Das soziale Netzwerk „Facebook“ ermöglicht es seinen Nutzern, private Nachrichten an andere zu verschicken. Doch dürfen diese auch öffentlich gemacht werden? Das Landgericht Hamburg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt und eine klare Entscheidung getroffen.
Private Nachricht landete in öffentlicher Gruppe
Betroffen von dem Problem war ein Facebook-User, der an einen anderen eine private Nachricht verschickte. Die Nachricht wurde in der Folgezeit in einer öffentlichen Gruppe zugänglich gemacht. Hiervon erlangte der Autor Kenntnis. Er war der Ansicht, dass die Veröffentlichung ein Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstelle. Deswegen beantragte er beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem Ziel, dass die Nachricht aus der Gruppe entfernt und eine erneute Zugänglichmachung in Zukunft unterlassen wird. Das Landgericht teilte die Meinung des Facebook-Users nicht. Es erließ die Verfügung daher nicht. Hiergegen legte der Betroffene aber eine sofortige Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Hamburg musste daher entscheiden.
Veröffentlichung verletzt Persönlichkeitsrecht
Das Oberlandesgericht Hamburg teilte die Bedenken des Betroffenen und gab ihm daher recht. Die Veröffentlichung der privaten Nachricht stellt nach Ansicht des OLG eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Zur Begründung verwiesen die Richter des Oberlandesgerichts auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1954. Danach sei „jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers“. Hieraus ergebe sich die Befugnis des Verfassers, darüber zu entscheiden, ob und wie die Nachricht veröffentlicht werden soll. Die Richter des Oberlandesgerichts legten auch dar, dass es von diesem Grundsatz eine Ausnahme gäbe. Danach verstoße eine Veröffentlichung privater Nachrichten nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn das öffentliche Informationsinteresse an der Veröffentlichung überwiegt. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, sodass der Anspruch auf Unterlassung begründet war.
Fazit:
Veröffentlichungen von privaten Facebook-Nachrichten sind ohne entsprechende Einwilligung des Autors unzulässig und persönlichkeitsrechtsverletzend. Der Verfasser einer Nachricht hat immer auch die Befugnis darüber zu entscheiden, ob er diese veröffentlichen will oder nicht. Facebook-User sollten sich daher vor einer Veröffentlichung vergewissern, ob der Urheber der Nachricht mit einer öffentlichen Zugänglichmachung z.B. in Gruppen einverstanden ist.
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Es ist in eine Top Lage, muss du keine Kautiion bezahlen, aber ich will ein blowjob pro Monat haben wenn du die Wohnung bekommen willst.
Ich finde es super respektlos, und ich wollte es in der Wohnung Gruppe Suche veröffentlichen, aber der hat mir gesagt dass ich eine Bestraffe dafür bekommen werde.
Ich will es irgendwie denunzieren oder melden.
Vielen Dank im Voraus
… ich glaube jedes Gericht würde für die Frau entscheiden, wenn eine solche Nötigung versucht wurde. Das schützt andere Frauen.
2) Kann ich einen Messenger-Dialog mit Originaltext, den ich mit einem Freund geführt habe, in einem literarischen Text benutzen, der auf diesem Dialog aufbaut und ihn als Ausgangspunkt für Interpretationen, Gedanken, Analysen benutzt?
Vielen Dank!
Ich bekomme zur Zeit völlig privat geschrieben:"Nicht zur Veröffentlichung auf FB o.ä. freigegeben, auch nicht anonym"
Der Mensch weiß seit 3 Jahren, dass Konfliktklärung MEIN Thema ist und schreibt mir dolle Sätze, deren Inhalte ich diskutieren möchte.
Steht 1-zu-1 so im Text. Wer lesen kann ist klar im Vorteil wie es so schön heißt :)