Steuern für Gründer & Start-Ups: Was ist die Einkommensteuer?

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Jeder, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer zahlen. Im Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Abwicklung für Sie. Spätestens wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Was Sie als Existenzgründer bei der Einkommensteuererklärung im Einzelnen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Diese Punkte sollten Existenzgründer bezüglich der Einkommensteuer beachten:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Muss ich Einkommensteuer zahlen?
  2. Wie hoch ist die Einkommensteuer?
  3. Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
  4. Wie muss ich die Einkommensteuer zahlen?
  5. Muss ich irgendwelche Termine beachten?
  6. Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

1. Muss ich Einkommensteuer zahlen?

arbeitsrecht4

Grundsätzlich muss jeder, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder länger als sechs Monate dort verbringt und Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, Einkommensteuer zahlen. Haben Sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und beziehen dennoch Einkünfte aus Deutschland, wird Ihre Einkommensteuerpflicht auf diese Einkünfte beschränkt.

Die Besonderheit bei der Einkommensteuer als Unternehmer liegt darin, dass Sie einem anderen Erhebungsverfahren unterliegen als ein Arbeitnehmer.

Hinweis: Bei der Besteuerung des Lohns eines Arbeitnehmers spricht man von der Lohnsteuer. Sie ist letztlich einer Unterform der Einkommensteuer. Erfahren Sie im nächsten Artikel „Lohnsteuer“ mehr darüber!

Daher müssen Sie sich aktiv mit der Einkommensteuer auseinandersetzen, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen. Einkünfte aus Kapitalgesellschaften fallen i. d. R. unter die Abgeltungsteuer.

Praxistipp: Beziehen Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt einer Kapitalgesellschaft, unterliegen die Bezüge der Lohnsteuer und sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern.

2. Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach der Höhe Ihrer erzielten Einkünfte. Mit steigenden Einkünften, steigt auch ihr persönlicher Steuersatz. Man spricht dabei von einem progressiven Steuersatz. Der Eingangssteuersatz bezeichnet den Satz, der für den ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrags entrichtet werden muss. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den höchsten Steuersatz.

Abhängig von Ihrem Familienstand unterscheidet das Einkommenssteuerrecht zudem zwischen zwei Steuertarifen. Auf der einen Seite steht der Grundtarif für Alleinstehende und einzeln veranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner. Auf der anderen Seite steht der sogenannte Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner.

Seit dem Jahr 2018 gelten für den Grundtarif der Einkommenssteuer folgende Zahlen: Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 9.000 € bzw. für Ehepaare bei 18.000 €. Das bedeutet, jeder erwirtschaftete Euro darüber wird mindestens mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent versteuert. Wenn Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen 250.731 € übersteigt, gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Praxistipp: Unterscheiden sich die Einkommen der Ehepartner oder Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft sehr stark, so bringt die gemeinsame Veranlagung den Vorteil, dass beide Einkommen zusammengezählt, durch zwei geteilt und versteuert werden. Auf diese Weise können Sie Steuern sparen!

3. Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

arbeitsrecht5

Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bilden Ihre jährlichen Einkünfte. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

1. Zunächst bilden Sie die Summe aller Einnahmen aus den sieben Einkunftsarten gebildet. Diese sind im EStG definiert. Dazu zählen u. a. Einkünfte aus selbständiger, nichtselbständiger oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

2. Anschließend ziehen Sie gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab. Daraus resultiert zunächst der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.

3. Anschließend werden von der Summe der Einkünfte alle abzugsfähigen Ausgaben abgezogen (Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Daraus ergibt sich das Einkommen.

4. Nachfolgend werden weitere Kosten und persönliche Aufwendungen wie Freibeträge für Kinder oder der Härteausgleich abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).
Das zvE bildet die Bemessungsgrundlage. Über die Splittingtabelle (bei gemeinsamer Veranlagung) oder die Grundtabelle wird schließlich die Einkommensteuer festgelegt. Zuletzt erfolgt die Verrechnung der bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie der bereits gezahlten Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer. Das Endergebnis ergibt entweder eine Steuernachzahlung oder einer Steuererstattung.

Praxistipp: Es gelten unterschiedliche Freibeträge für alle Steuerklassen. Diese haben Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuerlast. Sind Sie verheiratet, haben Sie bei der Steuerklasse ein Wahlrecht und können Steuern sparen.

Neben der Einkommensteuer ist der Solidaritätszuschlag fällig. Seine Höhe beträgt 5,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Sind Sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche, muss Kirchensteuer gezahlt werden. Die Höhe des Steuersatzes ist von der Konfession und vom Steuer erhebenden Bundesland abhängig und liegt zwischen 8 und 9 Prozent.

Fazit

Das deutsche Steuergesetz ist eines der kompliziertesten der Welt. Wir helfen Ihnen gerne dabei alle absetzbaren Kosten geltend zu machen und damit Steuern zu sparen.

4. Wie muss ich die Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommenssteuer wird bei Unternehmern im Vorauszahlungsverfahren erhoben. Das bedeutet, dass Sie Vorauszahlungen für das laufende Jahr zahlen müssen. Ihre Höhe wird Anhand des Bescheids des Vorjahres berechnet und durch einen Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind vierteljährlich zu entrichten (jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember).

Praxistipp: Im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit müssen Sie beim Finanzamt den erwarteten Gewinn angeben. Dieser bildet dann die Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen.

Die jährliche Steuererklärung wird dann im Folgejahr erstellt. Die noch bestehende Steuerschuld wird dann mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Praxistipp: Übersteigt Ihr Gewinn des abgelaufenen Jahres den geplanten Gewinn, müssen Sie mit Steuernachzahlungen sowie mit höheren Steuervorauszahlungen für das laufende Geschäftsjahr rechnen. Sorgen Sie daher immer rechtzeitig für genügend Liquidität!

5. Muss ich irgendwelche Termine beachten?

existenzgruender26

Die jährliche Einkommensteuererklärung ist immer bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sind Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht in der Lage die Frist einzuhalten, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Durch das Steuermodernisierungsgesetz haben Sie für die Abgabe ab dem Ermittlungszeitraum 2018 zwei Monate mehr Zeit, also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Frist für Steuerberater verlängert sich ebenfalls. Hier ist der neue Abgabetermin der 28. Februar des Folgejahres.

Achtung: Fristverstöße werden ab 2019 strenger verfolgt. Das Finanzamt verlangt dann in jedem Fall einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.

Fazit

Verpassen Sie keine Fristen und vermeiden Sie so Verspätungszuschläge!

6. Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Als Unternehmer müssen Sie eine Reihe von Belegen für das Finanzamt aufbewahren. Somit müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher grundsätzlich zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt auch für digitale Aufzeichnungen. Für Handels- und Geschäftsbriefe gilt hingegen nur eine sechsjähre Aufbewahrungsfrist.

Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Fazit

Bleiben Sie zu wichtigen Steuerfragen immer auf dem Laufenden um Steuern zu sparen!

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
AGB richtig erstellen: AGB-Generator, Muster-AGB oder individuell vom Anwalt? Immer wieder fragen uns unsere Leser, ob Sie für Ihre unternehmerischen Tätigkeiten im Internet eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbe...
Weiterlesen...
Marketing: Sind als redaktioneller Beitrag getarnte Anzeigen zulässig? Werbeanzeigen gehören inzwischen genauso zu einer Zeitschrift wie die Artikel selbst. Dabei gibt es unterschiedliche Formen. Unter anderem gibt es Anzeigen, die...
Weiterlesen...
Ihre Rechte als Urheber Erfüllen sie nun die Voraussetzungen, die das UrhG aufstellt, stehen ihnen verschiedene Rechte als Urheber ihrer Website zu. Dieser Schutz entsteht unabhängi...
Weiterlesen...
Onlinemarketing: Koppelung von Gewinnspiel und Newsletteranmeldung zulässig? Mit der Frage, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Einwilligung zum Empfang eines Newsletters geknüpft werden darf, hat sich kürzlich das Landgericht (...
Weiterlesen...
Urheberrecht: Dürfen Sie fremde Texte aus dem Internet einfach selbst verwenden? Nur mal kurz die Produktbeschreibung kopieren oder den Info-Beitrag einer Webseite übernehmen. Fremde Texte im Internet für eigene Zwecke zu verwenden ist sch...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support