Immer wieder fragen uns unsere Leser, ob Sie für Ihre unternehmerischen Tätigkeiten im Internet eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen benötigen und wo sie diese herbekommen. Egal ob Shops, Webdesigner, Portalbetreiber oder Werbeagenturen: zum Thema AGB gibt es viele Missverständnisse, Irrtümer und Mythen. Wir sagen Ihnen was Sie zum Thema AGB wisen müssen.
Bitte wählen Sie:
- Gibt es eine "AGB-Pflicht" für Programmierer, Designer und Agenturen?
- Wie werden AGB überhaupt wirksam?
- Mythos Muster-AGB, AGB Generator und AGB Vorlagen
- Kopieren fremder AGB
- Praxistipps AGB für Designer & Agenturen
1. Gibt es eine "AGB-Pflicht" für Programmierer, Designer und Agenturen?
1. Es gibt eigentlich keine gesetzliche Pflicht, AGB auf einer Internetseite zu verwenden. Wenn Sie etwa als Werbeagentur keine AGB haben, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch AGB können Sie als Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihren Gunsten modifizieren. Gerade als Agentur oder Webdesigner sollten Sie diese Möglichkeit dann aber auch nutzen.
2. Aber: Die Gerichte haben in den letzten Jahren im B2C Bereich (Verträge mit Verbrauchern) quasi durch die Hintertür eine Pflicht für AGB eingeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Belehrungspflichten im Bereich Fernabsatz (Unternehmer schließen mit Verbrauchern Verträge über das Internet) sind inzwischen so zahlreich, dass diese kaum noch sinnvoll ohne AGB dargestellt werden können. De facto besteht also in vielen Bereichen gerade im Internet doch eine Pflicht zur Verwendung von AGB.
3. Im B2B Bereich sollte kein Designer, Hoster oder Webeagentur ohne eigene AGB arbeiten. Ich habe es oft erlebt, dass Agenturen monatelang an einem Projekt arbeiten, der Kunde dann unzufrieden ist und die Bezahlung der Arbeit von Monaten einfach verweigert. Das können Sie durch die Erstellung eigener AGB vermeiden.
Gerade Agenturen, die viele verschiedene Leistungen wie Webdesign, Web-Hosting, Social Media, CMS, SEO und Programmierung anbieten, sollten sich klar machen, dass diese verschiedenen Bereiche auch rechtlich differenziert geregelt werden müssen: zum einen was die Definitionen der zu erbringenden Leistungen angeht (Sie wollen ja schließlich nicht 2 Monate ohne Vergütung an nicht einkalkulierten Nachträgen arbeiten), zum anderen aber vor allem was die Bezahlung Ihrer Arbeit angeht.
Keine Werbeagentur sollte ohne AGB auftreten. Nur die richtigen vertraglichen Regelungen sorgen dafür, dass Sie bei Streitigkeiten mit Kunden auch zu Ihrem Geld kommen.
2. Wie werden AGB überhaupt wirksam?
Ein wichtiger Punkt, der leider oft vergessen wird: Damit AGB wirksam sind, ist es nicht nur notwendig, überhaupt über AGB zu verfügen, diese müssen auch den rechtlichen Vorgaben entsprechend in den Vertrag einbezogen werden. Dafür reicht es oft nicht, AGB einfach auf die eigene Internetseite zu stellen und zu verlinken. AGB werden nur unter folgenden Voraussetzungen Vertragsbestandteil:
- Sie weisen ausdrücklich auf die AGB (im Bestellformular oder auf dem Angebot)
- Ihr Vertragspartner hat die Möglichkeit, diese in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen
- Ihr Vertragspartner stimmt der Geltung der AGB ausdrücklich zu
Dies gilt auch für Verträge, die über das Internet geschlossen werden. Empfehlenswert ist es, die Nutzer während des Vertragsschlusses zwingend mit einem Hinweis auf die AGB zu konfrontieren. Am sinnvollsten ist ein deutlicher Hinweis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verbunden mit einem direkten Link auf die AGB und einer Checkbox, die der Kunde abhaken muss.
Im B2B Bereich, wo individuelle Angebote verschickt werden, weisen Sie im Angebot auf die Geltung Ihrer AGB hin und senden diese oder einen Link mit.
3. Mythos "Muster-AGB und AGB Vorlagen"
Oft fragen Mandanten nach "Muster-AGB" für ihre Website oder ihr Unternehmen. Es gibt jedoch keine allgemeingültigen Muster oder Vorlagen, die für jedes Geschäftsmodell anwendbar sind. In den AGB einer Werbeagentur müssen natürlich ganz andere Regelungen enthalten sein, als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung. Und ein Provider benötigt andere Vereinbarungen und Regelungen als ein Suchmaschinenoptimierer.
In der Praxis führt das oft dazu, dass vor allem Werbeagenturen, die verschiedene Leistungen anbieten, beliebige „Muster“ von anderen Internetseiten kopieren und übernehmen, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt für das eigene Geschäftsmodell passen. Hier ist die AGB Erstellung durch einen Rechtsanwalt natürlich professioneller.
Auch ein AGB Generator kann zwar im Bereich "normaler Online Shop" gute Dienste leisten. Für komplexere Agenturverträgen sind solche Tools aber nicht geeignet. Hier sollten Sie eigene AGB erstellen lassen.
Es fragen auch sehr häufig Agenturen oder Designer wegen der Überprüfung bestehender AGB an. Oft werden dabei aber AGB aus einem B2C Online Shop etwa im B2B-Dienstleistungsbereich verwendet. Wenn die AGB aber überhaupt nicht zum Geschäftsmodell passen, haben Sie auch keinen Sinn.
Solche "Muster-AGB" sind zudem gefährlich. Zahlreiche Regelungen aus dem Geschäftskundenbereich (B2B) sind nämlich gegenüber privaten Kunden (B2C) unzulässig und können abgemahnt werden.
4. Kopieren fremder AGB
Auch das Kopieren von AGB von anderen Internetseiten durch copy & paste ist aus mehreren Gründen keine gute Idee:
- AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser (in der Regel ein Rechtsanwalt) abgemahnt zu werden. Auch der Betreiber der Website, von dem Sie die AGB übernommen haben, kann ggf. wettbewerbsrechtliche Ansprüche, etwa über eine Abmahnung, geltend machen.
- AGB beziehen sich auf das konkrete Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich neuer Geschäftsideen im Internet müssen die Nutzungsbedingungen aber individuell auf das Geschäftsmodell abgestimmt werden. Hier kann die Übernahme fremder, nicht passender AGB dazu führen, dass die AGB für Ihr Geschäftsmodell gar nicht oder nur bedingt passen, da die Unterschiede oftmals in kleinen Details versteckt liegen.
- Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB rechtssicher sind. Unter Umständen wurden diese ebenfalls per copy & paste zusammengetragen. Wenn die übernommenen AGB unzulässige Klauseln enthalten, werden Sie u.U. deswegen abgemahnt. Der Verweis darauf, dass Sie die AGB doch schließlich von Seite xyz übernommen haben, hilft Ihnen nicht.
5. Praxistipps AGB für Designer & Agenturen
1. AGB sind insbesondere für Dienstleister, Agenturen oder Portalbetreiber sinnvoll. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung Ihrer geleisteten Arbeit sichern.
2. Verständliche und nachvollziehbare AGB sind ein gutes Aushängeschild für das eigene Unternehmen. Alle Kunden wissen es zu schätzen, wenn vertraglichen Regelungen verständlich und professionell aufbereitet sind.
3. Bei zusammen kopierten AGB besteht die Gefahr, dass diese nicht für das eigene Geschäftsmodell passen. Zudem besteht ein hohes Abmahnrisiko. Lassen Sie besser passende AGB erstellen.
4. Bei der Erstellung professioneller B2B AGB für Agenturen & Designer sowie Hoster und Portalbetreiber kommen Sie an einer anwaltlichen Beratung kaum vorbei.
Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert
Rechtsberatung, Erstellen und Prüfen von AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verfassen Sie soetwas ? Und was würde mich das kosten?
Besten Dank aus München Stefanie Lippert
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