Provider und Strafrecht

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Vor allem der Fall Compuserve/ Somm hat klar gemacht, wie leicht auch Provider im Internet mit dem Strafrecht in Konflikt geraten können.

Eine kurze Einführung in den Fall:

Das AG München (Az: 8340 Ds 465 Js 173158/95) hatte den Geschäftsführer der Compuserve GmbH als Mittäter u.a. wegen der Verbreitung pornographischer Schriften im Internet verurteilt. Anlass dafür waren Usegroups auf dem Server von Compuserve USA,

in denen hardcore- und tierpornographische Bilder frei zugänglich waren. Die Richter des Amtsgerichts hatten nun angenommen, dass Somm als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft in Deutschland dies alles wusste und ihn als Mittäter verurteilt. Der Angeklagte hätte es nach Auffassung des Gerichts auch in der Hand gehabt, durch Unterbrechung der Verbindung zu Compuserve USA eine Zugänglichmachung zu vermeiden. Dieses Urteil hatte für viel Aufregung und Kritik gesorgt. Es wurde in der nächsten Instanz (LG München, Az: 20 Ns Js 173158/95) aufgehoben. Hier bejahten die Richter die Privilegierung des damaligen § 5 Abs. 3 TDG für die fraglichen Newsgroups, da diese von Dritten und nicht von Compuserve stammten. Nach § 5 Abs.3 TDG haftet ein Anbieter nicht für fremde Inhalte. Des weiteren konnte Herrn Somm kein Vorsatz nachgewiesen werden.

Generell muss man bei der Haftung für Inhalte drei Gruppen unterscheiden:

  • Content Provider
    Ein so genannter "Content Provider" hält eigene Inhalte zur Nutzung bereit. Jeder Seitenbetreiber, der seine Inhalte ins Netz stellt, ist somit Content Provider. Für diese Inhalte haftet er dann gemäß § 7 TMG (§ 8 TDG des alten TDG) nach den allgemeinen Gesetzen . Als allgemeine Gesetze kommen hier z.B. die Normen des Strafgesetzbuches oder die strafrechtlichen Vorschriften des Urhebergesetzes in Betracht. Der Content Provider ist also für alle eigenen Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich und wird nicht privilegiert. Content Provider sind müssen übrigens keine Gewerbetreibenden sein. Auch Privatpersonen haften für ihre eigenen Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen.

  • Service Provider
    Dieser hält fremde Inhalte zur Nutzung bereit.Service Provider sind vor allem Unternehmen, die ihren Kunden Speicherplatz für die eigene Website auf ihren Servern zur Verfügung stellen (sog. Host-Provider). Nach § 10 TMG (der alte § 11 TDG) haftet der Service Provider nur, wenn er Kenntnis von den strafbaren Inhalten hat. Darüber hinaus muss es dem Provider auch technisch möglich und zumutbar sein, die Nutzung zu verhindern.
    Das heißt: Wenn Sie wissen, dass sich strafbare Angebote auf Ihrem Server befinden, sollten sie diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten umgehend entfernen. Zumindest sollten Sie ihren Kunden dazu auffordern, eine strafbare Nutzung zu unterlassen.

  • Access Provider
    Der Access Provider vermittelt lediglich den Zugang zur Nutzung fremder Inhalte. Hier sind die Provider gemeint, die außer den technischen Voraussetzungen keine weitern Dienste anbieten. Für die fremden Inhalte ist der Provider dann gem. § 8 TMG (der alte § 9 TDG) nicht verantwortlich. Auf die Kenntnis der Inhalte kommt es dabei nicht an, da der reine Zugangsanbieter keine Einflussmöglichkeit auf die strafbaren Inhalte hat.

  • Nach § 9 TMG gilt dieses Haftungsprivileg auch für Betreiber von Proxy-Servern.

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