Senat der Universität

Der Senat zählt nebst Rektorat und Plenarversammlung zu den zentralen Organen der Universität. Er ist das oberste beschlussfassende Organ der Universität.

Der Senat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, wovon die eine Hälfte vom Staat und die andere Hälfte von der Universitätsgemeinschaft ausgewählt werden.

Der Senat setzt zur Vorbereitung der Beratungen ein Büro ein.

Nebst strategischen, qualitätsbezogenen und finanziellen Kompetenzen und Aufgaben befasst er sich mit gesetzgeberischen Aufgaben und verfügt über Wahlkompetenzen.

Mandat

Der Senat:

  • genehmigt die allgemeine Politik und das Entwicklungskonzept der Universität, gibt zuhanden des Rektorats Empfehlungen ab und gewährleistet die akademische Freiheit;
  • nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen und dem Globalbudget. Der Senat erlässt die Statuten der Universität und die Reglemente, die die gesamte Universität betreffen. Die Statuten der Lehr- und Forschungseinheiten und der universitären Körperschaften werden vom Senat genehmigt;
  • wählt die Rektorin, bzw. den Rektor, auf Antrag der Plenarversammlung und das Vizerektorat auf Antrag der Rektorin, bzw. des Rektors.

Mitglieder

Präsidentin des Senats
Antoinette De Weck

Vize-Präsident
Reiner Eichenberger

Mitglieder:

  • Vom Grossrat ernannt:
    Michel Chevalley, Grégoire Kubski, Stéphane Sudan
  • Vom Staatsrat ernannt:
    Corina Casanova, Antoinette de Weck, Hansruedi Stadler
  • von der Versammlung der Professorenschaft ernannt:
    Sarah Progin-Theuerkauf, Reiner Eichenberger, Damir Skenderovic
  • Von der Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ernannt:
    Pierre Brodard
  • Vom Studierendenrat ernannt:
    Marco Garofano
  • Von der Versammlung des administrativen und technischen Personals ernannt:
    Anja Gruber

Sekretariat:
Sara Privitera

Büro: 

  • Antoinette De Weck
  • Reiner Eichenberger
  • Pierre Brodard
  • Hansruedi Stadler