Cyber Monday und Widerruf: Was geht und was nicht?

(4 Bewertungen, 5.00 von 5)

Anlässlich des heutigen „Cyber Monday" und des bereits vergangenen „Black Friday" klären wir Schnäppchenjäger und Hobby-Shopper über die 7 häufigsten Irrungen und Wirrungen im Umtausch-, Rückgabe- und Reklamationsrecht auf.

Umtauschen, zurückgeben, widerrufen – was dürfen Verbraucher?

Und genau da geht es schon los: Umtauschrecht, Rückgaberecht, Reklamation, Widerruf. All das hat man sicher schon mal gehört, doch was ist was? Und viel wichtiger: Welche Rechte hat der Verbraucher? Welche Rolle spielen Rabatte und Sonderangebote dabei? Wir klären Sie anhand der folgenden 7 Punkte auf!

Das Cyber Monday Angebot von eRecht24 finden Sie übrigens hier:
eRecht24 Premium

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt
 

1. Umtauschen kann ich doch prinzipiell alles – oder?

Ganz so einfach ist das leider nicht, denn ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht.
Für viele Verbraucher wahrscheinlich nicht ganz nachvollziehbar, da fast jeder schon einmal etwas im Geschäft umgetauscht hat.
Doch auch hier kommt es auf die Regelung des Geschäfts an: Viele bieten aus Kulanz einen Umtausch innerhalb von 14 Tagen, andere innerhalb von vier Wochen an. Zum Beispiel dann, wenn ein gekaufter Pullover doch nicht ganz so gut passt oder nicht gefällt.

2. Wo ist der Unterschied zwischen Umtausch, Rückgabe und Widerruf?

Ein möglicher Umtausch aus Kulanz gegenüber dem Verbraucher wird von Geschäft zu Geschäft anders geregelt. Manche Ladengeschäfte bieten dies gar nicht an, da kein gesetzlicher Anspruch besteht, andere nehmen die Ware aus reiner Kundenfreundlichkeit zurück. Anders sieht es aber aus, wenn Produkte online bestellt werden. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich. Ein Umtausch bzw. eine Rückgabe sind außerdem auch dann möglich, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist.

3. Ist der Artikel defekt, kann ich ihn sofort wieder reklamieren – oder?

Nicht immer – es kommt immer auf den Artikel und auf den jeweiligen Mangel an, den Sie reklamieren wollen. Haben Sie zum Beispiel eine Kaffeemaschine gekauft, die in den ersten Wochen funktioniert, doch sich dann plötzlich mit Fehleranzeigen und Fehlfunktionen meldet, kann diese nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht einfach zurückgegeben und das Geld zurückverlangt werden. Die Maschine muss grundsätzlich zum Hersteller geschickt werden, damit dieser die Maschine zunächst überprüfen und reparieren kann. Dieses Prozedere machen Sie als Verbraucher zwei Mal mit – besteht der Mängel noch immer, können Sie Ihr Geld zurückverlangen.

4. Kann ich auch im Laden widerrufen oder geht das nur online?

widerrufsbelehrung4

Den gesetzlichen Widerruf gibt es nur für im Netz oder im Versandhandel gekaufte Artikel. Im Einzelhandel gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Möchten Sie etwas im Handel zurückgeben oder sind Sie beim Kauf noch unsicher, informieren Sie sich rechtzeitig – also vor dem Bezahlen – über die hausinternen Umtauschregelungen. Ganz wichtig: Immer den Kassenbon mitnehmen!

5. Online Geshopptes muss doch original verpackt wieder zurückgeschickt werden – oder?

Nein. Bestellen Sie online und möchten dann widerrufen, ist dieser Widerruf an keine weiteren Bedingungen gebunden, wie z.B. die Rücksendung der Original-Verpackung – es sei denn, die Verpackung oder die Hülle gehört technisch zum Produkt oder ist ein klarer Produktbestandteil. Hier ist der Einzelfall entscheidend.

6. Welche Rechte habe ich, wenn meine Lieferung nicht rechtzeitig ankommt?

Wenn der Paketbote mal wieder getrödelt hat, zu faul war zu klingeln oder Sie tatsächlich nicht zuhause antreffen konnte, erhalten Sie Ihre Bestellung später als gewünscht. Das ist vor allem dann blöd, wenn Sie ein bestimmtes Produkt dringend noch an diesem Tag benötigt hätten, zum Beispiel für den Geburtstag eines Freundes.

Doch wer hat nun Schuld? Um diese Frage geht es zum Glück gar nicht, denn auch hier kam das Fernabsatzgeschäft zustande und Sie können die Bestellung bzw. das Produkt während der gesetzlichen Widerrufsfrist einfach wieder zurückschicken – falls Sie es tatsächlich nicht mehr brauchen, da Sie das Geschenk für den Freund bereits woanders kaufen konnten. Rein theoretisch können Sie sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn die Schuld klar beim Händler liegt (falsche Angaben bzw. Nichteinhalten der Lieferzeiten). Für Sie entstandene Mehrkosten können Sie dann zurückverlangen.

7. Ich darf doch auf Bares bestehen, wenn der Händler mir stattdessen einen Warengutschein andrehen will – oder?

sonstiges16

Auch hier kommt es auf den konkreten Fall an: Wenn Sie Ihren Online-Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, erhalten Sie ohne Wenn und Aber Ihr Geld zurück. Der Händler darf Ihnen hier keinen Gutschein ausstellen. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Artikel im Laden zurückgeben wollen: Wenn der Händler seine Umtauschregelung so gestaltet hat, dass keine Erstattung des Kaufpreises beim Umtausch erfolgt, sondern nur die Ausstellung eines Warengutscheins in Höhe des Kaufpreises möglich ist, dann haben Sie als Verbraucher grundsätzlich keine andere Wahl, als diesen anzunehmen.

Besonderheiten bei Rabatten und Schnäppchen

An den Mega-Schnäppchen-Days wie am „Black Friday“ oder am „Cyber Monday“ schlagen Verbraucher besonders gern zu und shoppen sowohl online als auch im Laden im ganz großen Stil. Besondere Regelungen bei reduzierten Artikeln gibt es auch hier gesetzlich nicht. Kaufen Sie vor Ort im Geschäft, gelten nach wie vor die Umtauschregelungen des Hauses. Verbraucher sollten sich vorher genau über die Bedingungen informieren. Online gekaufte, reduzierte Ware kann im Rahmen der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt werden.

Praxis-Tipps:

1. Wenn Sie im Laden shoppen, immer den Kassenbon mitnehmen. Wenn Sie den Artikel umtauschen oder reklamieren wollen, ist der Kassenbon Ihr bester Freund und Nachweis über den Kaufpreis und alle weiteren Angaben. Nur im Ausnahmefall ist eine Rückgabe mit Kreditkartenbeleg, Kontoauszug oder mit Zeugenaussagen durchsetzbar.

2. Informieren Sie sich noch vor dem Bezahlprozess an der Kasse, wie die hausinternen Umtauschregelungen aussehen. Das spart im Nachhinein Verwirrung und Ärger.

3. Auch wenn für im Netz gekaufte Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, lesen Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie vor der Kaufbestätigung zur Kenntnis nehmen müssen und achten Sie auf etwaige Sonderregelungen.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
E-Commerce: Dürfen Versandapotheken das Widerrufsrecht ausschließen? Unter bestimmten Umständen können Online-Händler das Widerrufsrecht ihrer Kunden ausschließen. Doch darf z.B. eine Onlineapotheke dieses Recht einfach pauschal ...
Weiterlesen...
Online Shops: Gilt das Widerrufsrecht in Shops auch für Unternehmen? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Verbrauchern bei Käufen in Onlineshops ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Innerhalb einer 14-tägigen Frist können die ...
Weiterlesen...
Achtung Abmahnung: Es genügt nicht wenn die Widerrufsbelehrung auf der Website abrufbar ist Das Widerrufsrecht ermöglicht es den Kunden, Waren online zu bestellen, zu prüfen und bei Nichtgefallen an den Händler zurück zu schicken. Für die Händler gib...
Weiterlesen...
Widerruf und 40 Euro-Klausel: Wann muss der Kunde nach Widerruf die Rücksendekosten zahlen?  Viele große Internetversandhäuser übernehmen für den Kunden nach der Ausübung des Widerrufs die Rücksendekosten. Doch wann kann der Käufer verpflichtet ...
Weiterlesen...
Neues Widerrufsrecht 2014: Der Kunde muss die Rücksendung ab Juni selbst bezahlen Ab Juni 2014 müssen Kunden die Kosten der Rücksendungen bei Onlinebestellungen selbst tragen. Für Onlineshops mit einer hohen Retourenquote ist das ein wichtige...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support