Achtung Abmahnung: Verschlüsselung von Kontaktformularen notwendig

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Wir hatten bereits darüber berichtet, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht der Auffassung ist, dass sämtliche Kontaktformulare auf Webseiten nur noch verschlüsselt angeboten werden dürfen. Dazu gibt es nun erste Abmahnungen von Seitenbetreibern mit unverschlüsselten Kontaktformularen.

Worum geht es?

Das Telemediengesetz (TMG) verlangt von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ auf Webseiten:

§ 13 Pflichten des Diensteanbieters

(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.

Neben Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörden gegen Seitenbetreiber, die ihre Kontaktformulare nicht verschlüsselt hatten kommt es in den letzten Wochen verstärkt auch zu Abmahnungen wegen unverschlüsselter Kontaktformulare.

Was sollten Seitenbetreiber tun?

Seitenbetreiber sollten prüfen, ob sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular anbieten. Wenn ja, sorgen Sie umgehend für eine entsprechende Verschlüsselung der Prozesse. Achten Sie darauf, dass Sie möglichst das aktuelle „TLS“ (Transport Layer Security) statt des älteren ursprünglichen SSL-Protokolls wählen.

Auch für Bestellprozesse auf Webseiten und in Shops gilt dasselbe: Ohne (https)Verschlüsselung riskieren Sie Abmahnungen durch Wettbewerber und Bußgelder durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.

 

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Kommentare  
Oliver
+1 # Oliver 06.12.2017, 16:03 Uhr
Die Verbindung zum Webserver kann recht einfach verschlüsselt werden (https).
Was ist aber mit den mailversendenden Formularen? Diese sind in der Regel nicht verschlüsselt.
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Petra
0 # Petra 07.12.2017, 11:14 Uhr
Hallo Oliver, wie kann ich die Verbindung zum Webserver (https) verschlüsseln? Kenne mich leider nicht aus.
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n.Olivier
+1 # n.Olivier 07.12.2017, 18:42 Uhr
Hallo

Indem du dir für deine Webseite ein SSL Certificat besorgst.
Fast alle Provider unterstützen mittlerweile Lets Encrypt, was kostenlos ist.
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Roland
+2 # Roland 06.12.2017, 20:10 Uhr
Was ist mit generischen Formularen, die zwecks Spamschutz von Fremdanbietern eingebunden werden, z.B. http://foxyform.de/
Die sind oft auch nicht über eine https-Seite zu erreichen. Muss man die dann raus nehmen, um einer Abmahnung den Boden zu entziehen oder reicht es, dass die eigene Seite verschlüsselt ist (also über https)?
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Uwe Köhler
+1 # Uwe Köhler 06.12.2017, 20:15 Uhr
Wenn nur die Mailadresse des Absenders und ein Nachrichtentext abgefragt wird, dann sollte es sich nicht um personenbezogene Daten handeln? Somit nicht abmahngefährdet sein?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 07.12.2017, 10:38 Uhr
Doch, genau das sind personenbezogene Daten.
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MrBird
+1 # MrBird 06.12.2017, 20:44 Uhr
Soweit ich es verstehe .. reicht es nicht aus die Seite unter https zu stellen .. was bei kommerziellen Seiten eh Standard sein sollte. Man muss die Übertragung auch verschlüsseln. Dh php Mail ist ja dann nicht mehr möglich .. sondern muss zwingend über SMTP gesendet werden. Einen Fremdanbieter ohne https würde ich persönlich niemanden empfehlen. Egal ob der Service kostenfrei oder nicht ist.
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Anne
+1 # Anne 07.12.2017, 07:20 Uhr
"Geschäftsmäßig angebotene Telemedien" würde also zB Blogs ohne Gewinnabsicht, also nicht geschäftsmäßig, ausnehmen, oder?
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Kuddel
+2 # Kuddel 07.12.2017, 11:31 Uhr
Das ist m.E. ja mal wieder ein unverständlicher Quatsch!?
Aus den ausgefüllten Daten eines Formulars werden E-Mails erstellt und versendet. Jeder weiß, dass E-Mails wie offene Postkarten sind und dass diese von jedem gelesen werden können.
Hier geht es um die "nichtige" Übertragung der Daten vom PC des Formularausfüllers an den Server, der daraus eine (oder zwei) Mails erstellt.

Also muss es doch wohl auch genügen, auf der Formularseite einen Hinweis zu platzieren, dass die ausgefüllten Daten transparent zum Server geschickt werden und dort als E-Mail weitergeleitet werden. Wer diese offene Übertragung nicht möchte, der soll stattdessen eine ebenson offene E-Mail schicken!

Nein, normal ist das wieder mal nicht und wenn das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht der Auffassung ist ..., dann sollte man das schon schnell wieder vergessen. Aber so ein Quatsch kommt ja meistens von der EU, das wird ja dann wohl auch nicht mehr lange dauern!? :-(
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mumpel
0 # mumpel 22.05.2018, 21:47 Uhr
Es geht doch nicht um die Art in welcher Form die Email versendet wird, sondern darum dass sich kein Dritter ("Man in the Middle") zwischen Browser und Server setzen kann und das ein Dritter die Formulare nicht manipulieren kann.
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Mandy
0 # Mandy 10.12.2017, 18:23 Uhr
Solange nur das Bayerische Landesamt Theater macht, geht es noch. Irgendjemand fängt mit Vorschlägen / Begründungen an. Ich denke nicht, dass die EU da mit einsteigt.
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Ulrike
+1 # Ulrike 05.01.2018, 13:25 Uhr
Ich betreue eine Autorenseite, die bei einem Anbieter gehostet wird, der keine SSL-Verschlüsselung ermöglicht (ist für das 1. Quartal 2018 geplant). Wenn ich jetzt das Kontakformular von der Seite nehme und nur eine verlinkte Mailadresse z.B. in der Seitenleiste habe, ist das abmahnungswürdig?
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Assmuss
-3 # Assmuss 17.01.2018, 22:31 Uhr
Ich find' schon lustig, dass weder diese Website noch das Kontaktformular selbst verschlüsselt angeboten wird ... Hier kann man doch eigentlich erwarten, dass mit einen guten Beispiel vorangegangen wird - oder?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 18.01.2018, 09:17 Uhr
@Assmuss

Was genau meinen Sie?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+4 # Rechtsanwalt Sören Siebert 18.01.2018, 09:16 Uhr
https, grünes Schloss-Symbol, Global Sign Zertifikat, 256 Bit Schlüssel TLS...
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Alex
+1 # Alex 06.02.2018, 12:49 Uhr
Was ist mit Kommentarfunktion innerhalb eines Blogs? Wir sprechen immer nur von Kontaktformularen. Benötigt eine Seite, die eine Kommentarfunktion hat (meist in WordPress aktiviert) ein SSL-Zertifikat?
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mumpel
+1 # mumpel 22.05.2018, 21:41 Uhr
Die DSGVO betreffend wird sehr viel Wirbel gemacht. Sogar privaten Seitenbetreibern wird eingeredet sie könnten Abmahnungen von Abmahnanwälten erhalten. Dieser Ansicht bin ich jedoch nicht. Denn wo soll da der Wettbewerb liegen? Bußgelder sind wieder ein anderes Thema. Mal davon abgesehen ist nichts 100%-ig sicher. Wer behauptet dass SSL/TLS 1005-ig sicher sei gehört dreimal täglich ausgepeitscht.
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mumpel
0 # mumpel 22.05.2018, 21:42 Uhr
zitiere mumpel:

1005-ig.

100%-ig natürlich (die Tastatur wieder). ;)
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Lerandy
+1 # Lerandy 28.05.2018, 13:25 Uhr
ist ein Kontaktformular überhaupt Pflicht? Falls nicht, werde ich mein Kontaktformular löschen, so habe ich ein Problem weniger !
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Anne
-1 # Anne 31.05.2018, 13:51 Uhr
Kann man denn Seiten melden die nicht verschlüsselt sind? Wenn ja wo?
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fischB
0 # fischB 01.06.2018, 11:03 Uhr
zitiere Anne:
Kann man denn Seiten melden die nicht verschlüsselt sind? Wenn ja wo?

Am besten beim BayLDA! Die haben ein Onlineformular dafür ;)
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Thomas Lennartz
0 # Thomas Lennartz 17.06.2018, 12:19 Uhr
Ich versuche das Problem mal von der Umsetzungsseite zu lösen, d.h.: wäre denn die "sichere" Verschlüsselung eines Kontaktformulars - und zwar nicht nur auf dem Transport zum Server via SSL, sondern bis zum Empfänger, möglich?
Ja, dann sollte die Nachricht aber bereits clientseitig, d.h. im Webbrowser, so verschlüsselt werden, dass bis zur Ankunft beim Empfänger - und zwar nicht nur auf seinem Webserver oder seinem E-Mail-Postfach - die Nachricht von keinem Dritten gelesen werden kann.
Dafür habe ich mittels consultimator.com eine Lösung entwickelt, die hier vielleicht interessiert. Wenn nicht, bitte als Spam löschen:
Die Daten eines Kontaktfomulars werden dabei einschließlich Anhang bereits im Webbrowser des Absenders lokal per Javascript mittels AES und RSA verschlüsselt. Dazu wird ein RSA Public Key des Empfängers verwendet, der im Formular bereits hinterlegt ist. Die Daten werden dann in dem Zustand zunächst per SSL an den consultimator Server weitergeleitet, von dort an die E-Mail-Adresse des Empfängers. Ja, die "letzte Meile" ist ggf. nicht verschlüsselt, aber die Daten sind ohnehin so verschlüsselt, dass sie nur noch vom Empfänger gelesen werden können.
Der Empfänger kann die Daten dann in seinem Webbrowser - aber natürlich auch wieder nur lokal, mit seinem RSA Private Key entschlüsseln.
Der Absender bekommt von der gesamten Verschlüsselungsgeschichte nichts mit, muss sich darüber keinen Kopf machen.
Ich werde die Lösung voraussichtlich ab 1.7.2018 auch "offiziell" anbieten. Wer sie aber ggf. schon einmal vorab ausprobieren möchte, ist herzlich eingeladen. Kurze E-Mail an reicht. Oder einfach das auf der Seite consultimator.com vorhandene verschlüsselte Kontaktformular nutzen... ;-)
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DW
0 # DW 18.06.2018, 09:49 Uhr
Diese Abmahnungen haben scheinbar Methode. Gerade ist eine Abmahnung wegen fehlender Verschlüsslung eines Kontaktformulars eingetroffen.

12.500 Euro von einem Anwalt in Berlin bei einem Immobilienmakler in Bayern für einen Kunden in Niedersachsen.
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