Wofür gibt es eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch?
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch verschickt Abmahnungen für das Herunterladen (Download) und Anbieten (Upload) urheberrechtlich geschützter Werke Musik, Filme) in Internettauschbörsen (Filesharing).
Rechtsanwaltskanzlei:
Rechtsanwälte Rasch
An der Alster 6
20099 Hamburg
Mandanten:
Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.
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Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.
Universal Music GmbH
Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH
Warner Music Group Germany Holding GmbH
EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Für welche Titel drohen Amahnungen der Kanzlei Rasch?
Universal Music GmbH
Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH
Warner Music Group Germany Holding GmbH
Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht der Werke, für die die Kanzlei Rasch Abmahnungen ausspricht.
Wie gelangen die Abmahner an die Nutzeradressen?
Die P2P-Tauschbörsen wie eMule, BitTorrent, Kazaa oder eDonkey werden von darauf spezialisierten Unternehmen auf urheberrechtlich geschützte Inhalte durchsucht. Es werden teilweise Testdownloads durchgeführt, die Dateien werden mit den Originaldateien der Rechteinhaber verglichen. Wenn urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wird, wird die IP-Adresse gespeichert.
Über diese IP-Adresse erhalten die Anwälte dann entweder über eine Strafanzeige und entsprechende Akteneinsicht oder über ein Auskunftsverlangen nach § 101 UrhG die Daten des Anschlussinhabers von der Staatsanwaltschaft oder dem jeweiligen Provider.
Was wird von den Abgemahnten gefordert?
Gefordert wird in den Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden Schadensersatzforderung und die Erstattung der Abmahnkosten verlangt, oftmals werden beide Positionen innerhalb eines Vergleichsvorschlages abgehandelt.
Was sollten Abgemahnte NICHT tun?
Das Ignorieren der Abmahnung ist nicht der richtige Weg. Auch wenn bei diversen Anwälten im Internet zu lesen ist, dass man die Abmahnung zurückweisen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigern sollte, ist dieser „Rat“ fast immer falsch. In nahezu allen Fällen werden die dann beantragten einstweiligen Verfügungen von den Gerichten weiters erlassen. Hier kommen dann weitere unnötige Gerichts- und Anwaltskosten auf den abgemahnten zu.
Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung
Auch das Unterschreiben der Unterlassung der Abmahner ist ebenfalls nicht der sinnvollste Weg, die Sache beizulegen. Zum einen sind die Unterlassungserklärungen oft sehr weit gefasst, zum anderen sind die Vertragsstrafen mit häufig 5001,00 Euro immens hoch angesetzt. Ein weiterer Punkt, wenn man die Rechtsverletzung vorbehaltlos anerkennt und den Rechtsverstoß verbindlich zugibt, verbaut man sich unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten der Abmahnung zu verhandeln.
Bei den abmahnenden Anwälte anrufen oder selbst Antwortscheiben verfassen
Oft wollen die Abgemahnten gegenüber den Anwälten klarstellen, dass nicht sie, sondern ein Familienmitglied, Mitbewohner oder Bekannter die Tauschbörsen genutzt haben oder sich andere Personen etwa über ein ungesichertes W-Lan eingewählt haben. Dieses Vorgehen führt aber allenfalls dazu, dass die benannte Person dann auch noch abgemahnt wird. Der Anschlussinhaber haftet aber weiterhin, auch wenn er selbst nicht gehandelt hat.
In vielen Fällen werden diese Telefonat oder Schreiben zudem sehr persönlich, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Nicht selten kann dann neben der Abmahnung noch Strafverfahren etwa wegen Beleidigung folgen.
Man sollte sich als Abgemahnter folgende Punkte vor Augen führen:
Der Anschlussinhaber haftet fast immer auf Unterlassung, auch wenn er nicht selbst gehandelt hat.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein Vorschlag zur Beilegung der Sache, dieser Vorschlag muss und sollte nicht angenommen werden. Die Unterlassungserklärung wurde schließlich von den Anwälten der Gegenseite zugunsten der eigenen Mandanten formuliert.
Es sollte stets ein eigener Anwalt mit der Prüfung der Abmahnung und Modifizierung der Unterlassungserklärung beauftragt werden. Nur eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung kann das oft immense Risiko einer Vertragsstrafe minimieren.
Eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre gültig. Insbesondere wenn auch andere Personen (Familienmitglieder, Freunde, Bekannte) Zugriff auf den Internetanschluss haben, kann das Unterschreiben der geforderten Unterlassungserklärung den Anschlussinhaber ruinieren, da er unter Umständen auch für die Verstöße andere Personen haftet.
Verhandlungen um die Kosten der Abmahnung sind ohne eigenen Anwalt erfahrungsgemäß nicht erfolgreich, egal welche Argumente die Abgemahnten vorbringen. Die einzige Ausnahme sind Fälle, in denen ein ALG II Bezug nachgewiesen werden kann.
Wenn der Anschlussinhaber nicht selbst gehandelt hat, können die Schadensersatzforderungen oft erfolgreich abgewehrt werden.
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