Corona-App: Justizministerin nennt wichtige Voraussetzungen

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Derzeit arbeiten verschiedene Entwickler daran, möglichst schnell eine Corona-App auf den Markt zu bringen. Diese soll nachvollziehbar machen, wer mit einem Infizierten Kontakt hatte. Auf diese Weise soll die weitere Verbreitung des Virus verhindert werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ließ jetzt wissen, welche Voraussetzungen eine Corona-App erfüllen müsse, damit sie Erfolg haben kann. Welche Rolle spielt der Datenschutz in der Einschätzung der Justizministerin?

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So kann die Corona-App erfolgreich werden

Justizministerin Lambrecht stellte klar, dass eine Corona-App nur Erfolg haben könne, wenn die Voraussetzungen Freiwilligkeit und Datenschutz erfüllt sind. Im Detail müsse eine App dabei diesen Anforderungen genügen:

App muss freiwillig sein

Lambrecht gab an, dass die Verwendung einer Corona-App stets freiwillig sein müsse. Nur wenn sich User von allein dafür entscheiden würden, die App zu nutzen, könne diese eine ausreichend hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. Umfragen zeigten aktuell, dass eine Corona-App diese hohe Akzeptanz erzielen könnte.

Datenschutz muss geklärt sein

Zudem müsse für User klar sein, wie der Datenschutz der App aussehe. So dürfe eine Corona-App die Daten nur für einen begrenzten Zweck nutzen. Das heißt: Die Anbieter dürften die Daten aus der App nicht für weitere Zwecke wie beispielsweise die Kriminalitätsbekämpfung verwenden. Denn: Das würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht. Es müsse zudem eine Frist geben, wann die Anbieter die Daten wieder löschen müssen.

App muss anonym funktionieren

Darüber hinaus dürfe eine Corona-App keine Daten personalisieren. Daher würden User auch nicht erfahren, wer eine infizierte Person war, mit der sie Kontakt hatten. Sie würden lediglich erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Fazit

Mit dieser Einschätzung distanzierte sich Justizministerin Lambrecht von der Jungen Union. Ihr Vorsitzender Tilman Kuban hatte kürzlich vorgeschlagen, eine Corona-App automatisch auf den Smartphones der Bürger zu installieren. User, die die App nicht nutzen wollten, sollten dem aktiv widersprechen.

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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