?

 

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Kommentare  
Meinung_aus_FRA
0 # Meinung_aus_FRA 02.04.2017, 16:15 Uhr
Es gibt eine Reihe von Angeboten im Netz, die "kostenlose" Bilder anbieten. Ich kann nur sagen: "Finger Weg von solchen Webseiten!" Meistens sind das Bildersammlungen aus diversen Internetquellen.

Wenn man wirklich sicher sein will, verwendet man oben erwähnte kostenpflichtige Ressourcen wie z. B. http://www.istockphoto.com/de oder https://fotolia.com/

Bei kostenlosen Webseiten würde meine Wahl auf http://www.openclipart.com/ oder http://www.clipartsfree.de/ fallen.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Doris
0 # Doris 05.12.2017, 11:46 Uhr
Hallo,

ich würde gerne eine Deutschland-Karte mit den Logos von einigen Sportvereinen erstellen und diese auch verlinken.

Das Verlinken sollte ja kein Problem sein. Die Bilder möchte ich aber nicht selber hosten, sondern direkt aus dem Internet laden. Zum Beispiel ein Bild aus Wikipedia folgend einbinden oder genauso von einem Sportverein .

Ist das erlaubt oder muss ich mich auch da mit dem Urheber oder zumindest Eigentümer in Verbindung setzen?

Viele Grüße
Doris
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Doris
+1 # Doris 05.12.2017, 11:48 Uhr
Es scheint so, als hätte die kursive Schrift nicht funktioniert.
Beispiel Wikipedia:


Beispiel Sportverein:
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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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