Achtung Shops und Händler: Neue Informationspflicht seit dem 09.01.2016

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Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Seit dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es hier wieder zu Abmahnungen kommt, wenn diese Pflichten nicht umgesetzt sind.

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Worum geht es bei der neuen Informationspflicht?

Zum Jahresanfang treten neue gesetzliche Regelungen für Händler und Shopbetreiber in Kraft. Unter anderem sollen Streitigkeiten beim EU-weiten Online Shopping besser gelöst werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie eine entsprechende Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) erlassen.

Die EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“). Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein.

Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen

Für alle Shopbetreiber und Händler bedeutet dies ab dem 09.01.2016 vor allem:

1. viel Arbeit
2. ein erhöhtes Abmahnrisiko  

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Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

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Jeder Händler muss zwingend einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Das lässt sich wohl am einfachsten durch einen Link im Impressum umsetzen. Daneben müssen Dienstleister zusätzlich ihre E-Mail-Adresse angeben.

Kleines Problem: Die EU-Plattform gibt es noch gar nicht

Das pikante an der Informationspflicht ist aber, dass die EU-Komission gepennt es aufgrund dringender anderer Verpflichtungen nicht ganz geschafft hat, diese Plattform online zu stellen. Die Schlichtungsplattform der EU-Kommission gibt es - zumindest offiziell - noch gar nicht!

Alle Händler stehen also vor dem Dilemma, dass Sie ab dem 9.1.2016 zwingend auf die EU-Plattform in Ihrem Shop und den AGB verlinken müssen. Da die EU-Kommission den Stichtag aber versäumt hat, gibt es noch gar keine Plattform, auf die verlinkt werden kann.

Update:Zwischenzeitlich ist die Plattform einen Monat nach der Gesetzesänderung doch erreichbar:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Was können Shops und Händler jetzt tun?

Alle Shopbetreiber und Händler müssen die Informationspflichten pünktlich umsetzen, sonst drohen Abmahnungen.
ToDos:

  • Link zur EU-Plattform etwa im Impressum einfügen
  • der Link muss „leicht zugänglich“ sein
  • die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angeben
  • Link zur EU-Plattform in den AGB einfügen

UPDATE:

Hier ist der Link zur neuen EU Streitschlichtungsplattform
https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Textvorschlag für Ihre Website (etwa im Punkt Impressum):

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Dienstleister müssen zusätzlich zu diesem Hinweis noch Ihre E-Mail-Adresse angeben.

Praxistipp:

Wenn Sie als Shopbetreiber und Händler Ihre Abmahnrisiko minimieren wollen finden Sie hier AGB und alle weiteren Rechtstexte.

 

 

 

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Kommentare  
Attila
-6 # Attila 05.01.2016, 18:04 Uhr
Und wo ist nun der Link zu dem Portal? Ist der nur für "zahlende Leser" gedacht?
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Minzkraut
+7 # Minzkraut 05.01.2016, 20:50 Uhr
..das klingt doch nach Schildbürgerstreich..verlinken zu einer Seite, die es noch gar nicht gibt..?? ...also ehrlich..und wir schlucken das alles...
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eRecht 24
0 # eRecht 24 05.01.2016, 21:04 Uhr
Zu den Fragen nach dem Link auf das EU-Schlichtungsportal, den kennen wir auch nicht. Noch nicht. Wenn wir ihn haben posten wir ihn natürlich.

Bis dahin verlassen wir uns auf unseren Partner IT Recht Kanzlei. Alle Kunden die AGB + Rechtstexte direkt und über eRecht24 beziehen erhalten rechtzeitig - so die Zusage - aktualisierte AGB inklusive Link+ eine ausführliche Anleitung zum Thema "Linkpflicht auf nicht existierende EU Portale".
https://shop.e-recht24.de/agb-pakete/
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Kitty
0 # Kitty 06.01.2016, 10:06 Uhr
Ist ja schön, dass es einen Link gibt. Aber warum wird er nicht genannt???
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Steffen
0 # Steffen 08.01.2016, 15:40 Uhr
Wer lesen kann ....

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 10:12 Uhr
Ist es nicht so, das erst ab einer Firmengröße von 10 Mitarbeitern eine Informationspflicht dergleichen besteht.Davon kann ich in ihrem Bericht nichts lesen.....
------
(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.
------
Wenn manche nicht darüber informieren, sagt wohl der Abmahner oder die daran verdienen können:*Ja ist denn schon Weihnachten?" -Könnte Sollte Müßte- oder Besser isses(Händereib)
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e Recht 24
0 # e Recht 24 06.01.2016, 10:45 Uhr
@# Kitty, das haben wir einen Beitrag über Ihrer Frage erklärt. Wir kennen den Link nicht.

@# Contra
Die Grenze der 10 Mitarbeiter bezieht sich auf weitere Pflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Pflicht, auf die EU Plattform zu verlinken, gilt wohl für alle Shops und Händler.
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 10:55 Uhr
zitiere e Recht 24:
@# Kitty, das haben wir einen Beitrag über Ihrer Frage erklärt. Wir kennen den Link nicht.

@# Contra
Die Grenze der 10 Mitarbeiter bezieht sich auf weitere Pflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Pflicht, auf die EU Plattform zu verlinken,***gilt wohl*** für alle Shops und Händler.

Dann posten sie doch die betreffende Stelle und Paragraphen der Informationspflichten doch hier.Dabei wird ihnen auffallen das der Passus Absatz 3 dazu gehört.Oder glauben sie etwa nur Juristen könnten lesen ? :)
Ich muss es so überspitzt formulieren weil etwas hier aufbereitet wird ohne Quellenangabe.
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Contra
+2 # Contra 06.01.2016, 11:07 Uhr
Auch gelten bei uns in Deutschland noch immer die deutschen Gesetze.Und die europäischen Richtlinien gelten erst wenn sie als Gesetz umgesetzt werden.Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wäre ein deutsches Gesetz.
Wird es nicht so umgesetzt, wie es in Brüssel gewünscht wird ?! Ja das ist dann den Brüsselern ihr Problem.Dann müssen sie klagen.Aber sicher nicht gegenüber einem kleinen Unternehmer.
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#sk
0 # #sk 06.01.2016, 13:10 Uhr
http://ec.europa.eu/consumers/solving_consumer_disputes/non-judicial_redress/adr-odr/index_en.htm
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#sk
0 # #sk 06.01.2016, 13:23 Uhr
Auf der Seite

http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/internet-services/problem/index_de.htm

ist unter "Außergerichtliche Streitbeilegung" ein Link hinterlegt welcher der gesuchte sein könnte. Aktuell führt er auf eine 404

http://europa.eu/internet/europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/problem/index_en.xml#settlements
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 13:57 Uhr
@sk
"Außergerichtliche Streitbeilegung" das ist nicht der Link.Normalerweise sollte das anklicken dessen dazu führen, das dein Browser automatisch zu der Textstelle springt(in der Seite wo sich der Link befindet).
Die html Programmierer der EU-Webseite scheinen aber ihr Handwerk nicht zu verstehen.Das hab ich gestern schon festgestellt wenn man bspw eine Email auf der Seite youreurope an die Beamten schicken will.Es geht einfach nicht und die Web-Administratoren(an sie kann man scheinbar was senden) antworten jedoch auch nicht auf die Emails zu denen sie auffordern falls etwas nicht geht
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 14:06 Uhr
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10016-neue-informationspflichten-onlien-shops-haendler-1-9-2016.html
Hier ist er scheinbar Unten dder große blaue Button ist der Link zum Portal
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 14:10 Uhr
http://www.odreurope.com/services/e-mediation/online-mediation
Entschuldigung bitte, das ist der richtige Link.
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Ich bins
0 # Ich bins 07.01.2016, 21:25 Uhr
ich finde es nicht witzig ... da wird was Eingeführt, was den Verkäufern noch mehr das Leben schwer macht, und dann schaffen die es nicht korrekt umzusetzen, verlangen aber wieder vom "kleinen Manne" dass er er umsetzen soll ... und ich wußte nicht das die EU Sprache nur aus zwei Sprachen besteht ...
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 14:14 Uhr
Eins noch dann schweige ich :
Ja sind wir denn jetzt Engländer???
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Contra
0 # Contra 06.01.2016, 14:55 Uhr
Hmmmm helft mir bitte.

Ist das jetzt der richtige Link? oder handelt es sich um einen der beide Begriffe ODR und ADR benutzt und fragt nach beiden Parteien um sich dann irgendwie zu bereichern ?
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Wie immer
+1 # Wie immer 07.01.2016, 16:00 Uhr
Anstatt diesen sinnlosen EU-Diktatur-Wahnsinn endlich kollektiv zu boykottieren gehorchen wieder alle brav und löffeln die Suppe mit gesenktem Kopf aus. Die Angstmache mit vermeintlichen Abmahnungen hilft, das Ganze am Laufen zu halten. Die EU darf gar nichts, schon gar keine Gesetze erlassen. Die EU hat keine Macht. Wir haben die Macht, wir müssen sie nur nutzen anstatt uns ängstlich diesem kranken System zu beugen.
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Überrumpelt
+4 # Überrumpelt 07.01.2016, 16:02 Uhr
Mal ganz blöd in die Runde gefragt: Seit wann gibt es denn dieses Gesetz, bzw. seit wann ist das bekannt? Ich lese das gerade zum ersten Mal. Und der 9.1. ist ja schon übermorgen. Ist den Flachpfeifen, die solche Gesetze machen, bewusst, dass so eine Programmierung je nach Systemlandschaft mehrere Tage dauern kann? Von Konzeptions-, Planungs- und Genehmigungsprozessen mal ganz zu schweigen - da können Monate vergehen.
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Molkentann
0 # Molkentann 07.01.2016, 17:17 Uhr
Gilt der Link auch für kleine Imker, die nur anbieten aber keinen web-Shop betreiben wie hier z.B. http://honig.wedemarkt.de

Gruß,
Mike
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 07.01.2016, 21:35 Uhr
Ja. Es geht um Händler und Dienstleister, die online Verträge eingehen. Da ist es egal, ob der Vertrag per Mail, Bestellformular oder Shopbestellung geschlossen wird.

Viele Grüße
eRecht24
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 07.01.2016, 21:37 Uhr
zitiere Molkentann:
Gilt der Link auch für kleine Imker, die nur anbieten aber keinen web-Shop betreiben wie hier z.B. http://honig.wedemarkt.de


Ja. Es geht um Unternehmen, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen. Da ist es egal ob per Mail, Bestellformular oder Shopsystem.

Viele Grüße
eRecht24
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Kari Lessír
+2 # Kari Lessír 07.01.2016, 20:11 Uhr
Danke für den Hinweis, den ich heute per Newsletter erhalten habe. Habe meinen Shop im Blitzverfahren angepasst; jetzt sollte wieder alles rechtlich okay sein.
Danke für den Superservice.

Freundliche Grüße,
Kari Lessír
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Oliver Steiling
0 # Oliver Steiling 08.01.2016, 14:20 Uhr
Hallo.
Wie sieht es denn bei Freiberuflern aus, die Ihre Dienstleistungen nur beschreiben und auch nur b2b anbieten. Ich biete ja keine direkte Möglichkeit meine Dienstleistungen über die Webseite zu kaufen.
Viele Grüße
Oliver Steiling
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S.Jo
0 # S.Jo 08.01.2016, 14:54 Uhr
Für welche Länder gilt diese neue Regelung?
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Verena
+3 # Verena 09.01.2016, 13:11 Uhr
Danke für die flinke Info.
Gilt diese Informationspflicht eigentlich auch für Affiliates, d.h. wenn meine Seite zwar Amazon-Produkte auflistet, die man dann aber nicht bei mir, sondern bei Amazon kauft?

LG
Verena
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Julian
0 # Julian 10.01.2016, 14:13 Uhr
Heute ist der 10. und mich würde mal interesieren warum die großen Shops wie zum Beispiel Amazon das noch nicht im Impressum stehen hat, bzw das sie nicht darauf aufmerksam machen.
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Matthias
+1 # Matthias 11.01.2016, 04:07 Uhr
Ganz einfach Julian, wer traut sich schon den europäische Amazon-Konzern abzunehmen?
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Stephanie
0 # Stephanie 11.01.2016, 10:34 Uhr
Herzlichen Dank für den informativen Artikel.
Eine Nachfrage habe ich jedoch: Unter den "ToDos" steht: "Link zur EU-Plattform im Bestellprozess einfügen". Dies ist mit einer Anpassung in Impressum, AGBs etc. nicht abgedeckt, oder gilt das auch als Teil des Bestellprozesses?

Viele Grüße
Stephanie
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 11.01.2016, 10:46 Uhr
Das Gesetz sagt der Link muss „leicht zugänglich“ eingebunden sein. Das ist der Fall im Bestellprozess, da dort ja jeder Kunden vorbei kommt.

Es reicht aber nach derzeitiger Ansicht auch ein Link im Impressum. Wir werden das im Artikel noch klar stellen.
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Stephanie
0 # Stephanie 11.01.2016, 10:48 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Klärung!
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Maurice Neumann
0 # Maurice Neumann 11.01.2016, 13:53 Uhr
Wenn der Link zur EU-Plattform bei Amazon in das Impressum gesetzt wird, erscheint von Amazon eine Fehlermeldung dass der Link unzulässig sei.
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Rainer Reitz
0 # Rainer Reitz 13.01.2016, 09:41 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis.
Folgt man dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/, so ist noch alles in Englisch formuliert. Ich gehe davon aus - so lässt es der Hinweis "Please note that it will be operational as of 15 February 2016." vermuten - dass zum 15. Feb 2016 alle wichtigen Europäischen Sprachen unterstützt werden.
Vorher macht eine Umsetzung auf der Website (aus Kundensicht) keinen Sinn, oder?
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shopbetreiber
+1 # shopbetreiber 25.01.2016, 13:02 Uhr
Hier kam pünktlich zum 10. Januar schon die erste Abmahnung an.
Vielen Dank EU.
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sig
0 # sig 29.01.2016, 15:02 Uhr
Diese Aasgeier! Unglaublich was in Deutschland diesbezüglich vorgeht. Meiner Meinung nach muss der Gesetzgeber endlich mal durchgreifen, damit diesen gewissenslosen Aasgeiern die Lust vergeht sich auf diese Weise zu bereichern. Ich bin mir sicher man könnte da einiges machen und zumindest die Zahlen deutlich reduzieren.
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abelard
0 # abelard 20.01.2017, 01:34 Uhr
zitiere shopbetreiber:
Hier kam pünktlich zum 10. Januar schon die erste Abmahnung an.
Vielen Dank EU.



wie hast du dann reagiert ?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 25.01.2016, 13:09 Uhr
Das ist ein Witz, oder? Können Sie uns diese mal - gern auch geschwärzt - zusenden:


Wir würden dann nach Absprache mit Ihnen ggf. darüber berichten.

Viele Grüße
Sören Siebert
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florian
0 # florian 09.05.2016, 10:16 Uhr
"Schön" das die EU eine solche Plattform bereitstellt und den Online-Handel erneut erschwert. Es wird einem Händler aufgedrückt wieder einen weiteren unsinnigen Passus in sein Impressum aufzunehmen, selbst sind sie aber nicht in der Lage ein Impressum auf ihrer Seite einzurichten. Wer mahnt nun also die EU ab freiwillige vor...
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#Andy01
0 # #Andy01 18.02.2017, 18:15 Uhr
Man wie ärgerlich, wollte nur noch Resteverkauf machen wegen Aufgabe, alles per Auktionen eingestellt und vergessen den Link einzustellen. Schon kann Abmahnung von RA Sandhage Streitwert 3000 Euro macht 281,30 Euro. Toll
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Melanie
0 # Melanie 08.03.2017, 15:26 Uhr
Betrifft dieser Link auch Vereine die 3x im Jahr eine Veranstaltung verkaufen?
Wir sind zwar kein Unternehmen, aber wir verkaufen trotzdem für einen bestimmten Zeitraum online unsere Veranstaltungen. Die restliche Zeit ist unsere Website rein informativ.
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