Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Stellungnahme zu Berufungs­leistungs­bezug aus dem Jahr 2007

Pressemitteilung vom 12. April 2018
Druckversion (PDF)

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um fehlerhaft vergebene Berufungs­leistungs­bezüge an Hochschulen wurde bei einer durch das Wissenschafts­ministerium Baden-Württemberg veranlassten Über­prüfung aller Bezüge an der Universität Mannheim ein Einzelfall festgestellt, bei dem das Ministerium und die Universität Mannheim unterschiedlicher Auffassung über die Bedingungen einer gewährten Leistungs­zulage sind. Dabei geht es um insgesamt 282,29 Euro, die im Jahr 2007 ausgezahlt wurden.

Das damalige Rektorat war sich bewusst, dass es sich um einen Sonderfall handelt, und hatte daher eine entsprechende Anfrage an das Ministerium gerichtet. Die Antwort wurde so interpretiert, dass im Zuge der Änderung der Besoldungs­gruppe von C nach W auch die Leistungs­zulage angepasst werden kann. Die Universität hat daher angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Leistungs­bezugs im Rahmen von Berufungs­verhandlungen vorlagen.

Nach Rücksprache mit dem Wissenschafts­ministerium kann die aktuelle Hochschul­leitung die abweichende Auffassung des Ministeriums nachvollziehen, betont jedoch, dass die damalige Universitäts­leitung im guten Glauben gehandelt hat, die 282,29 Euro rechts­konform zu gewähren.

Kontakt:
Katja Bär
Leiterin Kommunikation und Fundraising
Pressesprecherin
Universität Mannheim
Tel. +49 (0) 621 / 181-1013
E-Mail: baer(at)uni-mannheim.de