Bundeskartellamt ermittelt: Missbraucht Facebook seine Marktmacht?

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks stehen permanent in der Kritik von Verbraucherschützern. Doch wer ihnen nicht zustimmt, kann keinen Account eröffnen. Missbraucht der Konzern auf diese Weise seine marktbeherrschende Position? Das Bundeskartellamt sieht dafür Anhaltspunkte und hat deshalb ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.

Verdacht: Mangelnde Aufklärung über Verwendung persönlicher Daten

Ermittelt wird sowohl gegen die Facebook Inc. in den USA als auch gegen die irische Tochter und die Facebook Germany GmbH in Hamburg. Der Verdacht: Das soziale Netzwerk nutzt seine Vormachtstellung aus, um über die Nutzungsbedingungen Zugriff auf die Daten der Kunden zu bekommen.

Anhand dieser Informationen lassen sich genaue Nutzerprofile erstellen, die für die werbetreibende Industrie höchst aufschlussreich sind. Ob die Verbraucher tatsächlich ausreichend über den Umfang der Datensammlung und die anschließende Verwendung informiert werden, müsse nun geprüft werden, so die Behörde.

Nutzungsbedingungen wird blind zugestimmt

Die wenigsten User dürften die AGBs von Facebook überhaupt jemals gelesen, geschweige denn deren volle Bedeutung erfasst haben – auch wenn sie mit einem Klick in dem entsprechenden Kästchen genau das versichern. Doch dieser Klick öffnet nun einmal das Tor zu dem sozialen Netzwerk, über das man sich mit Freunden, Bekannten, Kollegen und Gleichgesinnten in aller Welt verbinden kann. Wer sich dazu einmal entschlossen hat, verdrängt in der Regel den Gedanken an eventuelle Datenschutzprobleme.

Zu wenig Konkurrenz für Zuckerbergs Netzwerk

Und genau das scheint Facebook sehr gut zu wissen. Gäbe es mehr Konkurrenz für das Unternehmen, würden sich Verbraucher vielleicht für ein anderes Portal entscheiden, in dem die eigenen Daten besser geschützt sind. So zumindest sieht es das Bundeskartellamt, das davon ausgeht, dass Facebook auf dem Markt der sozialen Netzwerke eine beherrschende Stellung einnimmt. Wenn es diese Position ausnutze, um rechtlich fragwürdige Nutzungsbedingungen durchzusetzen, verstoße das Unternehmen auch gegen das Kartellrecht.

Fazit:

Anzeige

Neben zahlreichen europäischen Datenschutzorganisationen hat nun auch noch das Bundeskartellamt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Facebooks AGBs geäußert. Die Behörde betrachtet das Netzwerk vor allem im Hinblick auf seine marktbeherrschende Stellung. Die könnte Facebook ausnutzen, um die Verbraucher ohne ausreichende Information zur Zustimmung zu juristisch höchst umstrittenen Nutzungsbedingungen zu bewegen.

Facebook äußerte sich zunächst ganz unaufgeregt: Man werde gern mit dem Kartellamt kooperieren, sei man doch ganz sicher, juristisch einwandfrei zu handeln.

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Vorratsdatenspeicherung: Unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit Das Telekommunikationsunternehmen British Telecom muss die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht umsetzen. Das beschloss am vergangenen Freitag das ...
Weiterlesen...
Neues Urteil: Facebooks Like-Button auf Webseiten kann abgemahnt werden Datenschützern war der Facebook Like-Button schon lange ein Dorn im Auge. Facebook sammelt über dieses Tool millionenfach Daten ohne Wissen der Nutzer. Der Like...
Weiterlesen...
Phishing SPAM Mail – eBay Kundendaten erneut im Visier von Trickbetrügern Wieder haben es Trickbetrüger auf Kundendaten des Online-Auktionshauses eBay abgesehen. Die gefälschte Phishing E-Mail mit dem Betreff "Sie haben...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen
×

8 von 10 Webseiten sind abmahngefährdet. Ihre Seite auch?