Neuer Personalausweis 2010: Biometrischer Ausweis kann ab dem 1. November beantragt werden

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Seit dem 1. November 2010 kann der neue biometrische Personalausweis bei dem Einwohnermeldeämtern bestellt werden. Er biete jedoch zahlreiche Funktionen und Möglichkeiten, die aus Sicht der Nutzung und des Datenschutzes besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nachteile der Ausweis hat und wie Sie Ihre Daten schützen können.

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Ausweis im Kreditkartenformat

Der neue Ausweis besteht aus Kunststoff und hat das Format einer Kreditkarte. Wie es sich für ein solches Dokument gehört enthält auch der neue Ausweis zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Hierzu gehören unter anderem Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden und Hologramme. Neben den vom alten Personalausweis bekannten Angaben und dem Lichtbild kommen aufgib dem neuen Ausweis die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername als Angaben hinzu.

Kosten des neuen Personalausweises

Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro. Er ist 10 Jahre gültig, für für Personen unter 24 Jahren hingegen nur 6 Jahre.

Ausweis mit Chipfunktion

Die Ausweiskarte enthält einen Computerchip, der berührungslos, durch moderne Funktechnologie lesbar, bis zum Ende der Ausweisgültigkeit abnutzungfrei seine Funktion erfüllt. Das Auslesen per Funk erfolgt mit speziellen Lesegeräten und ist nur auf kürzester Entfernung möglich. Dafür muss der Ausweis immer von Hand in das Lesegerät eingelegt werden. Das macht ein unbeaufsichtigtes Auslesen über einen größeren Abstand unmöglich.

Fingerabdrücke auf dem Ausweis

Auf dem Chip werden alle aufgedruckten Angaben, einschließlich Lichtbild, digital abgelegt. Freiwillig können zwei Fingerabdrücke aufgenommen werden. Weitere Angaben sind die Gültigkeit und der Sperrstatus sowie Funktionen gegen das unberechtigte Auslesen. Die freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke dient einzig und allein der eindeutigen Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Ausschließlich hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden dürfen Lichtbild und Fingerabdrücke zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers nutzen. Diese Daten sind gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderung besonders geschützt.

Onlinefunktion des Ausweises

Der Ausweis enthält eine Onlinefunktion mit der folgende Daten an Anbieter im Internet oder an Automaten freigeben werden können:

  • Vor- und Familienname, ggf. Ordens- oder Künstlername sowie Doktorgrad
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Anschrift
  • Altersbestätigung
  • Wohnortbestätigung
  • Pseudonyme Kartenkennung
  • ausstellendes Land (Deutschland)

Welche dieser Daten bei Nutzung der Onlinefunktion übertragen werden entscheidet der Ausweisinhaber letztendlich selbst per Mausklick. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und eine eventuelle Sperre werden in jedem Fall übertragen. Die eigentliche Übermittlung von Daten muss grundsätzlich durch die Eingabe einer persönlichen PIN freigeschaltet werden.

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Online-Shopping mit eID

Mit der Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt, ist zukünftig ein Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Online-Shops, Banken, Email-Anbieter, aber auch Behörden mit Diensten wie zum Beispiel der KFZ-Ummeldung, sind nur einige der Einsatzmöglichkeiten. In Verbindung mit der persönlichen 6-stelligen PIN kann die Identität des Ausweisinhabers bei Onlinediensten und Behörden, die diese Funktion unterstützen, sicher und zuverlässig belegt werden. Die Authentifizierung des Dienstanbieters erfolgt über ein sogenanntes staatliches Berechtigungszertifikat, so dass ein Abfangen der Nutzerdaten mithilfe von gefälschten Webseiten (Phishing) nicht mehr möglich ist.

Personalausweis und Digitale Signatur

Weiterhin ist der neue Personalausweis für die Nutzung der elektronischen Signatur vorbereitet. Diese elektronische Unterschrift ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Damit ist wird es möglich, Dokumente und Verträge online zu unterzeichnen. Allerdings wird für diese Funktion ein Signaturzertifikat benötigt, das nachträglich auf die Ausweiskarte geladen werden muss. Die Signaturzertifikate werden von speziell zugelassenen Dienstleistern ausgestellt. Welche das sind ist auf den Seiten der Bundesnetzagentur zu erfahren.
Zur Nutzung dieser Dienste am heimischen PC ist ein spezielles Kartenlesegerät nötig. Diese Geräte werden teils kostenfrei und teils kostenpflichtig angeboten.

Fazit:

Der neue Personalausweis bietet eine Fülle an Möglichkeiten für die moderne Online-Gesellschaft. Er entwickelt sich vom reinen Ausweisdokument zum multifunktionalen Authentifizierungswerkzeug. Wobei das Hauptaugenmerk immer auf dem Schutz der persönlichen Daten liegen sollte und jeder Nutzer wissen muss, was er preisgeben kann und will. Einen sicheren und virenfreien Computer vorausgesetzt… .

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Kommentare  
Katrin W.
0 # Katrin W. 19.02.2019, 19:59 Uhr
Das mag so sein, lieber Klaus. Die Frage ist allerdings weniger, ob du JETZT etwas zu verbergen hast, sondern was du vielleicht in fünf oder zehn Jahren verbergen möchtest. Weißt du's?
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Klaus Bentler
0 # Klaus Bentler 12.02.2019, 17:37 Uhr
also ich habe heute einen neuen Personalausweis beantragt und wurde gefragt ob ich den Fingerabdruck machen lassen wollte.
Ich habe das sofort bejaht denn ich habe mal n i c h t s zu verbergen und so kann der Ausweis auch mit meinen Fingerabdrücken gespeichert werden.
Ich sehe da garkein Problem drin
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cernst
0 # cernst 03.04.2019, 18:25 Uhr
Aber Sie vergessen, dass die neue EU-VO vorsieht, dass Ihre Daten auch an europäische und nationale Datenbanken weitergegeben werden können. Damit können Sie nicht garantieren, dass missbräuchliche Verwendung erfolgt oder ihre biometrischen Daten gehackt werden. Während Sie bei einem PC den Zugang mit einem neuen Passwort versehen können, haben Sie nichts, um ihre Identitätsdaten durch etwas anderes zu ersetzen. Der Schaden ist dauerhaft.
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