Facebook & Co.: Dürfen private Nachrichten veröffentlicht werden?

(3 Bewertungen, 3.67 von 5)

Das soziale Netzwerk „Facebook“ ermöglicht es seinen Nutzern, private Nachrichten an andere zu verschicken. Doch dürfen diese auch öffentlich gemacht werden? Das Landgericht Hamburg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt und eine klare Entscheidung getroffen.

Private Nachricht landete in öffentlicher Gruppe

Betroffen von dem Problem war ein Facebook-User, der an einen anderen eine private Nachricht verschickte. Die Nachricht wurde in der Folgezeit in einer öffentlichen Gruppe zugänglich gemacht. Hiervon erlangte der Autor Kenntnis. Er war der Ansicht, dass die Veröffentlichung ein Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstelle. Deswegen beantragte er beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem Ziel, dass die Nachricht aus der Gruppe entfernt und eine erneute Zugänglichmachung in Zukunft unterlassen wird. Das Landgericht teilte die Meinung des Facebook-Users nicht. Es erließ die Verfügung daher nicht. Hiergegen legte der Betroffene aber eine sofortige Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Hamburg musste daher entscheiden.

Veröffentlichung verletzt Persönlichkeitsrecht

Das Oberlandesgericht Hamburg teilte die Bedenken des Betroffenen und gab ihm daher recht. Die Veröffentlichung der privaten Nachricht stellt nach Ansicht des OLG eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Zur Begründung verwiesen die Richter des Oberlandesgerichts auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1954. Danach sei „jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers“. Hieraus ergebe sich die Befugnis des Verfassers, darüber zu entscheiden, ob und wie die Nachricht veröffentlicht werden soll. Die Richter des Oberlandesgerichts legten auch dar, dass es von diesem Grundsatz eine Ausnahme gäbe. Danach verstoße eine Veröffentlichung privater Nachrichten nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn das öffentliche Informationsinteresse an der Veröffentlichung überwiegt. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, sodass der Anspruch auf Unterlassung begründet war.

Fazit:

Veröffentlichungen von privaten Facebook-Nachrichten sind ohne entsprechende Einwilligung des Autors unzulässig und persönlichkeitsrechtsverletzend. Der Verfasser einer Nachricht hat immer auch die Befugnis darüber zu entscheiden, ob er diese veröffentlichen will oder nicht. Facebook-User sollten sich daher vor einer Veröffentlichung vergewissern, ob der Urheber der Nachricht mit einer öffentlichen Zugänglichmachung z.B. in Gruppen einverstanden ist.

Anzeige
Kommentare  
Ali
0 # Ali 03.07.2020, 22:00 Uhr
Wenn mich ein " besorgte Bürger " über Messenger mit dem Tod droht und mich rassistisch angreift ! Darf man das veröffentlichen ?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Pete
+1 # Pete 05.02.2019, 12:55 Uhr
Kann man also private Chats in einem Forum posten, sofern es keine persönlichen Daten dazu gibt und demnach auch keine Rückschlüsse auf beide Personen möglich sind?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Paola Herrera
+1 # Paola Herrera 05.01.2018, 17:30 Uhr
Also ich habe Fragen an Scrennschots zu veröffentlichen. Und zwar dass ich eine Wohnung oder WG suche. Ich bin eine ausländische Studentin. Und habe ich eine Anzeige von eine Wohnung gesehen und geschreiben (es war in eine Wohnung suche Gruppe in Facebook). Danach der Man hat mir genatwortet, und alles normal bis er mich gefragt hat, was kann ich für die Wohnung machen oder was ich biete dafür? Und ich wusste nicht was der genau damit meinte. Danach hat mir es erklärt und meinte:
Es ist in eine Top Lage, muss du keine Kautiion bezahlen, aber ich will ein blowjob pro Monat haben wenn du die Wohnung bekommen willst.
Ich finde es super respektlos, und ich wollte es in der Wohnung Gruppe Suche veröffentlichen, aber der hat mir gesagt dass ich eine Bestraffe dafür bekommen werde.
Ich will es irgendwie denunzieren oder melden.

Vielen Dank im Voraus
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
experte
0 # experte 14.05.2020, 10:23 Uhr
"Danach verstoße eine Veröffentlichung privater Nachrichten nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn das öffentliche Informationsinteresse an der Veröffentlichung überwiegt."

… ich glaube jedes Gericht würde für die Frau entscheiden, wenn eine solche Nötigung versucht wurde. Das schützt andere Frauen.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
hendrik
+1 # hendrik 05.10.2018, 11:48 Uhr
le puedes denunciar... so etwas nennt sich "versuchte Nötigung"
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Jochen Schult
+4 # Jochen Schult 26.07.2017, 14:33 Uhr
1) Wie verhält es sich, wenn ein screenshot auf der Seite eines FB-Freundes erst veröffentlicht wurde (screenshot: 6 Stunden nach Veröffentlichung), dann aber von ihm samt meines Kommentars gelöscht wurde? Wie ich am nächsten Tag festgestellt habe. Inzwischen hatte ich den screenshot auf meiner FB Seite veröffentlicht und den ursprünglichen Kommentar als Kommentar nachgereicht.
2) Kann ich einen Messenger-Dialog mit Originaltext, den ich mit einem Freund geführt habe, in einem literarischen Text benutzen, der auf diesem Dialog aufbaut und ihn als Ausgangspunkt für Interpretationen, Gedanken, Analysen benutzt?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Bettina
+5 # Bettina 29.05.2017, 15:53 Uhr
Gilt diese Regelung auch, wenn man den Verfasser unkenntlich macht?
Vielen Dank!
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
hendrik
+2 # hendrik 05.10.2018, 11:44 Uhr
Nein, da in diesem Falle die Identität des Verfassers geschützt bleibt und daher keine "persöhnlichkeitsverletzung" erfolgt.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Eva
+1 # Eva 13.03.2020, 13:41 Uhr
zitiere hendrik:
Nein, da in diesem Falle die Identität des Verfassers geschützt bleibt und daher keine "persöhnlichkeitsverletzung" erfolgt.


Ich bekomme zur Zeit völlig privat geschrieben:"Nicht zur Veröffentlichung auf FB o.ä. freigegeben, auch nicht anonym"

Der Mensch weiß seit 3 Jahren, dass Konfliktklärung MEIN Thema ist und schreibt mir dolle Sätze, deren Inhalte ich diskutieren möchte.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Rudi Franzelin
+5 # Rudi Franzelin 29.08.2016, 18:38 Uhr
Frage: Kann man wenn man von einer Firma Betrogen ist (Geld bezahlt und keine Ware erhalten auch keine Rücküberweisung erhalten) dies dem Publikum veröffentlichen? Damit nicht weitere Leute Betrogen werden ???
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
hendrik
-2 # hendrik 05.10.2018, 11:45 Uhr
Haben Sie überhaupt den Text gelesen?!? Ich ZITIERE: "Danach verstoße eine Veröffentlichung privater Nachrichten nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn das öffentliche Informationsinteresse an der Veröffentlichung überwiegt. "

Steht 1-zu-1 so im Text. Wer lesen kann ist klar im Vorteil wie es so schön heißt :)
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Private Termine in geschäftlichem Kalender: Dürfen Arbeitgeber mitlesen? Beruf und Familie zu koordinieren, ist nicht immer leicht. Da ist es durchaus üblich, auch Privattermine in den dienstlichen Outlook- oder Lotus-Notes-Kalender ...
Weiterlesen...
Online-Durchsuchungen - Was sagen die Parteien? Die CDU/CSU begrüßt die Pläne des Bundesinnenministers Schäuble, Online-Durchsuchungen möglichst schnell möglich zu machen. Der Chef der Unions-Fraktion im Bund...
Weiterlesen...
Erstellen Sie kostenlos Ihr Impressum: der eRecht24 Impressums-Generator ist online Abmahnungen wegen unvollständiger Impressums-Angaben sind im Internet weiterhin an der Tagesordnung. Beugen Sie vor und erstellen Sie mit unserem Impressums-Gen...
Weiterlesen...
Coronavirus und Verdienstausfall: die 18 häufigsten Fragen zu Quarantäne, Krankschreibung und Kurzarbeit Corona hat das Land im Griff: Die Infektionszahlen steigen, immer mehr Unternehmen haben mit Einnahmeausfällen zu kämpfen. Arbeitnehmer und Selbständige fragen ...
Weiterlesen...
Altersprüfung in Online Shops: Ist der Verkauf von Tabak, Alkohol und E-Zigaretten erlaubt? Dürfen Online Shops und Händler bei eBay & Co. eigentlich Tabak, Alkohol E-Zigaretten und Shishas online verkaufen? Ist dafür eine Altersprüfung der Kunden ...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support