Gutschein-Lösung: Verbraucher sollen bei Veranstaltungs-Absagen kein Geld bekommen

(6 Bewertungen, 4.33 von 5)

Ein von der Bundesregierung verabschiedeter Gesetzentwurf sieht eine grundsätzliche Änderung bei der Ticket-Rückgabe vor. Betroffen sind Kultur- und Sportveranstaltungen, die vor dem 8. März gebucht wurden und wegen der Corona-Krise abgesagt werden mussten. Nach dem Willen des Kabinetts sollen die Veranstalter den Kaufpreis in Form eines Gutscheins erstatten dürfen.

Neuregelung bei Absagen wegen Pandemie

Können Konzert-, Theater- oder Sport-Events nicht zum angekündigten Zeitpunkt stattfinden, müssen Verbraucher nach bisherigem Recht ihr gezahltes Geld zurückerhalten, und zwar innerhalb von vierzehn Tagen. Das gilt ausdrücklich auch bei der Verschiebung auf einen späteren Termin. In der aktuellen Corona-Krise sind zahlreiche Veranstaltungen der bundesweiten Kontaktsperre zum Opfer gefallen. Würden sämtliche betroffenen Kunden ihr Geld zurückfordern, wären viele Existenzen in der Branche bedroht, meint die Bundesregierung. Um das zu verhindern, haben sich verschiedene Ministerien auf einen Lösungsvorschlag geeinigt.

Insolvente Unternehmen können nichts zurückzahlen

Der Entwurf sieht vor, dass Kunden bei Ausfall oder Verschiebung des Events einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises erhalten sollen. Nur wenn sie diesen Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst haben, wird der Kaufpreis zurückerstattet. Auch Schwimmbäder, Fitness-Studios und Anbieter von Musik- und Sprachkursen sollen so verfahren dürfen. Nach Ansicht der Regierung profitieren die Verbraucher ebenfalls von einer derartigen Regelung. Denn eine Pleitewelle unter Kultur- und Freizeit-Veranstaltern hätte zur Folge, dass viele Erstattungsansprüche ohnehin nicht mehr geltend gemacht werden könnten.

Verbraucherschützer für verzögerte Rückzahlungspflicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hingegen hält die angekündigte Gutschein-Lösung für inakzeptabel. Der Gesetzentwurf wälze das Insolvenzrisiko allein auf die Kunden ab, so Vorstand Klaus Müller. Die blieben nämlich auf ihren Kosten sitzen, wenn ein Unternehmer vor dem Ende des Rückzahlungszeitraums Pleite ginge. Darüber hinaus trügen sie das Risiko von Preissteigerungen. Wer Veranstalter aus Solidarität unterstützen wolle, könne sich freiwillig für einen Gutschein entscheiden. Einen „Zwang zur Solidarität“ lehnt der vzbv aber ab.

Praxis-Tipp

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren. Anbieter CTS Eventim allerdings verweigert schon jetzt die Rückzahlung von Geldern im Falle einer Verschiebung. Weil das Unternehmen nach derzeit geltendem Recht den Preis aber zurückzuerstatten muss, ist es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt worden. Mit einem Musterbrief unterstützt die VZ NRW Kunden, die das Geld für verlegte Veranstaltungen zurückfordern möchten: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2020-03/Verlegung_von_Events_wg_Corona.pdf

Anzeige
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Handy-Verträge: Muss der Kunde bei vorzeitiger Vertragskündigung Schadensersatz zahlen? Kündigt ein Telefonanbieter einem Kunden vorzeitig den Vertrag, weil der Kunde die monatlichen Tarifkosten nicht gezahlt hat, so steht ihm regelmäßig ein Schade...
Weiterlesen...
Fluggastrechte: Ausgleichszahlung für Unannehmlichkeit? Grundsätzlich ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU eindeutig, wenn Airlines ihre Passagiere nicht pünktlich ans Ziel bringen. So können diese je nach Entfer...
Weiterlesen...
Golfplatznutzung: Wann verlängert sich ein Vertrag automatisch? Im Jahr 2015 schloss ein Golfspieler einen Vertrag mit einer Golfplatzanlage, um diese kostenpflichtig zu nutzen. Er bezahlte die Gebühr. In 2016 verlangte die ...
Weiterlesen...
Gutscheinlösung: EU-Kommission droht Staaten mit Konsequenzen Sagen Reiseveranstalter eine Reise oder einen Flug wegen Corona ab, müssen sie das gezahlte Geld an Verbraucher zurückerstatten. Einige Länder befürchten aktuel...
Weiterlesen...
LG Wuppertal: Müssen Hersteller Kunden über anstehenden Modellwechsel informieren? Kunden von Smartphone-Herstellern wie Apple und Samsung wissen bereits Monate im Voraus, wann das neue Modell erscheinen wird. In anderen Produktbereichen ist d...
Anzeige DSGVO

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support