GKV: Mindestbeiträge für Selbstständige ab 2019 niedriger

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Viele Solo-Selbstständige haben es schwer: Trotz niedriger Netto-Einnahmen müssen sie monatlich mindestens 350 Euro in die Kasse zahlen, wenn sie gesetzlich krankenversichert sein möchten. Das Resultat: Sie stehen regelmäßig vor dem Bankrott. Damit ist jetzt Schluss. Der Bundestag hat das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet, das ab 2019 gilt. Worauf können sich Selbstständige einstellen?

Das macht das Versichertenentlastungsgesetz

Ab 2019 müssen selbstständige Geringverdiener monatlich nur noch rund 151 Euro in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Der Grund: Das neue Versichertenentlastungsgesetz senkt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf ca. 1.100 Euro im Monat. Bisher liegt diese bei 2.284 Euro. Darüber dürfen sich jetzt 2,3 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland freuen.

Darum hat der Bundestag das Versichertenentlastungsgesetz abgesegnet

Die derzeit noch geltende Gesetzeslage sieht vor, dass jeder Selbstständige monatlich mindestens 350 Euro in die gesetzliche Krankenkasse legen muss. Der Grund: Die Bundesregierung geht davon aus, dass jeder von ihnen mindestens 2.284 Euro im Monat einnimmt. Mit dieser willkürlichen Festsetzung will sie verhindern, dass Selbstständige über Steuertricks ihre Einnahmen klein rechnen – und so die Kassen belasten. Lange Zeit passte das auch zu den Selbstständigen in Deutschland. Denn: Bis 2012 waren vor allem Gutverdiener wie Architekten, Zahnärzte und Steuerberater, die zum Teil selbst Angestellte haben, selbstständig. Sie konnten den Mindestsatz von 350 Euro in der Regel ohne Probleme zahlen. Seitdem ist jedoch vor allem die Zahl der Solo-Selbstständigen in Deutschland gestiegen. Diese verdienten im letzten Jahr im Durchschnitt 1567 Euro netto, so dass die 350 Euro für einige von ihnen schnell zum Problem wurden. Darauf hat der Bundestag jetzt mit dem Versichertenentlastungsgesetz reagiert.

Ran an den Speck

Neben der Entlastung von Solo-Selbstständigen will die Bundesregierung mit dem Gesetz auch an die mittlerweile umfangreichen Finanzreserven der Krankenkassen. Diese dürfen durch die neuen Regelungen nicht mehr den Umfang einer Monatsausgabe überschreiten. Ab dem Jahr 2020 müssen sie ihre Reserven zudem über einen Zeitraum von 3 Jahren abbauen. Und: Bereits ab jetzt dürfen Krankenkassen, die über mehr finanzielle Reserven als eine Monatsausgabe verfügen, ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben.

Fazit

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dieser Einspruch einlegt.

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Kommentare  
Karlemännchen
0 # Karlemännchen 08.01.2020, 13:54 Uhr
Eine unglaubliche Frechheit: "Blindeinnahmen" werden generiert, damit ein noch geringer Verdienender auf den Satz der sog. "Mindestbemessungsgrenze" angehoben wird, für die man dann einen Beitrag berechnet, als ob man tatsächlich 1061,67 Euro im Monat einnehmen würde. In welchem Berufszweig darf man so kalkulieren?
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Claudia von Niessen
+1 # Claudia von Niessen 06.03.2019, 01:02 Uhr
Ja, dieses Gesetz ist Betrug und behandelt alle gering verdienenden Selbständigen wie Sozialhilfeempfänger. Ich habe nichts finden können, wie ich mich wehren könnte, also - hurrah! - werde ich meine Tätigkeit aufgeben. Diesen Betrügern noch mehr Geld in den Rachen schmeißen kommt für mich nicht in Frage. Und weil ich mit der deutschen Politik schon lange nicht einverstanden bin, weil sie uns Bürger einfach mal 18 Jahre vergessen hat (und wenn sie an uns denkt, bescheißt sie uns), wäre auch eine neue Staatsbürgerschaft und damit eine neue Krankenkasse ohne betrügerische deutsche Gesetze möglich. Mal sehen, wie kreativ wir werden können...
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Anne
+2 # Anne 28.02.2019, 14:40 Uhr
Da muss ich mich meinen Vorrednerinnen anschließen! Bevor die Gesetzesänderung kam, war das Familieneinkommen wurstegal und nun versuchen sich die Krankenkassen ihr Geld auf diese Weise zu holen. Und weil überall leider nur "hurra" über die Gesetzesänderung geschrien wird und das Kleingedruckte verschwiegen wird, kommt die dicke Rechnung erst hinterher, wenn es zu spät zum Wechseln ist.
Ist diese Beitragsberechnung für Verheiratete Selbständige rechtens oder kann man da Widerspruch einlegen? Bei Rentnern wurde es ja leider vom BVG oder BSG bestätigt.
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Sandra Overlack
+2 # Sandra Overlack 15.02.2019, 10:43 Uhr
Riesig. Allerdings muss man sich dann im Zweifel auch scheiden lassen.

Denn während wir uns eine Existenzgründung nur leisten können, weil noch einer da ist, der den Haushalt und die Familie finanziert, wir also nun von einem statt von bisher zwei Einkommen leben müssen und ohnehin schon höhere Kosten haben, wird das Einkommen dieses einen nun auch noch herangezogen.

Bedeutet für mich: MEINE Beiträge sind sogar noch gestiegen. Bei 0 Einkommen, 417 Euro. Dazu noch über 1.000 Euro für die PKV von Mann und Kindern, wegen Falschberatung eines Versicherungsvertreters, der seinerzeit nur auf einen schnellen Abschluss aus war. DAS ist ruinös.
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Anna
0 # Anna 31.01.2019, 11:32 Uhr
Gilt leider auch nicht, wenn der Partner in der PKV ist, dann wird die Hälfte seines Einkommens mit angerechnet
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KuntaKinte
+1 # KuntaKinte 30.01.2019, 17:35 Uhr
Tolles Gesetz, wenn man einen Partner hat der privatversichert ist, wird sein Einkommen zum "Familieneinkommen" hinzugerechnet ohne Berücksichtigung ob du nun Kleinunternehmer bist oder nicht !!!! Alles sehr scheinheilig was da herausgebracht wurde, mal wieder nicht zu ende gedacht !
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geht Sie nichts an
0 # geht Sie nichts an 29.12.2018, 00:02 Uhr
Alles nur Blödsinn, sollen einfach nur Steuern halbieren, dann wäre alle geholfen. Die Politiker wandeln nur alles um. Mit den Erhöhungen aller anderen Sachen bleibt wieder weniger in der Geldbörse. Wann hat dies mal ein Ende. Gewerbetreibende und Arbeiter werden nur abgezockt von der Regierung die alles falsch machen und unser Geld zum Fenster rausschmeissen. Weg damit das wäre es
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