Telemediengesetz: Neue Regeln für das Impressum

(10 Bewertungen, 4.20 von 5)

Ein unvollständiges Impressum kann bei Unternehmenswebseiten eine Wettbewerbsverletzung darstellen, diese kann bei der Konkurrenz Unterlassungsansprüche auslösen, die im Wege der Abmahnung geltend gemacht werden können. Das neue TMG versucht nun zu regeln, wer verpflichtet ist ein Impressum auf seiner Webseite bereit zu halten.

 

Dazu heißt es im Gesetz: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten."

Insbesondere der Begriff „geschäftsmäßige Telemedien“ kann zu Unklarheiten bei der Auslegung führen. Nach Angaben des Gesetzgebers sollen rein private Internet-Seiten von der Impressumspflicht ausgenommen werden. Dies wird jedoch nicht näher erläutert. Folgt man dem Wortlaut der Vorschrift, bezieht sich diese allein auf „gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Nicht umfasst wären alle Fälle, in denen zwar ein unternehmerischer Hintergrund einer Website klar erkennbar ist, über diese Website direkt aber keine entgeltlichen Leistungen oder Waren angeboten werden. Man kann annehmen, dass eine derartige Einschränkung nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht.

Vielmehr geht es nach Sinn und Zweck (teleologische Auslegung) der neuen Vorschrift. Danach ist anzunehmen, dass alle kommerziellen Webseiten, unabhängig davon ob es sich um direkte kostenpflichtige Angebote handelt oder nicht, von der Impressumspflicht betroffen sein sollen. Allerdings sind durch derartige Unklarheiten gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert.

Es ist schlicht zu empfehlen, dass auch private Betreiber, um auf der sicheren Seite zu sein, weiterhin ein Impressum auf ihrer Webseite führen. Im neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder (der parallel zum neuen TMG in Kraft treten wird) wird hinsichtlich der Impressumspflicht von Webseiten ausgeführt:

Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. Namen und Anschrift sowie
  2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Da es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, eine einheitliche und klar verständliche Regelung zu schaffen, sollten alle Betreiber einer Webseite ein Impressum führen. In welchem Verhältnis die Vorschriften des Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu den Regelungen des neuen TMG zueinander stehen und wer welche Pflichtangaben im Impressum machen muss, wird in Zukunft eine Vielzahl von Gerichten beschäftigen. Klare Aussagen lassen sich aufgrund der neuen Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Ein rechtssicheres Impressum können Sie einfach und kostenfrei mit unsere Impressums-Generator erstellen.

Praxis-Tipp
Für mehr Informationen nehmen Sie einfach an unserem kostenlosen Webinar "Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten" teil:

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Marketing: Wann ist Made in Germany wirklich Made in Germany? Produkte mit dem Siegel "Made in Germany" werden im In- und Ausland als Zeichen von guter Qualität angesehen. Mit der Frage, wann ein Produkt wirklich mit "Made...
Weiterlesen...
EuGH kippt Safe-Harbor-Abkommen: Europäische Daten in den USA nicht ausreichend geschützt Edward Snowden hat mit seinen Enthüllungen Sicherheitsexperten auf beiden Seiten des Atlantiks aufgeschreckt. Der Europäische Gerichtshof hat heute die Konseq...
Weiterlesen...
AGB, Widerrufsbelehrung und Verkauf bei Yatego: So sind Sie als Händler auf der sicheren Seite Die Anzahl von Händlern, die über die Online-Shoppingmall (Internet-Einkaufsstraße) Yatego verkaufen, wächst stetig. Dabei lauert die Tücke aber oftmals im Deta...
Weiterlesen...
Markenanmeldung: So schützen Sie Ihre Marke richtig Gerade im Markenrecht besteht oft große Unsicherheit. Rechtsanwalt Michael Plüschke erklärt Ihnen in unserem Special zum Markenrecht, was eine Marke eigentlich ...
Weiterlesen...
Namensrecht Nach § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch die Firma (der Name eines Unternehmens) Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Rechtliche...
 
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support