Zwar ist seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung gerade einmal ein halbes Jahr vergangen – dennoch meldet die Datenschutzbeauftragte des Bundes Andrea Voßhoff eine hohe Zahl an Beschwerden und Verstößen.
Beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen
Bereits im ersten Monat nach dem Inkrafttreten der DSGVO hatten die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Bundes und der Länder einen rasanten Anstieg der Beschwerden verzeichnet. Dieser Trend hat sich auch in den folgenden Monaten bestätigt - bis Ende Oktober sind demnach etwa 3.700 Eingaben sowie 4.667 Meldungen von Datenschutzverstößen eingegangen. Bundesweit sind nach Auskunft der Datenschutzbeauftragten bis Anfang September 2018 im Bereich der öffentlichen Stellen 11.000 Beschwerden gezählt worden, darunter 6.100 Datenschutzverstöße.
Auch in der restlichen EU steigt die Anzahl der Beschwerden
Die europäische Regelung hat auch über die Grenzen von Deutschland hinaus zu einem Anstieg der Beschwerden und Eingaben gesorgt: So konnten Datenschützer europaweit bis Ende September 2018 rund 55.000 Beschwerden sowie 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen verzeichnen. Experten deuten das als ein gutes Zeichen, denn die hohe Zahl an Beschwerden zeige deutlich, dass die Verbraucher in Europa die Intention der DSGVO verstanden haben: Stärkung des Datenschutzes und der Verbraucherrechte allgemein waren die ursprünglichen Ideen, die zu dem EU-einheitlichen Datenschutzgesetz geführt hatten.
EU-Bürger nehmen ihre neuen Rechte verstärkt war
Neben Beschwerden und Eingaben im jeweiligen Mitgliedsland liegen dem Europäischen Datenschutzausschuss (oder kurz: EDSA) auch über 500 Fälle von grenzüberschreitenden Fällen vor – eine Entwicklung, die ebenfalls begrüßenswert ist und den Datenschutz stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung insgesamt rückt.
Fazit
Auch in Zukunft darf mit einer konstant hohen Anzahl an Beschwerden zu rechnen sein: Das liegt auch daran, dass der Informationsbedarf hoch ist und immer noch die Nachfrage an Leitfäden oder Handlungsanweisungen vorhanden ist. Der große Bereich der Verbände und Vereine ist ebenfalls ein Feld, in dem es datenschutzrechtlich noch viel zu tun gibt – hier und in anderen Bereichen hilft die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (kurz: DSK) u. a. durch die Informationen auf einer neu errichteten Homepage.
Entgegen aller Unkenrufe hat das neue Gesetz zum europäischen Datenschutz aber noch keine Bußgelder in Millionenhöhe bewirkt – im Gegenteil: Bis dato ist bundesweit erst ein datenschutzrechtlicher Verstoß nach dem Inkrafttreten der DSGVO mit einer Bußgeldstrafe sanktioniert worden.