Neuer Rundfunkstaatsvertrag: Ihre Beteiligung ist gefragt!

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Wollten Sie sich immer schon mal an in den Gesetzgebungsprozess einbringen? Haben Sie Erfahrung mit digitalen Medien? Oder wollen Sie einfach sicherstellen, dass in Zukunft Ihre Interessen bei der Gestaltung des Film- und Nachrichtenangebots berücksichtigt werden? Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um zur Tat zu schreiten. Denn bei der Entwicklung des neuen Medienstaatsvertrages werden ausdrücklich auch die Konsumenten um ihre Meinung gebeten.

Das Internet macht’s nötig

Grund für die Änderung des bisher bestehenden Rundfunkstaatsvertrags sind die Auseinandersetzungen zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern über deren Internet-Portale. Der Knackpunkt: Mit ihren Online-Angeboten könnten die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten den privatwirtschaftlich organisierten Verlagen die Leser wegnehmen – und damit auch die Einnahmen. Weil das auch ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht wollen, einigte man sich im Juni darauf, einen neuen Telemedienauftrag zu formulieren.

Aufgabentrennung: Mediathek und Online-Journal

Fest steht: Die Internet-Angebote von Zeitungen und Rundfunksendern müssen sich schon auf den ersten Blick voneinander unterscheiden. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen vorrangig Film- und Audio-Beiträge ins Netz stellen – genau die Inhalte also, für die sie Gebühren erhalten. Die Berichterstattung in Textform dagegen soll hauptsächlich den Printmedien vorbehalten bleiben. Für Streitfälle wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese Punkte hat die Rundfunkkommission der Länder bereits in einen Arbeitsentwurf integriert. Doch neben den Politikern will man auch die Betroffenen der neuen Regelung hören: Medienschaffende einerseits, Zuschauer und Nutzer andererseits.

Digitale Angebote für die Zuschauer von morgen

Der neue Medienstaatsvertrag muss den steten Wandel der Internetnutzung so weit wie möglich berücksichtigen. Dabei sind durchaus Fantasie und Kreativität gefragt. Die Kommission nennt als Beispiele Over-the-Top- und User-Generated-Content, Streaming und Smart-TVs. In diesen und potenziellen weiteren Entwicklungsfeldern will man neue Geschäftsmodelle ermöglichen und Entfaltungsräume für Kreative schaffen. Im Idealfall entsteht so ein zeitgemäßes und attraktives Unterhaltungs- und Informationsprogramm für Zuschauer und –hörer. Die Ergebnisse der Online-Erhebung werden voraussichtlich im Herbst beraten.

Praxis-Tipps:

1. Unter https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf- Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf finden Sie den Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission der Länder.

2. Zum Beteiligungsportal mit dem Kontaktformular gelangen Sie unter
http://rundfunkkommission.rlp.de/

3. Letzter Termin für die Einsendung Ihrer Vorschläge, Anregungen oder Kritik ist der 26. August 2018.

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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