Die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks stehen permanent in der Kritik von Verbraucherschützern. Doch wer ihnen nicht zustimmt, kann keinen Account eröffnen. Missbraucht der Konzern auf diese Weise seine marktbeherrschende Position? Das Bundeskartellamt sieht dafür Anhaltspunkte und hat deshalb ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
Verdacht: Mangelnde Aufklärung über Verwendung persönlicher Daten
Ermittelt wird sowohl gegen die Facebook Inc. in den USA als auch gegen die irische Tochter und die Facebook Germany GmbH in Hamburg. Der Verdacht: Das soziale Netzwerk nutzt seine Vormachtstellung aus, um über die Nutzungsbedingungen Zugriff auf die Daten der Kunden zu bekommen.
Anhand dieser Informationen lassen sich genaue Nutzerprofile erstellen, die für die werbetreibende Industrie höchst aufschlussreich sind. Ob die Verbraucher tatsächlich ausreichend über den Umfang der Datensammlung und die anschließende Verwendung informiert werden, müsse nun geprüft werden, so die Behörde.
Nutzungsbedingungen wird blind zugestimmt
Die wenigsten User dürften die AGBs von Facebook überhaupt jemals gelesen, geschweige denn deren volle Bedeutung erfasst haben – auch wenn sie mit einem Klick in dem entsprechenden Kästchen genau das versichern. Doch dieser Klick öffnet nun einmal das Tor zu dem sozialen Netzwerk, über das man sich mit Freunden, Bekannten, Kollegen und Gleichgesinnten in aller Welt verbinden kann. Wer sich dazu einmal entschlossen hat, verdrängt in der Regel den Gedanken an eventuelle Datenschutzprobleme.
Zu wenig Konkurrenz für Zuckerbergs Netzwerk
Und genau das scheint Facebook sehr gut zu wissen. Gäbe es mehr Konkurrenz für das Unternehmen, würden sich Verbraucher vielleicht für ein anderes Portal entscheiden, in dem die eigenen Daten besser geschützt sind. So zumindest sieht es das Bundeskartellamt, das davon ausgeht, dass Facebook auf dem Markt der sozialen Netzwerke eine beherrschende Stellung einnimmt. Wenn es diese Position ausnutze, um rechtlich fragwürdige Nutzungsbedingungen durchzusetzen, verstoße das Unternehmen auch gegen das Kartellrecht.
Fazit:
Neben zahlreichen europäischen Datenschutzorganisationen hat nun auch noch das Bundeskartellamt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Facebooks AGBs geäußert. Die Behörde betrachtet das Netzwerk vor allem im Hinblick auf seine marktbeherrschende Stellung. Die könnte Facebook ausnutzen, um die Verbraucher ohne ausreichende Information zur Zustimmung zu juristisch höchst umstrittenen Nutzungsbedingungen zu bewegen.
Facebook äußerte sich zunächst ganz unaufgeregt: Man werde gern mit dem Kartellamt kooperieren, sei man doch ganz sicher, juristisch einwandfrei zu handeln.
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