Durch die größer werdende Nutzeranzahl erfreuen sich Internetforen und Blogs großer Beliebtheit. Immer öfter kommt es jedoch vor, dass die Betreiber wegen Ihnen nicht bekannter User-Beiträge abgemahnt werden. Die mit den Abmahnungen beauftragten Kanzleien berufen sich hierbei auf die Bestätigung einer einstweiligen Verfügung gegen das Nachrichtenportal Heise Online, die das Hamburger Landgericht Ende letzten Jahres ausgesprochen hatte. Aktuell sind unter anderem das Supernature-Forum, das private Online-Tagebuch Bloggitt und das Filmboard Cinefacts von Abmahnungen betroffen.
Im Fall Cinefacts hatten sich User kritisch zu den Geschäftsmethoden des Deutschen-Video-Rings geäußert, woraufhin die Betreiber eine kostenpflichtige Abmahnung erhielten. Eine nahezu gleichlautende Abmahnung erhielten die Betreiber des Supernature-Forums. In diesem Fall ging es um die kritische Kommentierung der Werbepraxis einer Luftrettungs-Vermittlungs-Firma durch mehrere unbekannte Autoren. Hierbei soll es zu beleidigenden Äußerungen gekommen sein. Die von der Firma beauftragte Anwaltskanzlei machte Abmahnkosten in Höhe von 1.843, 24 Euro gegen den Seitenbetreiber geltend. Zudem wurde dieser aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bei der im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen wäre.
Grundsätzlich haftet nach bisher ständiger Rechtsprechung ein Forenbetreiber erst, wenn er es nach Kenntnisnahme der rechtswidrigen Inhalte unterlässt, diese zu entfernen. Bei den genannten Fällen von Foren-Abmahnungen, hatten die Betreiber jedoch gerade keine Kenntnis vom Inhalt der Beiträge. Die abmahnenden Kanzleien berufen sich unisono auf die Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen Heise Online. Hiernach wäre Heise faktisch gezwungen sämtliche Kommentare und Beiträge von Usern auf eine eventuelle Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen Die Berufung darauf ist jedoch sehr problematisch, da das Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 721/05) bisher weder begründet wurde noch Rechtskraft erlangt hat. Zu vermuten ist vielmehr, dass diese Entscheidung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ergangen ist, die nicht verallgemeinerungsfähig sind.
Der abgemahnte Betreiber des Supernature-Forums setzt sich jetzt durch rechtliche Mittel und die Schaffung von Öffentlichkeit im Netz gegen dieses Vorgehen zur Wehr. Da Supernature die strittigen Beiträge nach der Abmahnung gelöscht hatte, verzichteten die Abmahner vorerst auf Geltendmachung ihrer Forderung, behalten sich diese im Wiederholungsfall aber weiter vor. Um dies zu verhindern will der Betreiber des Forums mithilfe einer sogenannten negativen Festellungsklage Rechtssicherheit herbeiführen. Durch diese Klage kann die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Abmahnung überprüft werden.
Fazit: Wie zu befürchten war, hat sich das bisher nicht rechtskräftige Urteil des LG Hamburg zum Einfallstor für Abmahnungen von Foren-Betreibern entwickelt. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bisherige Rechtsprechung eine andere war und dieses Urteil als Ausnahme anzusehen ist. Da die Frage der Haftung für Beiträge, die einem nicht bekannt sind, für das Betreiben von Blogs oder Foren eine elementare Bedeutung hat, ist das Vorgehen von Supernature, die Rechtmäßigkeit im Wege einer negativen Festellungsklage zu überprüfen, wichtig. Denn sollte das Urteil des Hamburger Landgerichts ständige Rechtsprechung werden, würde dies für Forenbetreiber zu einem nicht mehr kalkulierbaren Risiko führen.
Autor: Stud. Jur. Philipp Otto
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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