Was müssen Sie als Betreiber einer Webseite oder eines Blogs bei der Verwendung von Bildern im Internet beachten? Wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen bei der Nutzung von Bildern? Und viel wichtiger: Wie können Sie diese Abmahnfallen umgehen? Unser Ratgeber zeigt Ihnen die größten Stolperfallen zum Thema Bildrechte im Internet bei Blogs und Webseiten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was sind Bildrechte?
- Darf ich auf meiner Website jedes frei im Internet zugängliche Bild verwenden?
- Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?
- Was sind Nutzungsrechte, warum muss ich das wissen?
- Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
- Wo finde ich die passenden Bilder, die ich für meinen Blog verwenden kann?
- „Rechtliche Probleme“? Ich kann das Bild doch einfach vom Blog löschen, wenn ich dazu aufgefordert oder abgemahnt werde.
- Gleich zum Anwalt? Warum werde ich nicht erst einmal von den Rechteinhabern selbst wegen des Bildes abgemahnt?
- Ich wurde wegen Bildern in meinem Blog abgemahnt. Was muss ich nun tun und kann ich die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben?
- Ich habe das Bild von meiner Internetseite gelöscht. Reicht das nicht?
- Ich habe die Unterlassungserklärung abgegeben und soll nun noch Schadensersatz für die Nutzung des Bildes zahlen. Wie berechnet sich dieser?
Die eigene Webseite oder den eigenen Blog im Internet betreiben und damit seinen Lebensunterhalt verdienen – das ist ein Traum von vielen Menschen, die im Netz unterwegs sind. Häufig werden an dieser Stelle erste Schritte mit dem Betreiben eines eigenen Blogs gewagt, der durch die Schaltung von Werbung monetarisiert werden soll. Ohne optische Unterstützung durch Bilder oder Fotos kommt heute aber kaum eine Webseite mehr aus. Um so wichtiger ist es, dass Sie nicht am Anfang schon teure Fehler machen und abgemahnt werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie zu Bildern & Fotos, Nutzungsrechten und Namensnennung des Urhebers wissen müssen.
Die erste Frage, die wir dabei klären sollten:
Was sind Bildrechte?
Bildrechte sind die Rechte, die das Urheberrecht dem Fotografen als Urheber an seinem Werk bietet. Bei Bildrechten unterscheidet man zwischen den Urheberrechten wie dem Recht auf Namensnennung und Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten.
1. Wenn ich einen Blog betreibe, kann ich zur Verschönerung meines Blogs bzw. meiner Internetseite jedes frei im Internet zugängliche Bild verwenden?
So einfach ist es leider nicht, wenn Sie Bilder veröffentlichen. Auch wenn im Netz, über Suchmaschinen oder auf zahllosen Bilder-Portalen unzählige Bilder zur Verfügung stehen, haben die Urheber dieser Bilder nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Rechte. Der Urheber allein bestimmt, ob und wie seine Bilder benutzt werden dürfen.
So regelt beispielsweise der §19a UrhG, dass allein dem Urheber das Recht zur „öffentlichen Zugänglichmachung“ seiner Bilder zusteht. Auch kann der Urheber der Bilder darüber entscheiden, in welcher Art und in welchem Umfang die Bilder genutzt werden dürfen. Wollen Sie als Betreiber eines Blogs – oder wichtiger: als Agentur - dann anderen Bloggern die Verwendung der Bilder gestatten, müssen Sie sich zudem das Recht der Unterlizensierung einräumen lassen.
Wichtig: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers der Bilder (Fotograf) oder der Rechteinhaber (Agenturen, Bilddatenbanken wie fotolia, Getty-Images oder pixelio) sollte Sie KEINE Bilder in Ihrem Blog, in Werbeanzeigen oder auf sonstigen Webseiten verwenden.
Ist der Urheber eines Bildes nicht zu ermitteln, so sollte von einer Verwendung des Bildes unbedingt abgesehen werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
2. Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?
Das gilt auch für Bilder von Webseiten, die Bilder für Blogs kostenlos oder lizenzfrei anbieten wie etwa wie etwa shutterstock oder oder istockphoto. Kostenlos oder lizenzfrei heisst nicht, dass Sie diese Bilder einfach übernehmen und veröffentlichen können. Sie müssen auch hier einen Nutzungsvertrag über die Bilder schließen. Hier wird die Art der Nutzung lizenzfreier Bilder dann oft beschränkt, etwa auf die ausschließliche Nutzung ein einem rein privaten Blog. Auch das Recht der Urhebernennung des Fotografen bleibt bei kostenlosen Bilddatenbanken weiterhin erhalten.
3. Was sind Nutzungsrechte, was muss ich dazu wissen?
Das Nutzunsgrecht an einem Bild benötigen Sie, um das Bild auf Ihrer Webseite "benutzen" zu können. So weit, so einfach. Aber leider gibt es sehr viele verschiedene Arten von Nutzungsrechten oder Lizenzen. Hier müssen Sie darauf achten, ob die richtige Lizenz für Sie dabei ist.
Ein Beispiel, wenn Sie Nutzungsrechte nur für "Online Nutzung" erwerben, besitzen Sie nicht alle Rechte am Bild. Somit dürfen Sie die Bilder NICHT für einen gedruckten Flyer benutzen. Sonst drohen dafür Abmahnungen, obwohl Sie ja eigentlich einen Vertrag über die Nutzung des Bildes abgeschlossen haben.
4. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
Hier eine kurze Übersicht über die verschiedenen Arten von Nutzunsgrechten:
- einfaches/ ausschließliches Nutzungsrecht
- zeitlich beschränkt/ zeitlich nicht beschränkt
- Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media
- welweite Nutzung/ beschränkt auf bestimmte Länder
- übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht
- Recht zur Bearbeitung des Bildes/ Recht zur bloßen Benutzung des Bildes ohne Bearbeitung
- kommerzielle Nutzung/ ausschließlich private oder redaktionelle Benutzung
5. Wo finde ich denn Bilder, die ich für meinen Blog verwenden kann?
Im Internet gibt es zahlreiche Bilderplattformen wie beispielsweise fotolia oder pixelio, die entsprechend entgeltlich oder sogar kostenlos Bilder für Blogger zur Verfügung stellen, die diese unter bestimmten Lizenzbedingungen nutzen dürfen.
Diese Lizenzbedingungen sollten vor Verwendung eines Bildes genau gelesen werden, da sie einige entscheidende Punkte regeln: Wo und in welchem Umfang hat eine Urhebernennung zu erfolgen? Darf das Bild lediglich für redaktionelle Zwecke oder auch im Rahmen von kommerziellen Angeboten genutzt werden? Darf das Bild bearbeitet werden oder muss es in der vorliegenden Form verwendet werden.
Es kann jedem Betreiber von Internetseiten nur empfohlen werden, sich an die entsprechend geltenden Lizenzbedingungen zu halten, da ansonsten auch hier Ärger droht und es in der Vergangenheit schon zu zahlreichen Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilderdatenbanken gekommen ist.
6. „Rechtliche Probleme“? Ich kann das Bild doch einfach vom Blog löschen, wenn ich dazu aufgefordert oder abgemahnt werde.
Sicherlich hat man als Betreiber der Internetseite die Möglichkeit, das Bild nach einer derartigen Aufforderung zu löschen. Dies wird in den wenigsten Fällen allerdings ausreichend sein, da mehr und mehr Urheber dazu übergehen, die Verwender der Bilder nicht selbst aufzufordern, das Bild zu löschen, sondern hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die zahlreichen, ihnen im Falle einer unautorisierten Verwendung ihres Bildes zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
So steht dem Urheber des Bildes nehmen dem entsprechenden Unterlassungsanspruch auch ein Auskunftsanspruch zu (nämlich u.a. über Umfang der Nutzung sowie Herkunft des Bildes), sowie ein Schadensersatzanspruch, der gerade im Falle einer gewerblichen Nutzung eines Bildes durchaus saftig ausfallen kann. Darüber hinaus hat der Verwender des Bildes im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu tragen.
Selbst wenn man eine relativ neue Entscheidung des OLG Köln berücksichtigt, das für die Abmahnung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes einen Gegenstandswert in Höhe von lediglich EUR 3.000,00 für angemessen erachtet, so ergeben sich bereits hieraus Anwaltskosten in Höhe von knapp 300 Euro.
7. Gleich zum Anwalt? Warum werde ich nicht erst einmal von den Rechteinhabern selbst wegen des Bildes abgemahnt?
Nein. Und das hat vielerlei Gründe. Zum einen verfügen Rechteinhaber häufig über eine Vielzahl an urheberrechtlich geschützten Bildern, Texten oder Videos. Hier ist der Verwaltungsaufwand relativ groß. Andererseits ist bei einer solch speziellen Materie wie dem Urheberrecht auch die Gefahr relativ groß ist, beim Aussprechen eigener Abmahnungen Fehler zu machen. Ein weiterer Grund ergibt sich rein verfahrenstechnisch: Sobald ein Rechteinhaber selbst abmahnt und die abgemahnte Person nicht reagiert, so bleibt dem Rechteinhaber nur noch das Instrument der Unterlassungsklage in der Hauptsache. Erfolgt hierbei jedoch ein sofortiges Schuldanerkenntnis der abgemahnten Person, so bleibt der Rechteinhaber selbst auf den gerichtlichen Kosten zumeist sitzen.
Schlechte Erfahrungen beim direkten Kontakt mit den Rechtsverletzern die entstehenden Kosten und der Verwaltungsaufwand sind für viele Webseitenbetreiber ein Grund dafür, gleich einen Anwalt aufzusuchen.
8. Ich wurde wegen Fotos in meinem Blog abgemahnt. Was muss ich nun tun und kann ich die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach so unterschreiben?
Wie bei so vielen Sachen im Recht gilt auch hier die Antwort: Es kommt drauf an. Zunächst einmal sollten Sie für sich selbst überprüfen, ob der geltend gemachte Verstoß überhaupt von Ihnen begangen worden ist.
Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie sich seitens des Rechteinhabers unbedingt nachweisen lassen, dass dieser auch wirklich über die Rechte an dem abgemahnten Bild verfügt. In der Vergangenheit gab es nämlich bereits Fälle, in denen Rechteinhaber feststellen mussten, dass sie die entsprechenden Rechte am abgemahnten Bild nämlich doch nicht inne hatten und in der Folge etliche ausgesprochene Abmahnungen zurückziehen mussten.
Wegen eines solchen vermeintlichen Falles wurde zwischenzeitlich auch Strafanzeige gegen Rechteinhaber und Anwaltskanzleien erstattet, sodass man dieses Thema auch als Rechteinhaber selbst strikt beachten sollte, um Ärger zu vermeiden.
In jedem Fall lohnt es sich, einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. Häufig sind nämlich die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und / oder die geltend gemachten Anwaltskosten nach einem zu hohen Streitwert berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit Abgabe der Unterlassungserklärung ein Leben zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, bestimmte Dinge (wie hier die Veröffentlichung eines Bildes) zu unterlassen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie selbst für sich demnach sicher sein, dass sämtliche Verstöße ausgeräumt worden sind. Anderenfalls kann es ansonsten relativ leicht passieren, dass aufgrund eines weiterhin bestehenden Verstoßes die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung selbst eingefordert wird.
9. Ich habe das Bild von meiner Internetseite gelöscht. Reicht das nicht?
Jein. Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich machen. Nach Ansicht der Gerichte liegt eine "öffentliche Zugänglichmachung" eines Bildes auch schon dann vor, wenn das Bild auf der eigenen Internetseite nicht mehr erscheint, jedoch noch auf dem Server des Betreibers der Internetseite abgelegt ist, also per Direkt-Link noch aufgerufen werden kann. Das ist eine häufige Abmahnfalle.
Vor allem Blogger sollten an dieser Stelle beachten, dass die Content-Management-Systeme wie beispielsweise Wordpress die Bilder & Fotos zwar aus den Blog-Posts selbst entfernen, allerdings nicht automatisch vom Server löschen, sodass man dieses vor Abgabe der entsprechenden Unterlassungserklärung unbedingt selbst noch erledigen sollte.
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10. Ich habe die Unterlassungserklärung abgegeben und soll jetzt auch noch Schadensersatz für zahlen. Wie berechnet sich dieser?
Neben den Abmahnkosten, also den Kosten des Abmahn-Anwalts, die dieser für das Verfassen der Abmahnung berechnet, kommen oft noch Schadensersatzforderungen des Fotografen hinzu. Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht drei verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes. In der Praxis wird der Schadensersatz aber fast ausschließlich nach der so genannten "Lizenzanalogie" bestimmt.
Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie wird betrachtet, was es den Betreiber der Internetseite gekostet hätte, wenn er für die Verwendung eines Bildes auf dem regulären Wege eine Lizenz erworben hätte. Gerade im Bereich von Bildern finden an dieser Stelle häufig die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto & Marketing (MFM) Anwendung.
Es gibt hier aber leider keine pauschlane Aussagen, was genau der "Klau" eines Fotos im Falle einer Abmahnung konkret kostet. Es kommt darauf an, ob es sich
- um profesionelle Bilder handelt
- wie teuer die "normalen" Lizenzen für diese Bilder gewesen wären
- ob es sich um individuelle Bilder oder stockfotos handelt
- wie viele Bilder übernommen wurden
- ob der Urheber korrekt benannt wurde
- Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers benutzen
Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren Sie Bilder & Fotos nicht einfach aus dem Netz. Veröffentlichen Sie die Bilder auch nicht. - Bilder nur über seriöse Webseiten und Bilddatenbanken buchen
Wenn Sie die Nutzungsrechte über Bilderdatenbanken erwerben, müssen Sie sich darauf verlassen können, dass die Betreiber die Fotografen der Bilder auch wirklich um Erlaubnis gefragt haben. Ist das nicht der Fall, kann der Fotograf Sie aufgrund der Bildrechte abmahnen. - Auf die richtigen Nutzungsrechte achten
Wenn Sie die Bildrechte nur für Print erworben haben, dürfen Sie das Foto nicht bei Facebook benutzen. - "lizenzfrei" bedeutet nicht "rechtefrei"
Auch bei lizenzfreien Bildern kann der Fotograf bestimmte Regeln für die Benutzung seiner Bilder festlegen. - Namensnennung des Fotografen beachten
Jeder Fotograf hat ein Recht, als Urheber benannt zu werden. Wichtig: Der Fotograf, nicht die Plattform oder Bildagentur!
- Bilder einfach aus dem Netz kopieren
- Name des Fotografen nicht nennen
- Bilder für Bereiche nutzen, für die keine Lizenz erworben wurde
- Bilder bearbeiten, ohne das Bearbeitungsrecht erworben zu haben
- Wenn Sie abgemahnt wurden, unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung.
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gerne würde ich auf meinem neuen Blog www.popcorn-freaks.de auch über Kinofilme schreiben. Allerdings bin ich doch mehr als skeptisch, ob und wie ich Bilder / Plakate etc. von Filmen und Serien verwenden kann. Dazu würde ich mir bei Ihnen einen ausführlichen Artikel wünschen.
Gruß
Daniel
was ist bei der Nutzung als Affiliate von Amazon? Paar tausend Leute bauen große Shops, Nischenseiten etc. In den AGBs von Amazon tritt der Händler die Nutzungsrechte ab und ich übernehme Bildmaterial über die automatische API.
Bei zahlreichen Produkten kann ich ja nicht jeden Händler bzw sogar noch den Hersteller anschreiben!?!
Wie verhält sich das jetzt? Profitieren tut ja am meisten der Händler bzw der Hersteller. Natürlich muss ich zur Vermarktung seiner Produkte, damit ich eine geringe Provision erhalte, auch seine Fotos nutzen.
Was kann man hier machen? Ich glaube es ist ein rein deutsches Problem? Die meisten Affiliates kommen ja aus fernen Ländern.
mich würde die o.g. Angelegenheit mit Amazon ebenfalls interessieren.
Grüße,
Andre
Oder wenn ich ein Bild von ihm nehme und als Text drauf schreibe "Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem wir nicht vertrieben werden"...?
Mich würde interessieren wie es da aussieht mit dem Bildrecht.
Ich habe eine Seite erstellt, auf der automatisch die Instagram Profilbilder angezeigt werden und dies in Originalgröße. Da die Seite immer größer wird, befürchte ich das Abmahnungen von den Instagram-Benutzern kommen werden.
Da die Bilder alle von den Instagram Servern geladen werden und nicht auf meinem Server gespeichert werden (somit werden die Bilder nur angezeigt mittels eines Linkes), wollte ich mal Nachfragen, ob ich für diese angezeigten Bilder eine Abmahnung bekommen kann.
Wie steht es denn mit Bilder, die Wikipedia veröffentlicht. Reicht es, wenn ich die entsprechende Internet-Adresse als Quelle nenne?
Kann ich gefahrlos anstelle von Bildern etc. einen Link in meinen Text setzen?
Vielen Dank für eine Antwort
Das Posten von Fotos auf eigenen Websiten und in Foren? Gerade wenn fremde Personen als "Beiwerk" zu sehen sind?
Reicht es, wenn man auf einem selbst organisierten Event, die Teilnehmer unterschreiben läßt, Fotos zu veröffentlichen?
so viele Bilder habt ihr auf eurer Website. Und viel Info über Urheberrechte bei Bildern. So wundere ich mich aber doch sehr, dass nirgendwo, auch nicht im Impressum, eine Bildquelle genannt wird.. Einfach vergessen? Keiner hat's gemerkt?
Sonst aber vielen Dank für Ihre sehr informative Seite!
wir verwenden ausschließlich selbst erstelle Bilder/Grafiken. Bald haben wir jedoch ein Jubiläum von dem Fotos gemacht werden und diese auf unsere Website geladen werden. Wie kann man das regeln? Ich kann doch nicht mir das Recht von über 1.000 Besuchern einzeln einholen, geschweige dann im Nachhinein mich bei der Durchsicht an jedes Gesicht erinnern das ich entfernen / unkenntlich machen muss
bei Bildern in Texten und Artikeln ist eine Urheber-Angabe ja leicht möglich, aber wie mache ich dies wenn die Bilder für Hintergründen (Fullscreen) oder Gallerie-Thumbnails (im Gallerie-Bild selbst ist natürlich eine Urheber-Angabe möglich) verwendet werden? Hier ist ja dies technisch eigentlich nicht möglich.
ich habe eine Firma und ebenfalls alle rechte an den bildern die wir nutzen. Nun haben sich zwei meiner "ehemaligen" mit dem gleichen Produkt selbstständig gemacht. Allerdings kopieren diese, ohne eine Anmerkung zu lizenzen die Bilder vom Hersteller. Es wird weder Fotograf genannt noch auf den Hersteller verwiesen.
Ich sehe das natürlich als Konkurrenz an und würde gern dagegen vorgehen.
Wie genau kann ich da auf Unterlassung bestehen? Ich bin ja "rechtlich" nur ein Lizenznehmer der Bilder, weiß aber bestimmt, das die Rechte die Meine Firma hat eben nicht von diesen beiden genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
wie ist die Situation, wenn ich Bilder per Mail erhalte?
In unserem Fall: Wir bekommen Mailanfragen zu Problemen auf Baustellen und werden um Hilfe gebeten, dies meist mit Bildern. Nun ist unsere Überlegung, ob wie diese Bilder (ohne Personen, nur das konkrete Baustellenproblem) im Rahmen von allgemeinen Informationen veröffentlichen und der breiten Öffentlichkeit unsere Problemlösungen vorstellen.
Wirt sind dabei eine begleitende Wikipedia zu erstellen und wollen da in keine Falle tappen.
Wenn ich ein solches Bild von irgendeiner Site kopiere, kann dann der jenige der das Bild ins Netz gestellt hat eine Lizenzgebühr verlangen? Ich möchte solche Bilder eigentlich nur verwenden, um ein Programm aufzuhübschen. Da solche Bilder häufig an vielen Orten zu finden sind kann man wohl kaum feststellen, von welcher Site man das kopiert hat. Deshalb scheint es mir unwahrscheinlich, dass dort irgend jemand Ansprüche geltend machen kann.
ich habe flyer im internet gestaltet mit fotos. vor der bestellung habe ich angerufen und gefragt ob ich den flyer als pdf oder so bekommen könnte um ihn an meine kunden zu versenden. mir wurde gesagt das im anschluss der bestellung ein button kommt wo ich den flyer runterladen und als email versendne kann. somit habe ich bestellt und den button gesucht. um nicht wieder in der warteschleife zu hängen habe ich den chat genutz und gefragt, mir wurde erklärt wo der butten ist und den flyer geladen. da war aber ein waserzeichen drauf. ich wieder geschrieben und da wurde mir gesagt das das nur mit wasserzeichen ginge da die fotos urhehberrechtlich geschütz sind. ich erklöärte ihm alles er beändete einfach den chat. ich fühlte mich sehr verarscht denn ich brauche den flyer unbedingt als email! somit kam die idee den flayer einzuscannen und als email zu versenden. darf ich das?? ich hab ja dafür bezahlt oder zumindes die flyer gestalter...um die fotos nutzen zu dürfen.
Als Fotograf und Urheber eines Bildes das im Auftrag einer Produktfotografie entstanden ist, habe ich das Bild als Referenzbild auf die eigene Website www.freund-foto.de gestellt.
Die Genehmigungen hole ich mir meistens während der Aufnahmen im Gespräch mit dem Kunden. Nahezu 98% der Auftraggeber haben kein Problem damit und befürworten sogar das ich Bilder als Referenz nutze und gleichzeitig Werbung für dieses Bild mache.
Vor kurzem rief mich ein Auftraggeber an und drohte mir mit einer Anzeige wenn ich das Bild das ich gemacht habe nicht umgehend lösche.
Auf dem Bild sind Trauringe aus ihrer eigenen Schmiede zu sehen.
Die Auftraggeberin hatte bei Auftragserteilung eine konkrete Vorstellung mit Beispielbilder die ich genau eingehalten habe.
Obwohl ich meine Arbeit zu 100 % erfüllt und perfekt umgesetzt habe, ist die Auftraggeberin vom Auftrag zurückgetreten weil ihr die Bilder nicht Gefallen haben.
Aus Kulanz und um Stress zu vermeiden, habe ich den Auftrag storniert.
Ist das korrekt das sie das Recht hat mir zu untersagen das Bild als Referenz zu verwenden obwohl ich der Urheber bin?
Reicht es künftig wenn ich einen entsprechenden Text in den AGB´s einbaue das ich Bilder als Referenz nutzen darf und darauf hinweise?
Ein frohes Fest und beste Grüße, Nick Freund
Wenn man eine Internet seite hat, Thema Sport, bezüglich auch Fussball Ligen, muss ich da, wegen Fotos... Vereinsfotos... Vereinslogos o.ä., jeden Verein anfragen und um erlaubnis fragen? pro Liga gibt es 18 Mannschaften. dann noch diverse Fotos von Fotografen, Hobbyfotografen, Agenturen, usw! gibt es da keine einfache lösung ? bitte um Hilfe!!!
Ich war fast sechs Jahre bei einem Hotel als 450 €-Kraft angestellt und habe in dieser Zeit alle Fotos für Homepage, diverse soziale Medien und Faltblätter gemacht.
Nun sind die Differenzen so groß geworden, dass wir nicht mehr zusammenarbeiten können.
Ich will daher kündigen und dem Hotel daher die Bildrechte entziehen. Einen Vertrag über die Nutzung der Bilder gibt es nicht. Kann ich die Bildrechte entziehen, bzw. kann ich eine Summe zur weiteren Nutzung der Rechte verlangen?