Ein Mann muss seinen Urlaub kurzfristig absagen. Sein Blindenhund, den er im Alltag ständig braucht, ist plötzlich und unerwartet erkrankt. Der Urlauber storniert die Reise, die er ohne den Hund auf keinen Fall antreten kann. Doch die Rücktrittsversicherung will die Stornokosten nicht übernehmen. Und sie bekommt vor Gericht Recht.
Assistenzhund „Frazer“ fällt plötzlich aus
Es muss ein Schock gewesen sein für den 39-Jährigen aus Stuttgart: Rund zwei Wochen vor dem geplanten Abflug nach Fuerteventura bekommt sein speziell ausgebildeter Führhund aus heiterem Himmel einen epileptischen Anfall. Herrchen handelt sofort und lässt „Frazer“ untersuchen. Als klar wird, dass der Hund länger ausfällt, storniert er die Reise. So kurz vor Reiseantritt werden Stornokosten in Höhe von 990,- Euro fällig, die der Mann an die Reiserücktrittsversicherung weitergeben will. Doch die lehnt eine Erstattung ab. Der Blindenhund-Besitzer geht vor Gericht. Für ihn ist der Fall klar: Hätte ein Sehender durch eine Erkrankung sein Augenlicht verloren, würde die Versicherung schließlich auch zahlen. Ebenso wie beim Bruch einer Prothese oder der Lockerung eines künstlichen Gelenks.
Richterin: „Vergleichbar, aber nicht versichert“
Die Richterin am Amtsgericht München gibt dem blinden Kläger in einem Punkt Recht: Ohne „Frazer“ konnte er den Urlaub nicht antreten. Trotzdem weist sie die Klage ab. Denn ein Rücktritt wegen Erkrankung eines Blindenhunds ist laut den Vertragsbedingungen der Versicherung nicht abgedeckt. Nach Aussage der Richterin besteht bei der Einzelgefahrendeckung nur Schutz bei genau den Ereignissen, die konkret und abschließend in der Police aufgeführt sind. Die Erkrankung des Hundes bringe den Kläger zwar in eine vergleichbare Situation, sei aber nicht im Vertrag als Rücktrittsgrund genannt.
Praxis-Tipps:
1. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen Ihrer Reiserücktrittsversicherung sorgfältig!
2. Gehen Sie auf keinen Fall davon aus, dass ein ähnlich gelagerter Fall wie die
genannten Rücktrittsgründe automatisch ebenfalls versichert sei!
3. Lassen Sie sich im Zweifel von einem unabhängigen Versicherungsmakler helfen, die
für Sie passende Police zu finden!