Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz „IDO-Verband“) hat in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner enormen Zahl an Abmahnungen unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erlangt. Doch darf der IDO-Verband überhaupt (noch) abmahnen?
Inhaltsverzeichnis:
- Wann darf ein Verband abmahnen?
- Und was ist mit dem IDO-Verband?
- Das Hin und Her des LG Berlin zur Aktivlegitimation des IDO-Verbandes
- Praxistipp: Abmahnungen einzelfallabhängig überprüfen
1. Wann darf ein Verband abmahnen?
In Deutschland gibt es keine staatliche Behörde, die gegen Wettbewerbsverstöße vorgeht. Vielmehr werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht u.a. von bestimmten rechtsfähigen Verband geltend gemacht. Doch nicht jeder rechtsfähige Verband darf einfach so Abmahnungen aussprechen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Verband berechtigt ist, Händler für Wettbewerbsverstöße abzumahnen (sog. „Aktivlegitimation“). Konkret muss es sich bei dem Verband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG um einen
- rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen,
- dem eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben,
- der insbesondere nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen,
handeln.
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Sämtliche Voraussetzungen müssen dabei kumulativ vorliegen. Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, darf der Verband keine Abmahnungen aussprechen. Im Streitfall vor Gericht muss der Verband zudem nachweisen und beweisen, dass er den Anforderungen entspricht. Entspricht der Verband den Anforderungen nicht bzw. kann er sie im Streitfall nicht beweisen, fehlt ihm die Befugnis Klage zu erheben.
2. Und was ist mit dem IDO-Verband?
Der IDO-Verband ist ein rechtsfähiger Verband, dessen Vereinszweck „die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler“ ist. Ausweislich seiner Internetseite verfügt der IDO-Verband aktuell über 2.100 unmittelbare Mitglieder aus verschiedenen Branchen. Die ersten zwei Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erfüllt der IDO-Verband somit.
Kernpunkt der Diskussionen um die Aktivlegitimation des IDO-Verbandes ist damit die dritte Voraussetzung, nämlich ob der IDO-Verband nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande ist, seine satzungsmäßigen Aufgaben tatsächlich wahrzunehmen. Angezweifelt wird dabei insbesondere seine personelle Ausstattung, sprich die fachliche (d.h. wettbewerbsrechtliche) Qualifikation des IDO-Verbandes.
3. Das Hin und Her des LG Berlin zur Aktivlegitimation des IDO-Verbandes
Insbesondere das LG Berlin musste – vor allem in der jüngeren Vergangenheit – mehrfach über die Legitimation des IDO-Verbandes, Abmahnungen auszusprechen, entscheiden.
I. LG Berlin bejaht Aktivlegitimation des IDO-Verbandes
Das LG Berlin hatte die Aktivlegitimation des IDO-Verbandes noch Anfang des Jahres bejaht (Beschluss vom 02.01.2017, 91 O 146/16). Auch eine andere Kammer des LG Berlin attestierte dem IDO-Verband nur kurze Zeit später mit Urteil vom 01.03.2017 (97 O 94/16) eine ausreichende personelle Ausstattung und somit die Legitimation, Abmahnungen auszusprechen.
II. LG Berlin verneint Aktivlegitimation des IDO-Verbandes
Für Aufruhr sorgte aufgrund dieser einheitlichen Rechtsprechung der Beschluss des LG Berlin vom 4. April 2017 (103 O 91/16). Darin stellte das LG Berlin fest, dass dem IDO-Verband die erforderliche personelle Ausstattung fehle, um seine satzungsmäßigen Aufgaben tatsächlich wahrzunehmen. Dabei argumentierte die Kammer insbesondere damit, dass der mit der Abmahnung betrauten Geschäftsführerin die ausreichende fachliche Qualifikation fehle. Dazu heißt es konkret:
„Inwieweit eine so ausgebildete Kraft in der Lage sein soll, Wettbewerbsverstöße zu erkennen und zu bewerten, ist für die Kammer nicht nachvollziehbar. Zwar kann die erforderliche wettbewerbsrechtliche Qualifikation auch durch Berufserfahrung erworben werden. Auch dazu trägt der Kläger jedoch nichts vor.“
Mittlerweile hat der IDO-Verband gegen die Entscheidung des LG Berlin Berufung eingelegt und zu personeller Ausstattung inhaltlich ausführlich vorgetragen.
III. Und wieder auf Anfang…
In einem anderen Verfahren hat das LG Berlin nun erneut eine Aktivlegitimation des IDO angenommen (Beschluss vom 09.05.2017, 103 O 34/17). Konkret heißt es dort: „Die Bedenken der Kammer hinsichtlich der ausreichenden personellen Ausstattung des Antragstellers sind durch den Vortrag im Schriftsatz vom 2.5.2017 ausgeräumt.“
IV. Bewertung der „Ausreißer“-Entscheidung des LG Berlin vom 4. April 2017
Doch welche Bedeutung kommt der Entscheidung des LG Berlin vom 4. April 2017 nun konkret zu? Geht die „IDO-Abmahnwelle“ weiter und handelt es sich bei der Entscheidung um einen ziemlich langweiligen Aprilscherz? Oder darf der IDO-Verband angesichts der Entscheidung des LG Berlin nicht mehr abmahnen?
Ein Ende der IDO-Abmahnwelle ist wohl (leider) nicht in Sicht. Bei der Entscheidung des LG Berlin vom 4. April 2017 handelt es sich nämlich um eine „Ausreißer-Entscheidung“, aus der sich keine pauschalen Rückschlüsse auf die Aktivlegitimation des IDO-Verbandes ableiten lassen.
Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass das LG Berlin den IDO-Verband vor Erlass der Entscheidung zu dem Aspekt der personellen Ausstattung nicht angehört hatte.
Zum anderen ist der Beschluss des LG Berlin in hohem Maße einzelfallbezogen. Das LG Berlin attestierte dem IDO-Verband seine fehlende fachliche Qualifikation insbesondere aufgrund eines Versäumnisses des IDO-Verbandes im konkreten Einzelfall. Konkret hatte der IDO-Verband von dem Händler, der erneut gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hatte, keine – wie sonst üblich – neue strafbewehrte Unterlassungserklärung (mit erhöhter Vertragsstrafe) gefordert. Erst nach einem wiederholten Wettbewerbsverstoß des Händlers im Juli 2016 setzte der IDO-Verband eine neue Unterlassungserklärung auf. Da der Händler sich dieses Mal jedoch weigerte, landeten beide Parteien schließlich vor dem LG Berlin.
Das LG Berlin stufte das Versäumnis des IDO-Verbandes, vom Händler die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung zu fordern, als Zeichen für seine fehlende fachliche Qualifikation ein. Dazu heißt es im Beschluss des LG Berlin: „Dass der Geschäftsführerin die ausreichende wettbewerbsrechtliche Qualifikation fehlt, zeigt sich deutlich am vorliegenden Fall. Ihr war offensichtlich nicht bekannt, dass bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung nicht nur die Vertragsstrafe verwirkt ist, sondern dass erneut ein Unterlassungsanspruch entsteht, anderenfalls sie zusammen mit der Forderung nach Zahlung der Vertragsstrafe zugleich eine neue Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe gefordert hätte…“
Dass es sich bei der Entscheidung des LG Berlin um eine „Ausreißer“-Entscheidung handelt, wurde auch durch den Beschluss des LG Berlin vom 09. Mai 2017 (103 O 34/17) deutlich, in dem die Kammer eine Aktivlegitimation des IDO-Verbandes ausdrücklich bestätigt hatte.
4. Praxistipp: Abmahnungen einzelfallabhängig überprüfen
Leider können sich Online-Händler keine Hoffnungen auf ein Abflachen der „IDO-Abmahnwelle“ machen. Das LG Berlin hat wiederholt bestätigt, dass der IDO-Verband berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Die Entscheidung des LG Berlin vom 4. April 2017 ist als „Ausreißer“-Entscheidung zu werten, aus der sich keine pauschalen Rückschlüsse auf die Aktivlegitimation des IDO-Verbandes herleiten lassen. Dennoch zeigt die Entscheidung, wie wichtig es ist, jede Abmahnung einzelfallabhängig auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen.
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Vielleicht kann man diesbezüglich gegen diesen Verein mal klagen.
Aber nach einer erfolgreichen Klage wird er den Verein wohl ablegen und als irgendeine andere Organisation fortfahren.
Ich verstehe auch den Staat nicht, das er da nichts unternimmt. Durch solche Abmahnvereinigungen gehen viele kleine Händler zugrunde. Das sind Untenehmer die Steuern bezahlen und davon nicht zu knapp. Diese Abmahnvereine schaden also auch direkt den Staat und damit jeden einzelnen Bürger.
Es muss da eine andere Lösung her.
In Österreich überlegt man ob man vor der Abmahnung von Händlern ein vorangeganges zeitliches gebundenes Verfahren einfügen soll, das Händler erstmal auf Fehler aufmerksam machen muss.
Soll heißen vor einer Abmahnung muss der Abmahner dem zu Abmahnenden zuerst auf die Fehler aufmerksam machen. Erst wenn dieser nicht darauf reagiert dürfte er ihn dann abmahnen.
Das würde solche Abmahnvereine äußerst uninterresant machen und dem Ganzen womöglich ein Ende setzen.
Und die Ansprechpartner von dem IDO Verband? Ich gehe mal stark davon aus, dass diese noch nicht mal im Ansatz eine juristische Ausbildung genossen haben. Unsere Bearbeitungskraft hat eine sehr eigene Definition was alles in unseren Agb´s stehen muss...
Abmahnung von IDO am 15.3.19 Geschäftsführer wechsel am 12.3. 19 urteil zugestellt am 6.4.19 infowintouch-store.de mfg Koch
Das hätte man umgehend nach Übertragung des Geschäfts ändern sollen.
Deine AGBs und auch viele andere Teile des Shops sind übrigens auch sehr abmahngefährdet.
Ich würde ihn erstmal abschalten und rechtskonform gestalten, sonst könnte es richtig teuer werden. Momentan hast Du ja eh keine Artikel drin stehen, warum sich selber also unnötig gefährden?
So sollte es auch im Onlinehandel sein. Keiner darf beispielsweise vor seinem Grundstück Temposünder oder Falschparker bestrafen.
leider ist es bei ebay bis heute nicht möglich in Varianten-Angeboten einen Grundpreis korrekt einzugeben. Als juristischer Laie finde ich den Grundpreis für einen Meter Fensterbank etwas befremdlich, kaufe ich jetzt zwei kurze weil die zusammen günstiger sind als eine lange, lächerlich?
Muss ich bei Schrauben und Nägeln jetzt auch den Preis pro Millimeter angeben oder fällt das wegen dem Schraubenkopf unter Mischprodukte, welche keine Grundpreisangabe erfordern?
Ich glaube hier hat eines der Skripte, welches die Angebote nach Fehlern filter einen false-positive erzeugt. in puncto Nutzen digitaler Helfer steht der IDO ohnehin auf Kriegsfuß die schicken auch mal eine Serienbrief-Massenabmahnung an dutzende Händler wo abgemahntes Angebot und Händler nicht zusammen gehören, peinlich.
Gruß
Marius
ich habe auch eine Abmahnung vom IDO-Verband bekommen.
Kann mir mal jemand sagen, wie ich z.B. bei Art Nr. 172963713562 bei eBay einen Grundpreis angeben soll?
Ich habe keine Idee, auch mein Anwalt nicht.
Bei diesem Angebot z.B. kostet die Fensterbank in der Länge von 95 cm und der Breite von 11 cm genauso viel wie in der Länge von 115 cm und der Breite von 19 cm.
Wenn ich hier einen Grundpreis für 1 m² angebe kommt gleich die bnächste Abmahnung " Grundpreis stimmt nicht"
bei so fraglichen Artikeln wäre ich sehr vorsichtig.
Die sicherste Variante wäre alle Varianten des Artikels einzeln einzustellen und den jeweilgen Grundpreis pro Quadratmeter anzugeben.
Leider sehe ich da auch keine andere sichere Möglichkeit.
Wir wurde auch abgemahntm, weil wir bei Ebay die Versandkosten nicht so hinterlegen konnten wie wir es gerne gehabt hätten. Wir wollten nur die minimalen Versandkosten berechen und gaben dabei in den Angeboten an, dass der Käufer nach dem Kauf bitte eine überarbeitete Rechnung anfragen sollte. Diese wäre IMMER günstiger gewesen als die einzelnen Artikel.
War nicht rechtskonform, wurde abgemahnt.
Jetzt müssen die Kunden (leider) mehr Versandkosten bezahlen.
Soviel zum "Schutz des Verbrauchers".
Abmahnung bekommen.
Wir verkaufen auf der Ebayplattform und wer sich in bei diesem Portal sicherer beim Einkauf fühlt ist das O.K. Aber Rückabwicklungen müssen nicht mit Ebay gekoppelt sein. Wir finden es übersichtlicher wenn Rückgaben bei Ebay eingeleitet werden und nicht einfach Rücksendungen, ohne der von uns beigelegten Rechnung hier wieder eintrudeln und das Widerrufsrecht in Anspruch genommen wurde. Der Online Händler muss alles schön aufbewahren, archivieren und Käufer/Kunden brauchen nicht einmal die mitgeschickte Rechnung zurücksenden, oder über die Ebayplattform eine Rückgabe einleiten. Oftmals kann ich den Absender der Lieferung nicht einmal erkennen. Und dann eine Abmahnung mit " Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer" Also nicht in Verbindung von Ebay. Nur sollten sich die Käufer dann auch erkennbar zeigen, wer überhaupt die Ware zurück gesendet hat.
In Deutschland ist offensichtlich alles möglich ........
Sie haben sich zum Themengebiet der Abmahnung von Online-Händlern an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages gewandt. Der Ausschuss ist in erster Linie für die Beratung der ihm vom Plenum überwiesenen Vorlagen (Gesetzentwürfe und Anträge) sowie für die Kontrolle der Arbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Für die Behandlung von Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hat der Deutsche Bundestag einen Petitionsausschuss eingesetzt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt würden wir Ihr Schreiben den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Kenntnis geben und zur weiteren Behandlung an den insoweit zuständigen Petitionsausschuss weiterleiten.
Bitte teilen Sie uns mit, ob so verfahren werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Marten Vogt
--
Dr. Marten Vogt
Oberregierungsrat
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Sekretariat PA 6
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Nur gemeinsam wären wir stark - Onlinehändler verbündet euch !!!!
Auch soetwas wie der angebotene Abmahnschutz müsste man mal mit der notwendigen Ausdauer und finanziellen Rückendeckung bis zum bitteren Ende durchziehen.
Scheinbar haben unsere gewählten Politiker nichts anderes zu tun, wie uns kleine Onlinehändler zu Boden zudrücken.
Registrierung für Abfallentsorgung - Nachweis zur Umsatzsteuerabführung - Link für Schlichtungsstelle in Gesetzestexte einfügen usw.
Wehe dem, der bei all diesen ständigen neuen Auflagen etwas falsch macht , der kann unter Umständen damit rechnen, dass er seine Selbstständigkeit aufgeben muss , damit er irgendwelchen windigen Personengruppen nicht ständig ausgeliefert ist, die ja auch ohne Risiko das schwerverdiente Geld einfach abgreifen dürfen.
tut mir leid mit der Rechtschreibung aber ich denke das trifft es auf den Punkt
sehr geehrte Damen und Herren von antenne.com (IDO um die es geht liest der Fairnishalber mit ) an den Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
die genannte organisation "IDO" terrorisiert sämtliche Online Händler in Deutschland
mit sogenannten Abmahnungen obwohl das Abmahn recht ihnen bereits durch diverse Gerichte entzogen wurde
die Absolute Frechheit ist , das diese "Betrüger" auch noch die Frechheit besitzen in den Gerichtsakten für einen Abmahnschutz für 8 € im Monat zu werben (Landgericht Hannover Geschäftsnummer 26 O 24/19 Richter Dr Plumeyer) .
wenn die Mafia Schutzgeld erpresst ist das genau der selbe Sachverhalt die sagen auch gib uns 100 € dann lassen wir dich in Ruhe
das mit den Abmahnungen hat inzwischen überhand genommen und es werden Existenzen gefährdet unsereins arbeitet bis zu 18 stunden am tag damit ein dahergelaufener Verein sich einen Faulen lenz macht und jeweils 250-500€ pro Abmahnung kassiert nur weil ein komma Falsch gesetzt ist oder der wiederuf nicht rechts mit punkten sondernl links mit komma gesetzt ist die datenschutzerklärung nicht sofort beim betreten der seite aufgeht oder die AGB nicht sofort ersichtlich ist sondern erst nach einigem scrollen sichtbar ist
dann werden dem Gericht die Daten aus dem Zusammenhang per Druck gesendet wobei ich noch nicht mal weis was diese "Verbrecher" damit meinen wieso soll Ebay Garantie z.b wetbewerbsverfälschend sein , wenn mann dieses predikat nur beommt wenn man seinen online job korrekt macht
im anhang einige beispiele erst das Urteil gegen das ich natürlich Vorgehen werde
dann die "schutzgelderpressung "
dann das foto von der Ebay Garantie
Bitte liebes antenne Team machen sie mit der "Mafia" ein ende
ich hoffe ich finde einen logisch denkenden Gesprächspartner in Ihnen
mit Freundlichem gruß
Dirk Georg Koch
Wintouch Store GmbH
Ziegelstrasse 7
30453 Hannover
Ich habe schon erwähnt, dass wir Onlinehändler uns mal zusammentun müssten um genügend Kapital für einen richtig deftigen Rechtsstreit gegen derartige Machenschaften und deren Hintermänner zu führen.
Wie schon erwähnt. ca. 500.000 Onlinehänder zu je 5 Euro Monatsbeitrag, damit könnte man etwas bewirken.
Auch hier ist es doch wieder offensichtlich , dass diesen Vereinen und Anwälten, es nie und nimmer um den Schutz Ihrer sogenannten Mitgliedern geht. Aber wenn das auch alle wissen , wäre davon auszugehen, dass unter den derzeitigen Verhältnissen eine Klage natürlich abgewiesen werden würde, wenn nicht genügend Überzeugungskraft ( kapitalstarker Bund der Onlinehändler ) dahintersteht.
Ist alles gesetzlich so geregelt - im Sinne des Volkes.
Könnte mich auch weigern eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben , würde aber dann vor Gericht gezerrt werden und dort eine Abschlusserklärung unterzeichnen müssen, die dann wiederum ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bewirken kann.
Der zuständige Richter wird dem auch sicher zustimmen, da ich ja soetwas schlimmes getan habe wie etwa- ein Wort vergessen, der gewählte Satzbau nicht dem
" geltenden Recht entspricht ", oder irgendwo im vorgegebenen Wulst an Hinweisen eine Unstimmigkeit gefunden wurde.
Bleibt für mich weiterhin die Frage, wer profitiert den eigentlich noch von derartigen Gesetzgebungen und richterlichen Beschlüssen, wenn dem fast nichts entgegengesetzt werden kann ???????????????????????
Ich würde mich freuen, wenn mal jemand auf die angestoßene Diskusion eingehen würde!!!!!!!!!
Wer bezweifelt eigentlich noch die Massenabmahnwelle solcher Vereine ?
Wie gesagt ich warte auf den Tag, an dem ein Verbund der Onlinehändler entsteht, der denen dann mal richtig an den Karren fährt. Es ist doch für uns eine schöne Vorstellung , wenn diese Vereine und sonstige Abmahner, Einer nach dem Anderen, mal so richtig in die Mangel genommen werden und auf Schadenersatz aller zurückliegenden ungerechtfertigten Aktivitäten verklagt werden würden.
Geschätzte 500.000 Onlinehandler , jeder einen Monatsbeitrag von fünf Euro, da müsste sich doch etwas machen lassen !!!!
Wo sind denn unsere sogenannten " Volksvertreter", die auch die geschätzten 500.000 Internethändler vertreten sollen , und nicht die zu unterstützen haben, die sich auf Kosten anderer Ihre Taschen vollstopfen wollen. Alle wissen wir ( auch Richter und Politiker ), dass es Personen oder Personengruppen gibt, die sich darauf spezialisiert haben, bei redlich bemühten Onlinehändlern zuzugreifen, unm sich einen Teil deren schwer verdienten Einkünfte abzugreifen , da dies scheinbar ertragreicher ist als einer ehrlichen Arbeit nachzugehen. Solche Leute haben auch keine Scham wenn Sie dadurch andere in erhebliche Schwierigkeiten bringen oder eine mühsam aufgebaute Existenz dadurch bedrohen.
Schlimmer jedoch ist der Umstand, das unsere Richter und Gesetzesgeber diesem skrupellosen Treiben , wieder besserem Wissen , den Rücken stärken und zusehen, wie sich eine schamlose Branche einen schönen Lenz macht um ehrliche Leute auszunehmen. Ich frage mich, was eigentlich dahintersteckt, wenn ein Richter sein Urteil gegen den redlich bemühten Onlinehändler fällt, oder wenn Politiker und Gesetzesgeber sich hinsetzen und beschließen , dass diese geschmacklose Vorgehensweise im Sinne des Volkes sein soll. Wenn Irgendjemand die organisatorischen und zeitlichen Möglichkeiten hätte, einen Bund zu gründen, dem sich möglichst alle Onlinehändler anschließen , um diesen Sumpf trocken zulegen, wäre das ein wunderbare Sache.
Wer hat so etwas eigentlich beschlossen, dass man - ab 200,00 Euro aufwärts - von jemandem verlangen kann , der darauf hingewiesen wird, dass er irgendeine rechtliche Information nicht zu 100 % rechtskonform eingefügt hat. Wie schnell wäre das Interesse daran vergangen , sich als vermeintlicher Verein oder Rechtsanwalt dafür einzusetzen, dass andere Mitbewerber angeblich geschützt werden sollen, wenn diese,nach Gutdünken erhobene Pauschale, wegfallen würde.
Von Ido Verband
die Abmahnwelle geht weiter
meine Rücknahme sein nicht Richtig /auf dem neusten Stand 240€
Abzocker vom feinsten
Kohle für sich selbst zu generieren!
Derartige Berufsabzocker müssen per Gesetz einschränkt werden und zwar durch ein viel geringeres "Abmahngeld", damit es diese Erzfaulenzern keinen Spaß mehr macht!
Auch eine Juristische Absicherung bringt gar nichts. Doch, ja noch eine Anwaltskanzlei verdient Ihr Geld. Woher sollen kleine Unternehmer die Strickfallen kennen die in Brüssel wahrscheinlich wieder von Juristen gestrickt werden.Von wegen " Entbürokratisierung".
Nur eine Erkenntnis bleibt übrig ! Warum und für wen Brüssel. Es reicht der Lobbyismus in Berlin wahrscheinlich nicht aus. Und dann stellt sich ein Ehrlicher Bürger und braver Steuerzahler und kleiner Arbeitgeber die Frage - Wem werden wir bei den nächsten Politischen Wahlen unser Stimmen geben ? Sie dürfen Raten !!!
Hier noch einmal in Kürze meine Meinung zu Abmahnungen die einfach nicht nachvollziehbar sind.
Sie werden für alle konservativen Parteien im Bezug auf die nicht mehr vorhandene Nähe zum Bürger eine bittere Niederlage erfahren. Ich freue mich.