Für Reisepässe oder Personalausweise dürfen künftig keine selbst aufgenommenen Bilder mehr verwendet werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Antragstellern bleiben zwei Möglichkeiten: Sie können sich direkt bei der zuständigen Behörde ablichten lassen. Oder sie suchen einen Fotografen auf, der das Bild ohne Umwege und über eine sichere Verbindung an die offizielle Stelle übermittelt.
Ein Ausweis – mehrere Nutzer
„Morphing“ heißt die Technik, bei der eine Software Fotos von zwei oder mehr Menschen zu einer einzigen Aufnahme verschmelzen lässt. Aus zwei Passbildern entsteht beispielsweise ein einziges Gesicht, das beiden Personen ähnlich sieht. Auch frei verkäufliche Programme können mittlerweile realistisch aussehende Porträts erzeugen. Findet ein solches Foto den Weg in einen offiziellen Ausweis, kann der leicht von mehreren Personen genutzt werden – beispielsweise, um in andere Länder zu reisen. Die Bundesregierung will deshalb sichergehen, dass derart manipulierte Aufnahmen nicht mehr bei der Antragstellung verwendet werden können.
Studios dürfen weiter verdienen
Anfang des Jahres plante Innenminister Horst Seehofer zunächst, die Fotos für Ausweispapiere nur noch bei den zuständigen Behörden anzufertigen. Für mehr als 170 Millionen Euro sollten eigens 11.000 Selbstbedienungs-Terminals in den Ämtern installiert werden. Die Aufnahmen würden dabei nicht dem Antragsteller ausgehändigt, sondern landeten direkt im Computer des zuständigen Sachbearbeiters. Was auf den Vorschlag folgte, war der entschiedene Protest des Einzelhandels. Für kleine Fotogeschäfte stelle das Geschäft mit biometrischen Passbildern eine wichtige Einnahmequelle dar.
Verpflichtungen für private Dienstleister
Der aktuelle Entwurf sieht nun beide Aufnahme-Möglichkeiten vor: beim Amt oder im Fotostudio. Hier dürfen dann allerdings ausschließlich digitale Passbilder erzeugt werden. Außerdem sind sie vom Fotografen selbst über eine sichere Verbindung an die Passbehörde weiterzuleiten. Welche Anforderungen genau an die Übermittlung gestellt werden, ist noch nicht bekannt. Fest steht aber: Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier sollen nach dem neuen Gesetz nicht mehr akzeptiert werden.
Fazit
Um das Risiko illegaler Einreisen zu verringern, sieht die Bundesänderung noch weitere Änderungen vor. So sollen Staatsbürger beim Beantragen eines Personalausweises künftig zwei Fingerabdrücke abgeben müssen. Kinderausweise sind laut dem Entwurf nur noch maximal zwölf Monate gültig. Der biometrische Reisepass für Kinder kann aber weiterhin für bis zu sechs Jahre ausgehändigt werden.
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