Das Internet hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Medium im Wirtschaftsverkehr entwickelt. Nahezu jedes Unternehmen ist heute im Internet vertreten, die Grenze zwischen New Economy und Old Economy ist nahezu aufgehoben. Millionen Menschen auf der Welt bestellen online Bücher, CDs, Kinokarten, Reisen oder Autos.
Aber nicht nur Waren, auch eine Reihe von Dienstleistungen werden mittlerweile über das Internet angeboten. Es gibt nichts, was man über das Internet nicht kaufen könnte. Dass ein solch gigantischer Markt nicht ohne rechtliche Regeln auskommt, wird heute von niemandem mehr bestritten.
Aber wie sehen diese Regeln aus ?
Lassen sich die Normen des über 100 Jahre alten BGB problemlos auf dieses "neue" Medium Internet übertragen ?
Wie geht die ohnehin sehr traditionsbehaftete Rechtswissenschaft mit dieser neuen Thematik um ?
Können über das Internet überhaupt rechtswirksame Verträge geschlossen werden, gibt es hierbei Besonderheiten zu beachten ?
Worauf muss ich als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet achten, welche Rechte habe ich als Verbraucher ?
An Fragen mangelt es ganz offensichtlich nicht. Was häufig fehlt, sind klare Antworten. Die sollen nun folgen. Da eCommerce nicht gleich eCommerce ist, muss hier zunächst zwischen den Beteiligten differenziert werden, die an Rechtsgeschäften im Internet beteiligt sind. Die New Economy hat dafür folgende Begriffe geprägt, deren Unterscheidung auch rechtliche Relevanz zukommt:
- Business to Business (B2B), Geschäften, die den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen betreffen
- Business to Consumer (B2C), Geschäften, die den Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffen
- Consumer to Consumer (C2C), Geschäfte, die zwischen Verbrauchern geschlossen werden
- Offline-Geschäfte, bei denen der Vertragsschluss online stattfindet, die Abwicklung aber offline erfolgt, z.B. durch Lieferung der Ware durch einen Kurierdienste
- Online-Geschäfte, bei denen sowohl der Vertragsschluss als auch die Leistungserbringung online abgeschlossen wird, z.B. das direkte Downloaden der gekauften Software
In rechtlicher Hinsicht wirf der virtuelle Einkauf eine Vielzahl von Problemen auf. Da ist zum einen die Frage, ob und wie überhaupt ein Vertragsschluss im Internet zustande kommen kann. Können Verträge über das Internet problemlos wirksam geschlossen werden, wann gilt eine eMail als zugegangen? Weiterhin stellt sich auch regelmäßig die Frage, welche Rechtsordnung anwendbar ist, wenn z.B. aus Deutschland über das Internet bei einem amerikanischen Unternehmen ein Buch bestellt wird (und der Server in der Schweiz liegt, der Besteller ein durchreisender Italiener ist ....). Für die Teilnehmer am Geschäftsverkehr im Internet ist es auch interessant zu wissen, ob deutsche Verbraucherschutznormen wie das Haustürwiderufsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz oder das Fernabsatzgesetz, die seit dem 01.01. 2002 in das BGB integriert wurden, einschlägig sind.
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