E-Commerce: Dürfen Versandapotheken das Widerrufsrecht ausschließen?

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Unter bestimmten Umständen können Online-Händler das Widerrufsrecht ihrer Kunden ausschließen. Doch darf z.B. eine Onlineapotheke dieses Recht einfach pauschal für den Verkauf von Medikamenten ausschließen? Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich mit der Frage beschäftigt.

Anzeige

Onlineapotheke schließt Widerrufsrecht für Arzneimittel aus

Der Streit drehte sich um den Umgang einer Onlineapotheke mit dem Widerrufsrecht der Kunden. Die Apotheke schloss in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Recht nämlich einfach aus. Konkret hieß es dort:

„Bei apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln besteht nach Übergabe an den Kunden kein Widerrufsrecht, da diese aufgrund der Vorschriften die Arzneimittelsicherheit wegen ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind und schnell verderben können.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war damit nicht einverstanden und klagte. Nun lag der Fall den Richtern des Oberlandesgerichts Naumburg zur Entscheidung vor.

Genereller Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel war nicht erlaubt

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 22. Juni 2017, Az. 9 U 19/17) verurteilte die Online-Apotheke. Sie durfte nicht einfach das Widerrufsrecht der Kunden ausschließen.

Smarte Händler wissen: Bei schnell verderblichen Waren können Sie das Widerrufsrecht ausschließen. Der Grund dafür ist einleuchtend. Denn: Müssten Sie diese Waren zurücknehmen, hätten Sie wegen der schnellen Verderblichkeit Probleme beim Weiterverkauf. Ebenso können sie das Widerrufsrecht bei Waren ausschließen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Das setzt aber voraus, dass der Kunde nach der Lieferung eine entsprechende Versiegelung des Produkts entfernt hat.

Das Oberlandesgericht entschied, dass es zwar Arzneimittel geben kann, die schnell verderben. Allerdings trifft das nicht auf alle Arzneimittel zu. Deswegen war ein genereller Ausschluss nicht erlaubt.

Die Apotheke durfte auch nicht einfach davon ausgehen, dass alle Medikamente nicht zur Rückgabe geeignet sind. So hatte die Apotheke nicht vorgetragen, dass alle von ihr verkauften Arzneimittel versiegelt waren. Ein allgemeiner Ausschluss aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene war also auch nicht zulässig.

Praxis-Tipps:

1.    Händler sollten beim Ausschluss des Widerrufsrechts Vorsicht walten lassen. Nach dem Gesetz geht das nämlich nur in engen Ausnahmefällen.

2.    So sind z.B. die Grenzen bei „schnell verderblichen“ Waren fließend. So können Schnittblumen von der Ausnahme des Widerrufsrechts erfasst sein. Anders kann es aber z.B. Topfpflanzen aussehen.

3.    Händler sollten sich also im Zweifel zu den einzelnen Ausnahmevorschriften beraten lassen, um hier Fehler und Abmahnungen zu vermeiden.

Anzeige
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Cyber Monday und Widerruf: Was geht und was nicht? Anlässlich des heutigen „Cyber Monday" und des bereits vergangenen „Black Friday" klären wir Schnäppchenjäger und Hobby-Shopper über die 7 häufigsten Irrungen u...
Weiterlesen...
Neues Widerrufsrecht 2014: Der Kunde muss die Rücksendung ab Juni selbst bezahlen Ab Juni 2014 müssen Kunden die Kosten der Rücksendungen bei Onlinebestellungen selbst tragen. Für Onlineshops mit einer hohen Retourenquote ist das ein wichtige...
Weiterlesen...
Achtung Abmahnung: Es genügt nicht wenn die Widerrufsbelehrung auf der Website abrufbar ist Das Widerrufsrecht ermöglicht es den Kunden, Waren online zu bestellen, zu prüfen und bei Nichtgefallen an den Händler zurück zu schicken. Für die Händler gib...
Weiterlesen...
Bestellungen im Netz: Müssen Kunden den Widerruf begründen? Bestellen Kunden etwas im Internet, haben sie oft ein Widerrufsrecht. Sie können den Vertragsschluss so rückgängig machen. Doch müssen sie bei der Ausübung eine...
Weiterlesen...
Widerrufsrecht: Kann Sexspielzeug wieder zurückgegeben werden? Eigentlich haben Kunden eines Onlineshops ein Widerrufsrecht, mit dem sie den Kauf rückgängig machen können. Smarte Händler wissen aber, dass dieses Recht in be...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support