Corona-Regeln und Datenschutz: Müssen Gaststätten die Daten ihrer Kunden erheben?

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Deutschland kehrt nach und nach zurück in den Alltag. In einigen Bundesländern haben erste Restaurants und Cafés wieder geöffnet. Corona-Regeln geben dabei vor: Sie müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen. Das soll sicherstellen, dass die Behörden bei einer Infektion die Infektionskette besser nachverfolgen können. Was ist aber, wenn sich Kunden weigern, ihre Daten herauszugeben? Dürfen sie eine Gaststätte dann trotzdem besuchen?

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Das gibt die Corona-Verordnung in NRW und Niederachsen vor

Seit dem 11.05. sind Restaurants und Cafés in Niedersachsen und NRW wieder geöffnet. Sie müssen für ihren Betrieb jedoch strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen erfüllen. Die Verordnungen in den beiden Bundesländern sind dabei unmissverständlich. So gibt beispielswiese die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor: Betreiber von Gaststätten müssen den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes aufnehmen. Und: Sie müssen aufschreiben, wann Gäste die Lokalität betreten und verlassen. Gäste müssen diese Dokumentation erlauben. Sind sie damit nicht einverstanden, dürfen sie nicht bedient werden. Das sieht in NRW genauso aus. Kunden, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, dürfen eine Gaststätte nicht besuchen.

Was gibt die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg vor?

In Baden-Württemberg dürfen Gaststätten wieder ab dem 18. Mai öffnen. Die Corona-Verordnung gibt dort vor, dass die Betreiber die Daten der Gäste erheben sollen, damit eine Kontaktnachverfolgung möglich ist. Und: Sie sollen für die Datenerhebung und -verarbeitung die Einwilligung der Gäste einholen. Nicht geklärt ist in der Verordnung von Baden-Württemberg jedoch, was passiert, wenn Gäste ihre Daten nicht angeben wollen. Es ist unklar, ob sie dann trotzdem Restaurants und Cafés besuchen dürfen oder ob ihnen wie in NRW und Niedersachsen der Zutritt verwehrt bleibt.

So sieht Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter die Corona-Verordnung

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Dr. Stefan Brink bezeichnete die Verordnung seines Bundeslandes als datenschutzrechtlich völlig unklar. Er sieht Gaststättenbetreiber nicht dazu verpflichtet, Daten im Sinne von Art. 6 Abs 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erheben. Brink geht daher davon aus, dass Gaststätten in Baden-Württemberg ihre Gäste auch bewirten dürfen, wenn diese ihre Daten nicht angeben wollen.

Fazit

Um die rechtlich uneindeutige Lage zu klären, hat Stefan Brink die zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten.

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Kommentare  
Paula
+1 # Paula 24.07.2020, 19:49 Uhr
Fakeidentität. Eine realistische ausgedachte Namenskombination mit einer Anschrift.. ist quasi ausgeschlossen, dass eine real existente Person trifft.
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T.T.
-2 # T.T. 03.07.2020, 18:36 Uhr
Es werden im Restaurant, zumindest in meinem Landkreis, nur Datum, Name und Telefonnummer abgefragt. Daten, die wir alle schon längst auf die eine oder andere Weise preisgegeben haben. Wer schon mal Werbepost oder Werbemails erhalten hat, weiss was ich meine. Ich hab damit keine Probleme
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Hans-Peter Schütz
+4 # Hans-Peter Schütz 02.07.2020, 18:14 Uhr
Jeder vom Personal kann die Adressen abfotografieren, Adresse weiterschicken an jemanden der sich deine Wohnung mal 'anschaut' während du im Urlaub bist .
Datenschutz war gestern.
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Toxi
0 # Toxi 29.06.2020, 07:25 Uhr
Muss ich in einem Kaffee, das eine Aussenterrasse hat meine Daten, wenn ich im freien sitze abgeben.
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walter pisser
+2 # walter pisser 23.06.2020, 19:35 Uhr
Immer falschen namen angeben
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KOURTAKI
-3 # KOURTAKI 02.06.2020, 08:42 Uhr
Ihr Wichtigtuer, wer interessiert sich schon für eure paar Daten!
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Ilse Unger
+2 # Ilse Unger 28.05.2020, 16:07 Uhr
Ich kann das nicht verstehen, überall wird ein mords Aufheben wegen Datenschutz gemacht, aber in irgendwelchen Lokalen soll man seine Daten hinterlassen, völlig ungeschützt. Unglaublich, wenn so unsere Kultur künftig aussehen soll, dann kann Sie auch gleich dem Corona zum Opfer fallen.
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Freddy
+5 # Freddy 22.05.2020, 14:05 Uhr
Kann man bestraft werden wenn es hart auf hart kommt, bei falschen Angaben von Namen und Adresse.. Welches Strafmaß ist zu erwarten? Ist das Urkundenfälschung?
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Barth
0 # Barth 21.05.2020, 23:42 Uhr
Wenn das mit der Ausweispflicht stimmt, wie will der Gaststättenbesitzer wissen, wer ihn gerade besucht. Und ich beginne da auch etwas mit dem Gewissen des Besitzers zu spielen. Wenn einer keine Daten angeben will, was macht er dann. Kein Kunde , oder er sagt, kommen sie herein ich regele das schon! Sie heissen Meier, haben eine Handynummer unter 32168 herrscht Konjunktur den ganzen Tag...usw...
Das gleich sehe ich in den Masken! Woher weiss ich dass mein Gegenüber die Maske regelrecht behandelt! Waschen, austauschen usw. Ich glaube alle nicht mehr. Das zeigt auch ganz deutlich, dass unsere Politiker irgendwo leben, nur nicht unter uns!
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Susi
0 # Susi 05.07.2020, 21:26 Uhr
Ich kenne genug Leute die noch die erste Papiermaske von vor Monaten tragen,es ist ihnen einfach zu teuer die weg zu werfen,egal ob die schon mehr wie zehn mal in den Dreck gefallen ist oder drauf getreten wurde,das sind mit Sicherheit keine Einzelfälle.Hauptsache ist es gibt keine kostenpflichtige Verwarnung,und man wird nirgends wegen fehlender Maske angepöbelt,niemand prüft nach ob die Masken frisch sind,da ist natürlich dann ganz viel mit gewonnen.Mann kann nur hoffen dass der Maskenzwang bald ein Ende hat
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sheinzel
+7 # sheinzel 21.05.2020, 02:53 Uhr
Das Ganze ist mehr als absurd. Welche Infektionsketten von wem zu wem möchte man denn nachvollziehen können? Weiß ich denn, ob der der die Theke beim Bäcker füllt, nicht auch auf die Wäre getrotzt hat? Oder ob einer in der Küche es tut? In erster Linie geht man davon nicht aus. Es ist Vertrauenssache. Das war es schon immer. Mit solch absurden „Maßnahmen“ werden jegliches Vertrauen in die Menschheit und ein gesunder sozialer Umgang miteinander von Grund auf, beginnend bei den Kindern, die Menschen bald nur noch mit Maskerade erleben, zerstört. Dadurch gibt es keinen Zusammenhalt mehr untereinander. Es werden Angst und Mißtrauen provoziert und geschürt und es wird ein „Feindbild“ geschaffen, was vermittelt, jeder, dem man begegnet, ist eine Gefahr für das eigene Leben.
Ich wollte heute Nachmittag bei Bäcker Görtz (Personal wechselt ständig, da Schichtbetrieb) im LEEREN Außenbereich einen Kaffee trinken und sollte dafür meine kompletten persönlichen Daten in eine Liste eintragen, auf der schon andere Kundendaten eingetragen waren. Auf die Frage, durch wieviele und welche Hände diese Liste geht, bekam ich die katastrophale Antwort, der Chef will das so, es wäre von der Regierung so angeordnet, mehr wüßte man nicht. Was ist das hier? Man kommt sich überwacht vor. Das geht entschieden zu weit! Hier werden meine persönlichen Grenzen mehr als überschritten. Ich habe die Liste nicht ausgefüllt und bin wieder gegangen. So ist/wird der Wirtschaft auch nicht geholfen.
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Klaus Sohl
+7 # Klaus Sohl 19.05.2020, 12:11 Uhr
egal wie es gehandhabt wird, es ist eine Einschränkung in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Bürgers.Hier wird dem Gast die Pistole auf die Brust gesetzt.Entweder oder du gehst..Der Gaststätten Inhaber oder Cafe Inhaber werden zur Exekutiven Gewalt genötigt
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sheinzel
+3 # sheinzel 21.05.2020, 03:03 Uhr
Genau so ist es. Und sie haben nicht die Wahl. Das läßt sich allerdings nur kippen, so hart und herzlos es vielleicht klingt, wenn u.a. aus dem Grund keiner mehr die Restaurants besucht. Resp. wenn die Gäste sich weigern und wegbleiben, macht der Gastronom auch keinen Umsatz. Damit ist keinem geholfen. Abgesehen davon vergeht mir schon bei der Vorstellung, dass ein „gesichtsloser“ Mensch oder eine OP-Schwester mir in „sterilem“ Ambiente mein Essen servieren sollten und um mich rum lauter maskierte sitzen (das ist gruselig!), der Appetit. Und vielen meiner Bekannten geht es genauso. Also können die Restaurants und Cafés auch gleich geschlossen bleiben. Oder sie lassen sich diese abartigen, undurchdachten und letztendlich völlig grotesken Anordnungen nicht gefallen.
Wenn man bedenkt, wir lebten einmal in einem freien Staat ... .
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Ullrich
+2 # Ullrich 14.05.2020, 15:09 Uhr
Wie sieht es mit der Erfassung von Besuchern in Unternehmen aus, auf freiwilliger Basis?
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Paul Böhler
+9 # Paul Böhler 14.05.2020, 10:59 Uhr
Und was passiert, wenn der Kunde falsche Angaben macht? Ausweispflicht bzw. das Vorzeigen kann doch nur von staatlichen Organen verlangt werden?!
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sheinzel
+1 # sheinzel 21.05.2020, 03:06 Uhr
Ja, hab ich heute auch kurz überlegt. Vielleicht sollte man sich eine zweite Fake-Identität zulegen. Not macht ja bekanntlich erfinderisch. Nur was, wenn es diese Fake-Identität irgendwo doch wirklich gibt?
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Guest
+1 # Guest 22.06.2020, 06:53 Uhr
Es ist schon eine NOT, an der Gesundheit aller mit zu arbeiten!!!!??
Ganz toll
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