Achtung: Fake-Abmahnungen wegen Streamings auf Kinox.to

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Aktuell erhalten viele Nutzer via E-Mail Fake-Abmahnungen. Verschiedene Rechtsanwälte mit angeblichem Sitz in London werfen den Empfängern vor, die Seite Kinox.to für das Abrufen illegaler Streams zu nutzen. Sie dürfen aufatmen: Es handelt sich um eine clevere Betrugsmasche.    eRecht24 klärt Sie über die Hintergründe auf!

So funktioniert die Betrugsmasche

Die neusten Abmahnungen wegen illegalem Streamings auf der Internetplattform Kinox.to beruhen auf einer uralten Betrugsmasche. Im Internet berichten zahlreiche Medien über ähnliche Abmahnungen. Die Fake-Abmahnungen basieren auf dem gleichen Prinzip: Der Empfänger soll eine Summe in Höhe von 300 bis 400 Euro an eine Bank in London überweisen. Die Londoner Bank trägt mal den Namen „HSBC Bank PLC“, manchmal heißt sie aber auch „Yorkshire Bank“. Die Betrüger machen sich die Popularität illegaler Streaming-Seiten wie Kinox.to zunutze. Sie versenden massenhaft Fake-Abmahnungen und haben aufgrund der hohen Nutzeranzahl des Portals gute Chancen, einen tatsächlichen Nutzer der Streaming-Seite zu „erwischen“.

Einige der Nutzer überweisen aus Angst vor einem Rechtsstreit oder strafrechtlichen Konsequenzen tatsächlich die geforderte Summe. Angeblicher Empfänger der Forderung ist oftmals die Filmgesellschaft „20th Century Fox“. Abmahnungen, die sich auf die Streaming-Plattform Kinox.to beziehen, sind zu 100 Prozent unecht. Dies liegt daran, dass sich eine Massenabmahnung in diesem Bereich finanziell nicht lohnt. Außerdem ist es kaum überprüfbar, ob ein Nutzer den Streaming-Dienst tatsächlich genutzt hat. Es ist technisch kaum möglich, die IP-Adresse eines Nutzers zu ermitteln.

So entlarven Sie Fake-Abmahnungen

Viele Fake-Abmahnungen sind auf den ersten Blick von einem echten Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei nicht zu unterscheiden. Sie erkennen aber anhand einiger Indizien, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt. Rechtsanwälte versenden Abmahnungen grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern über den Postweg. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen: In jüngster Vergangenheit beobachteten wir, dass auch wenige echte Kanzleien via E-Mail abmahnten.

Ein weiteres Indiz für eine Fake-Abmahnung liegt darin, dass das Schreiben nicht den Nachnamen des Empfängers enthält. Eine richtige Abmahnung beginnt mit „Sehr geehrter Herr …“ oder „Sehr geehrte Frau …“. Bei einer Fake-Abmahnung stehen individuelle Daten über den Empfänger nicht zur Verfügung. Die Täter haben oftmals nur die E-Mail-Adresse des Empfängers. Verdächtig sind auch die folgenden Besonderheiten:

  • Der Empfänger nutzte nie einen illegalen Streaming-Dienst.
  • Das Schreiben enthält weder den Vor- und Zunamen noch die Anschrift des Empfängers.
  • Das Schreiben verweist nicht auf die IP-Adresse des Anschlusses.
  • Das gestreamte Filmmaterial wird nicht bezeichnet.
  • Das Geld ist auch per Paysafecard oder Ukash bezahlbar.

Haben Sie den geforderten Betrag über die Zahlungsdienstleister Ukash oder Paysafecard beglichen, haben Sie ein Problem. Der Zahlungsweg ist nur schwer nachvollziehbar und das transferierte Geld in den meisten Situationen für immer verloren. Gleiches gilt für Geldbeträge, die Sie ins Ausland überweisen. Geben Sie keinesfalls Ihre Bankdaten auf Seiten ein, auf die Sie über einen Link in der E-Mail gelangen. Oftmals handelt es sich um Phishing-Seiten, die Ihre Bankdaten ausspähen. Der Täter ist im Erfolgsfalle dazu fähig, sich in Ihren Bankaccount einzuloggen. Ignorieren Sie die E-Mail mit der Fake-Abmahnung und antworten Sie nicht darauf. Blockieren Sie den Absender und markieren Sie das Schreiben als Spam.

Ist Streaming illegal?

Vielleicht kennen Sie noch die alte Rechtsprechung, wonach das Streamen von Filmen im Internet nicht rechtswidrig ist? Der Betrachter downloadet den Film ja schließlich nicht, sondern speichert nur vorübergehend Daten in seinem Zwischenspeicher. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017 ist diese Rechtsprechung unwirksam. Mittlerweile begehen Personen, die Streamingdienste nutzen, eine Urheberrechtsverletzung. Sie können deshalb prinzipiell abgemahnt werden. Wir haben seit April 2017 allerdings noch keine echte Abmahnung gesehen, die die Nutzung der Streaming-Plattform Kinox.to abmahnt.

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Kommentare  
Kai-Uwe Peter
0 # Kai-Uwe Peter 27.08.2019, 16:38 Uhr
Habe heute einen Strafbefehl per Mail bekommen .
Der Strafbefehl kommt von Haus der Gerichte in Hamburg ich soll 9oo Euro zahlen weil
ich kinox.to angesehen hätte !!!
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