Einige Telefone verfügen über einen sogenannten „SIM-Lock“ und binden den Kunden so an bestimmte Netzbetreiber. Doch dürfen Händler den Code zur Entsperrung des SIM-Locks einfach weitergeben? Das hat das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Fall entschieden.
Händler gibt Entsperr-Codes für Mobiltelefone weiter
Der Angeklagte war Geschäftsführer eines Unternehmens und gab an die Kunden den sogenannten „Unlock-Code“ zum Entsperren des SIM-Locks (Kartensperre) weiter. Der SIM-Lock hat die Funktion, die Nutzung des Mobiltelefons nur durch einen bestimmten Telekommunikationsanbieter zu ermöglichen. Viele Netzbetreiber nutzen diese Funktion, da sie die Mobiltelefone oft subventionieren und den Kunden so an sich binden wollen.
Durch den Unlock-Code können die Nutzer der Telefone die Bindung an den Netzbetreiber deaktivieren und das Gerät auch mit anderen SIM-Karten nutzen. Auch die Telekommunikationsanbieter bieten diese Entsperr-Codes an. Hierfür müssen die Kunden dann aber zwischen 50 und 100 Euro bezahlen. Erst nach zwei Jahren geben die Netzbetreiber die Codes kostenlos heraus. Der angeklagte Händler gab die Codes in mindestens 137 Fällen schon vorzeitig und im Durchschnitt gegen Zahlung von 18 Euro an die Kunden heraus. Das Oberlandesgericht Karlsruhe musste den Fall nun in der Revision entscheiden.
Weitergabe der Codes verletzt Geschäftsgeheimnis
Das Oberlandesgericht Karlsruhe [Beschluss vom 29. Januar 2016, Az. 2 (6) Ss 318/15; 2 (6) Ss 318/15 – AK 99/15] entschied, dass sich der Händler wegen gewerbsmäßigen Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen strafbar gemacht hatte. Bei dem Entsperr-Code handelt es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, da die Netzbetreiber die Codes geheim halten und nur an einen bestimmten Personenkreis herausgeben.
Dabei spielt es auch keine Rolle, dass es diverse Internetseiten gibt, die eine spezielle Entsperrungssoftware anbieten. Dies Software wird nicht von den Telekommunikationsanbietern angeboten. Die Entwickler der externen Software müssen ein gewisses Maß an krimineller Energie aufwenden, um die technische Schutzvorrichtung zu umgehen. Der Händler handelte auch gewerbsmäßig, da er sich eine dauernde Einnahmequelle schaffen wollte.
Fazit:
Händler dürfen die SIM-Unlocks nicht einfach an Kunden weitergeben. Die Entsperrungscodes der Netzbetreiber sind ein gut gehütetes Geheimnis.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Aber Allgemein... Ich hab immer iPhones von der Telekom mit automatischem SIM Lock bekommen und da der Vertrag immer 2 Jahre lief hat mich das nie gestört. Aber wenn keiner dabei wäre würde es mich auch nicht interessieren :D
Finde es nur teilweise dumm dass das mit dem Sim-Unlocken dann nach den 2 Jahren nicht immer funktioniert oder teilweise echt nur extrem umständlich.
IMEI eingeben bei der Telekom, dann nen Tag warten und das Gerät resetten, was dann angeblich per Internet die Freigabe runter lädt.
Dummerweise funktioniert das nicht immer ...