Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat kürzlich entschieden, dass die Verhängung eines zweiwöchigen Schulverbotes gegen einen 14-jährigen Gymnasiasten rechtmäßig ist, wenn diese ein selbst auf dem Schulhof gefilmtes Gewalt-Video unter Nennung von Vornamen der Beteiligten auf Youtube veröffentlicht.
Was war passiert?
Ein 14-jähriger hatte die Rangelei und Prügelei zwischen zwei Parteien auf dem Schulhof gefilmt und die Beteiligten aufgefordert, mit den Handgreiflichkeiten weiter zu machen. Etwas später wurde das aufgenommene Video nicht nur im Schulunterricht heimlich gezeigt, sondern auch auf YouTube hochgeladen.
Der Schüler wurde daraufhin vom Schulleiter für 2 Wochen vom Unterricht suspendiert und wehrte sich gerichtlich gegen die Suspendierung. Mit dem Beschluss wies das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Schülers auf Widerzulassung zum Unterricht zurück (Az. 2 K 229/10).
Das Gericht wertete die Aktion des Gymnasiasten als schweres Fehlverhalten, da dieser nicht nur in die Persönlichkeitsrechte des Opfers eingegriffen hat, sondern eine immer wiederkehrende Erniedrigungen des Opfers durch die Verbreitung des Videos in Kauf genommen hat.
AnzeigeFazit:
Die Entscheidung zeigt, dass sich die Gerichte den möglichen Auswirkungen der Medien auf die Erziehung und die Persönlichkeitsentwicklung durchaus bewusst sind. Demnach kann das Zurückweisen des Eilantrages nur begrüßt werden, um ein klares Signal gegen mediale Verbreitung von Gewalt an Schulen zu setzen.
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Sören Siebert auf Google+