Die Impressumspflicht besteht auch für Facebook-Fanseiten. Aktuell sind unzählige Fanseiten von einer Abmahnwelle betroffen. Die Kanzlei HWK mahnt im Namen der Binary Services GmbH massenhaft Facebook-Fanseiten mit unvollständigen Impressum ab. Wir zeigen Ihnen, wir Sie sich schützen können.
Die Impressumspflicht besteht auch für Facebook-Fanseiten. Aktuell sind unzählige Fanseiten von einer Abmahnwelle betroffen. Die Kanzlei HWK mahnt im Namen der Binary Services GmbH massenhaft Facebook-Fanseiten mit unvollständigen Impressum ab. Wir zeigen Ihnen, wir Sie sich schützen können.
Anzahl der Abmahnungen nimmt ständig zu
Abmahnungen wegen Impressumsfehler nehmen in letzter Zeit enorm zu. Unter anderem werden diese durch die Kanzlei HWK versendet, die den Impressumsfehler für ein Unternehmen Binary Services GmbH geltend macht. Im Visier sind vor allem Fanseiten, auf denen entweder kein Impressum vorhanden ist oder dieses in der Infoseite eingetragen wurde, erklärt Rechtsanwalt Sören Siebert. Die Kanzlei Siebert vertritt Abgemahnte gegen die Abmahnungen der Kanzlei HWK.
Das rechtssichere Impressum bei Facebook
Damit ein Impressum rechtssicher ist, muss es unter anderem für jeden Nutzer einfach erkennbar sein. Dieses einfach auf die Infoseite zu setzen, reicht daher nicht aus. Eine Rubrik „Impressum“, „Kontakt“ oder „Über uns“ ist dazu geeignet, da sie kennzeichnen, dass sich dort die Kontaktdaten befinden. Zudem sollte das Impressum mit höchstens 2 Klicks erreichbar sein. Stellen Sie zudem sicher, dass das Impressum eindeutig ist, wenn Sie es von Ihrer Webseite verlinken. Die Namen auf der Webseite und Facebook-Seite müssen übereinstimmen. Wenn Sie gerade Ihre Fanseite aufbauen, benötigen Sie sofort ein Impressum und nicht erst dann, wenn die Fanseite fertig gestellt ist.
In wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum mit der Impressums-App
Mit der eRecht24 Impressums-App erstellen Sie in nur wenigen Minuten kostenlos ein individuelles Impressum für Ihre Facebook-Fanseite. Die App installiert sich nach der Zuordnung der Fanseite selbstständig. Sie brauchen nur noch Ihre Daten eintragen. Dazu gehören Namen, Firmennamen, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und eventuelle Umsatzsteuer-ID.
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Problem mobile Ansicht
Facebook zeigt die Reiter wie "Impressum" in der mobilen Ansicht nicht an. Damit ist das Impressum aber zumindest bei einem Aufruf der FB-Seiten oder der Facebook-App über mobile Endgeräte wie iPhone & Co.nichz sichtbar.
Deshalb sollten Sie zusätzlich zu der Impressums-Seite einen Link "Impressum" in die Infobox der Fanpage einfügen. Diese kann dann auf die eigentliche Impressums-Seite Ihres Facebook-Auftritts verlinken.
Wenn Sie bereits einer Abmahnung betroffen sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Wichtig ist vor allem, nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Hilfe bei Abmahnungen: Rechtsanwaltskanzlei Siebert
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