Videokonferenzen und Datenschutz: Der große Vergleichstest zu Zoom und Co.

(25 Bewertungen, 3.96 von 5)

Videokonferenzen wurden in den letzten Jahren immer wichtiger, um Arbeit effizient und ohne teure Reisen oder lange Meetings zu erledigen. In Zeiten von Corona und Homeoffice kommt jetzt endgültig niemand mehr am Thema „Videokonferenzen“ vorbei. Immer mehr Unternehmen und Selbständige greifen deshalb auf Tools wie Zoom, Microsoft Teams & Co. zurück. Wir zeigen Ihnen, welche Videokonferenz-Tools es auf dem Markt gibt, welche datenschutzrechtlichen Risiken Sie kennen müssen und wie Sie die passende Software für Ihre Arbeitsabläufe finden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Datenschutz und Videokonferenz-Software
  2. Checkliste für die Auswahl Ihrer Videokonferenz-Software
  3. Nicht vergessen: Videokonferenz-Software in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen
  4. Die wichtigsten Videokonferenz- Anbieter im Vergleichstest
    Zoom
    ClickMeeting
    TeamViewer
    Skype for Business
    GoToMeeting
    Microsoft Teams
    Google Hangouts
    Google Meet
    Jitsi Meet
  5. Das sollten Sie jetzt konkret tun

1. Videokonferenz-Software und der Datenschutz

Durch die Eskalation der Corona-Krise mussten viele Unternehmen handeln und sich schnell auf die Nutzung eines Videokonferenz-Tools festlegen. Dabei überliest man schnell die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder akzeptiert diese „blind“. Auch für das Studium der Datenschutz-Maßnahmen des jeweiligen Anbieters und der Abgleich mit der DSGVO fehlt vielfach die Zeit.

Dies kann aber gefährlich werden: Unklare Datenschutzbestimmungen, Sicherheitslücken und gehackte Videokonferenzen sind die Folge. Es dauerte dann auch nicht lange, bis die ersten Datenschutzprobleme offensichtlich wurden. Zwei Beispiele aus den letzten Wochen:

Sicherheitslücken bei Zoom

Bei Zoom gab es negative Schlagzeilen zum Thema Datensicherheit. Es stand der Verdacht im Raum, dass Zoom Nutzerdaten heimlich an Facebook weitergegeben haben soll. Zudem gab es einige Sicherheitslücken, die es immer wieder erlaubten, dass fremde Personen in laufende Zoom-Konferenzen teilnehmen konnten oder diese mit Werbung fluteten.
Zoom hat hier sehr offen reagiert und sowohl die Datenweitergabe an Facebook beendet als auch die Sicherheitslücken etwa durch das Einführen einer Passwortfunktion und bessere Verschlüsselung für die Meetings entschärft.

Microsoft hat Ärger mit Datenschutzbehörden

Auch bei Microsoft gibt es gerade Ärger. Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisierte die Lösungen Skype und Microsoft Teams, aber auch andere Anbieter, als datenschutzrechtlich heikel. Microsoft wehrte sich gegen diese Aussage der Datenschützer und sprach von „missverständlichen Aussagen“ und „unzutreffenden Wertungen“. Microsoft hat die Berliner Datenschützer daraufhin schriftlich aufgefordert, diese Aussagen zu unterlassen.

Auch wenn die Einhaltung der DSGVO in Zeiten von Corona aus Sicht der Unternehmen vielleicht nicht oberste Priorität hat, herrscht bei der Verwendung von Online-Tools also kein rechtsfreier Raum. Um Ärger mit Datenschützern, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern zu vermeiden sollten Sie sich bei der Auswahl oder Überprüfung Ihrer Konferenz-Lösung etwas Zeit nehmen.

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Es ist nämlich damit zu rechnen, dass die Datenschutzbehörden in den nächsten Wochen und Monaten die Anbieter von Videokonferenz-Lösungen noch sehr viel stärker unter die Lupe nehmen.

2. Check: Worauf Sie bei der Auswahl Ihrer Videokonferenz-Lösung achten müssen

Die Tools auf dem Markt bieten neben verschiedenen Tarifen und technischen Möglichkeiten auch unterschiedliche Voraussetzungen und Einstellungen zum Thema Datenschutz. Wichtig für die Auswahl ist, dass Sie bestimmte datenschutzrechtliche Punkte beachten.

I. Mein Anbieter hat seinen Sitz in der EU oder ein angemessenes Datenschutzniveau

Anbieter aus der EU sind aus Datenschutzsicht sicherer
In der EU gibt es ein einheitliches Datenschutzniveau. Deshalb sind Dienste sind aus Datenschutzaspekten sicherer. Wenn Sie die Wahl zwischen verschiedenen Tools haben, sollten Sie besser einen Dienst aus der EU wählen.

Anbieter aus Drittländern (USA & Co.)
Wenn Sie einen Dienst aus einem Drittland wählen (alles im EU-Ausland), sollten Sie darauf achten, dass diese angemessene Datenschutzvorschriften einhalten. Doch wie erkennt man das?

a. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission

Für einige Ländern hat die EU-Kommission festgestellt, dass dort das Datenschutzniveau „angemessen“ (also vergleichbar mit der EU) ist. Dazu gehören Andorra, Argentinien, die Faröer Inseln, Guernsey, Japan, Israel teilweise, Kanada, Neuseeland und die Schweiz.

b. Standard Contractual Clauses (SCC)

Nach diesen Standardschutzklauseln verpflichtet sich der jeweilige Anbieter zur Wahrung des europäischen Datenschutzes.

c. EU-US Privacy-Shield

US-Amerikanische Anbieter verwenden häufig das EU-US Privacy-Shield. Ob ein Unternehmen Privacy-Shield zertifiziert ist können Sie hier nachprüfen.

II. Ich habe die Datenschutzeinstellungen so sicher wie möglich eingestellt

Die Datenschutzeinstellungen sind je nach Tool verschieden. Hier gibt es viele Einstellungen in den jeweiligen Systemen, die Sie genauer unter die Lupe nehmen sollten. In erster Linie sollten Übertragungen ausschließlich verschlüsselt erfolgen. Die Aufzeichnungen und etwaige Chat-Protokolle sollten nach der Beendigung des Meetings auch gelöscht werden. Ein Tracking der Teilnehmer sollte nach Möglichkeit ebenfalls abgestellt werden.

III. Ich habe einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen

Die Anbieter gelten in der Regel Anbieter als Auftragsverarbeiter. Daher müssen Sie mit diesen einen AV-Vertrag abschließen.

IV. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, habe ich den Betriebsrat beteiligt

Wenn Sie einen Betriebsrat haben, dann können Absprachen mit diesem anfallen, wenn durch das Online-Konferenz-Tool Login-Daten verarbeitet werden und/oder die Teilnahme der Mitarbeiter quasi „überwacht“ werden kann. Das ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend.

V. Ich habe meine Datenschutzerklärung ergänzt

Sie müssen Ihre Datenschutzerklärung um die Datenverarbeitung im Rahmen der Videokonferenzen ergänzen.

VI. Ich habe mein Verarbeitungsverzeichnis an die Nutzung von Videokonferenz-Tools angepasst

Unternehmen sind nach Art. 30 DGSVO verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dort sollten Sie auch das eingesetzte Videokonferenz-Tool erwähnen.

3. Videokonferenz-Software in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnen

Ein Punkt der bei der Frage nach dem Datenschutz bei den jeweiligen Anbietern oft vergessen wird:

Wenn Sie Videokonferenz-Tools nutzen um mit Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartnern zu kommunizieren müssen Sie diese Tools in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

Sie müssen in Ihrer Datenschutzerklärung dann unter anderem folgende Punkte darstellen:

  • Welches Tool nutzen Sie?
  • Zu welchen Zwecken werden Nutzerdaten verarbeitet?
  • Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung nach DSGVO
  • Die Speicherdauer der Daten
  • Wie lautet die Anschrift des Anbieters?
  • Wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter geschlossen?

Wenn Sie zu einer Videokonferenz einladen, müssen Sie die Teilnehmer auch über Datenschutzfragen informieren.

Am einfachsten geht das durch einen Link auf der Anmeldeseite zur Videokonferenz oder in der Einladungsmail, in dem Sie auf Ihre Datenschutzerklärung verweisen.

Wir haben unsere Datenschutz-Generatoren bei eRecht24 Premium in den letzten Wochen um Texte zu den wichtigsten Videokonferenz-Anbietern ergänzt:

  • Zoom
  • ClickMeeting
  • TeamViewer
  • Skype for Business
  • GoToMeeting
  • Microsoft Teams
  • Google Hangouts
  • Google Meet
  • Jitsi Meet

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Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Die wichtigsten Videokonferenz- Anbieter im Vergleichstest

Zoom

Link zum Anbieter https://zoom.us/
Sitz des Anbieters San Jose, CA (USA)
Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/
participant?id=a2zt0000000TNkCAAW&status=Active
AV-Vertrag https://zoom.us/docs/doc/Zoom_GLOBAL_DPA.pdf
Hinweise AV-Vertrag

AV-Vertrag wird mit Ziffer 19 der Nutzungsvereinbarung automatisch bei der Registrierung eines „Zoom-Accounts“ geschlossen, da alle unter www.zoom.us/legal verlinkten Dokumente in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Daher kein separater Abschluss erforderlich.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

zoom bietet neben seiner Online-Meetinglösung noch weitere komplementäre Produkte wie eine Web-Telefonanlage und mit „zoomrooms“ eine Lösung zur Anbindung bestehender Konferenzraumlösungen an zoom.

Welche Funktionen bietet der Dienst? Kostenlos:
  • Videokonferenzen mit bis zu 100 simultanen Nutzern bei einer Zeitbegrenzung von 40 Minuten
  • private und gemeinschaftliche Chaträume
  • Kollaborationsfunktionen, Whiteboarding und Bildschirmübertragung

Kostenpflichtig:

  • Buchung verschiedener Addons
  • Benutzerverwaltung
  • Aufzeichnung
  • je nach Paket bis zu 1000 Teilnehmer
  • Buchung von Addons wie Telefoneinwahl uvm.
Was kostet der Dienst?

Basic: Kostenlos mit Einschränkungen

Pro: 13.99 € pro Monat pro Gastgeber
Bis zu 9 Gastgeber/ Raumbesitzer und 100 Teilnehmer

Business: 18.99 € pro Monat pro Gastgeber
Ab 10 Gastgeber/Raumbesitzern und 300 Teilnehmer

Enterprise: 18.99 € pro Monat pro Gastgeber
Ab 10 Gastgeber/Raumbesitzern und 300 Teilnehmer

Für wen ist der Dienst geeignet?

Laut Herstellerseite sind die vorrangigen Zielgruppen professionelle Anwender, allerdings werden auf anderen Kanälen auch gezielt private Anwender angesprochen.

Nötige technische Vorkenntnisse sind minimal für das Durchführen einfacher Videocalls.

Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?

Zugangsbeschränkungen zu Meetings durch:

  • Passwortschutz
  • Domainabgleich – Nutzer müssen über eine E-Mailadresse einer zugelassenen Domain besitzen
  • Warteraum – Gastgeber kann Nutzer einzeln prüfen und dem Meeting hinzufügen
Unterstützte Endgeräte

Kostenlos:

  • Mobile Geräte (Apps für IOS und Android)
  • Clients für Windows, MacOS, Linux
  • Webbrowser (inklusive nutzbarer Addons für Chrome und Firefox)

In den kostenpflichtigen Abos besteht die Möglichkeit zur Buchung von Addons für:

  • Telefoneinwahl
  • Videokonferenzsystemen
Muss Zoom in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Zoom finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote : 2,8 (befriedigend)

Basisschutz persönlicher Daten: 2,9 (befriedigend)

 

Clickmeeting

Link zum Anbieter

https://clickmeeting.com/

Sitz des Anbieters Gdańsk, Polen
Privacy Shield zertifiziert (falls USA)  
AV-Vertrag

Beispielvertrag unter :

https://sc.stat-cdn.com/homepage/documents/tos/processing_agreement/DPA_CM_SMB_de.pdf

Hinweise AV-Vertrag

Der AV-Vertrag steht im jeweiligen Kundenkonto zum Download bereit.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

clickmeeting.com vertreibt ausschließlich dieses Tool.
Welche Funktionen bietet der Dienst?

Webinar/Videokonferenzen mit

  • 4 Videostreams (Webcamnutzern) und
  • 25 Audiostreams (Teilnehmer mit Sprachfunktion)
  • Bildschirmübertragung
  • Telefoneinwahl
  • Whiteboard
  • Chats und Chatmoderation
  • Streaming auf YouTube/Facebook
  • Integration verschiedenster Dienstleister z.B. PayPal, Google, Slack uvm.
  • Statistiken
Was kostet der Dienst?

Live: 22 € pro Monat mit 3 Benutzern

Automated: 35 € pro Monat mit 3 Benutzern

Enterprise: Preise auf auf Anfrage

Für wen ist der Dienst geeignet? Webinarlösung für Unternehmen
Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?

Zugangsbeschränkungen durch:

  • Passwortschutz
  • Zugangstoken
  • Frei konfigurierbare Nutzerregistrierung
Unterstützte Endgeräte
  • Mobile Geräte (Apps für IOS und Android)
  • Webbrowser
Muss Clickmeeting in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Clickmeeting finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest nicht getestet

 

TeamViewer

Link zum Anbieter

https://www.blizz.com/de/

Sitz des Anbieters Göppingen, Deutschland
AV-Vertrag https://www.blizz.com/de/auftragsverarbeitungsvertrag/
Hinweise AV-Vertrag Für gewerbliche Nutzer kann eine gesonderte unterschriebene Version vom Support angefordert werden.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

TeamViewer ist spezialisiert auf Fernwartung und Kommunikation, sodass damit zu rechnen ist, dass auch Blizz regelmäßig und gründlich mit Updates versorgt wird.
Welche Funktionen bietet der Dienst?

Kostenfrei:

  • Videokonferenzen mit bis zu 300 Teilnehmern
  • kostenlose Telefoneinwahl
  • Ende zu Ende Verschlüsselung

Kostenpflichtig:

  • Benutzerverwaltung
  • Aufzeichnung und Reporting
Was kostet der Dienst?

kostenlose Version

Core: 6€ pro Monat pro Gastgeber (10 Teilnehmer)

Crew: 14€ pro Monat pro Gastgeber (25 Teilnehmer)

Company: 19€ pro Monat pro Gastgeber (300 Teilnehmer)

Für wen ist der Dienst geeignet? Teamviewer Blizz richtet sich explizit sowohl an private als auch an kommerzielle Nutzer.
Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?
  • Ende zu Ende Verschlüsselung
  • Passwortschutz
Unterstützte Endgeräte
  • Clients für Microsoft Windows, macOS
  • Mobilgeräte (Android und iOS)
  • Webbrowser
Muss TeamViewer in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für TeamViewer finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 2,4 (gut)

Basisschutz persönlicher Daten: 1,9 (gut)

→ Bestwertung im Test

 

Skype for Business

Link zum Anbieter https://www.skype.com/de/
Sitz des Anbieters Microsoft Cooperation - Redmond, WA (USA)
Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000KzNaAAK&status=Active
AV-Vertrag

https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products#OST

Hinweise AV-Vertrag

Die erforderlichen Dokumente befinden sich im Bereich „Bestimmungen für Onlinedienste (OST)“.

Diese Bestimmungen decken allerdings explizit nur Skype for Business ab. Das normale Skype für private Anwender findet hier keine Erwähnung.

Zitat Microsoft:
„Beim Abonnieren eines Onlinedienstes über ein Microsoft Volumenlizenzprogramm sind die Bestimmungen zur Nutzung des Dienstes in den Bestimmungen für Onlinedienste (Online Services Terms OST) und im Programmvertrag definiert.“

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

Skype wird nur noch für den privaten Einsatz angeboten und am Leben gehalten.

Skype for Business wird nur noch für Bestandskunden geführt.

Für professionelle Nutzung wird auf den Nachfolger Microsoft Teams verwiesen.

Welche Funktionen bietet der Dienst?
  • Videoanrufe mit bis zu 50 Teilnehmern
  • Chatfunktionen
  • Bildschirmübertragung
  • Telefonie
  • Aufzeichnung und Live-Untertitel
Was kostet der Dienst? Kostenfrei
Für wen ist der Dienst geeignet?

Offiziell ausschließlich für private Anwender

Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?

Abstellbare Funktionen:

  • Adressbuch synchronisieren
  • Mich in Suche und Vorschläge einschließen
  • Meine Anwesenheit für andere anzeigen
  • Standort für Bing teilen
zusätzlich: Blockierung anderer Nutzer
Unterstützte Endgeräte
  • Windows, MacOS und Linux
  • (Linux-Unterstützung ist funktionseingeschränkt und absturzanfällig)
  • Mobile Geräte (Apps für iOS und Android)
  • Webbrowser
  • Xbox
Muss Skype for Business in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Skype for Business finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 2,1

Basisschutz persönlicher Daten: 2,6 (befriedigend)

 

GoToMeeting

Link zum Anbieter https://www.gotomeeting.com/
Sitz des Anbieters Boston, Massachusetts (USA)
Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000013fAAA&status=Active
AV-Vertrag

Übersichtsseite:

https://www.logmeininc.com/de/gdpr/gdpr-compliance

Direktlink auf das Formular:

https://www.logmeininc.com/de/trust/DPA

Hinweise AV-Vertrag

Laut Punkt 9.1. der Nutzungsvereinbarung ist ein Formular auszufüllen unter dem oben stehenden Link.

Der AV-Vertrag wird daraufhin per E-Mail als signiertes PDF zugesandt

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

LogMeIn stellt eine breitere Palette von Produkten für Onlinekommunikation, Fernwartung und Support zur Verfügung.

Insofern ist GoToMeeting nicht der alleinige Kernfokus von LogMeIn, aber Teil des spezialisierten Firmenfokus.

Welche Funktionen bietet der Dienst?

Der Grundtarif „Professional“ bietet im wesentlichen Videokonferenzen, Telefoneinwahl, und Chatfunktionen.

Außerdem besteht die Möglichkeit die Meetings mit Slack, Office-365, dem Google-Kalender und Salesforce zu integrieren.

Die größeren Tarife bieten Funktionen wie Videoaufzeichnung, Transkription, Tastatur- und Maus-Sharing und weiteres.
Was kostet der Dienst?

14- Tage Testversion erhältlich ansonsten KEINE kostenfreie Option verfügbar.

Professional: 12,50€ pro Monat pro Gastgeber
150 Teilnehmer pro Konferenz

Business: 17,00 € pro Monat pro Gastgeber
250 Teilnehmer pro Konferenz

Enterprise: Preise auf Anfrage
Bis zu 3000 Teilnehmer

Für wen ist der Dienst geeignet?

Vorranginge Zielgruppe sind Unternehmen, die auf Onlinemeetings und Kollaboration setzen wollen.

Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?
  • Passwortschutz
  • Sperren des Zutritts zu laufenden Meetings für neue Nutzer
Unterstützte Endgeräte
  • Mobile Geräte (Apps für iOS und Android)
  • Clients für Windows, macOS
  • Webbrowser
  • Telefoneinwahl

Zusätzlich unterstützt die Enterprise-Version die Verwendung von Videokonferenzsystemen (Hardware).

Muss GoToMeeting in meiner Daten-schutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für GoToMeeting finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 3,1 (befriedigend)

Basisschutz persönlicher Daten: 2,8 (befriedigend)

 

Microsoft Teams

Link zum Anbieter https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/microsoft-teams/group-chat-software
Sitz des Anbieters

Redmond, WA (USA)

Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000KzNaAAK&status=Active
AV-Vertrag https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx#OST
Hinweise AV-Vertrag

Die erforderlichen Dokumente befinden sich im Bereich „Bestimmungen für Onlinedienste (OST)“.

Zitat Microsoft:
„Beim Abonnieren eines Onlinedienstes über ein Microsoft Volumenlizenzprogramm sind die Bestimmungen zur Nutzung des Dienstes in den Bestimmungen für Onlinedienste (Online Services Terms OST) und im Programmvertrag definiert."

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

Microsoft Teams ist als Teil der Office-365 Produktfamilie.

Welche Funktionen bietet der Dienst?

Kostenfrei:

  • Videoanrufe mit bis zu 250 Teilnehmern (bis Januar 2021 für alle Preisklassen inklusive Gratis)
  • Dateiaustausch und Bildschirmübertragung
  • Privat und Gruppenchats

Kostenpflichtig:

  • Aufzeichnung
  • Whiteboards
  • Verknüpfung mit MS-Office-Produkten
  • Telefoneinwahl (separat zu buchen)
Was kostet der Dienst?

Grundversion ist kostenfrei.

Die kostenpflichtige Version gibt es im Microsoft 365 Business Paket in verschiedenen Preisstufen von

4,20 € pro Nutzer pro Monat im Jahresabo

bis

19.70 € pro Nutzer pro Monat im Jahresabo

Allerdings umfassen diese Pakete viel mehr als nur Teams, wie die Office Produkte, OneDrive-Speicher u. v. m.
 
Für wen ist der Dienst geeignet?

Professionelle Nutzer, die online zusammenarbeiten wollen.

Nicht primär als Videokonferenzsystem ausgelegt.

Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst? Vor Meetings können Warteräume (Lobbys) geschaltet werden, sodass der Leiter des Meetings die Nutzer die Teilnehmer einzeln hinzufügen kann.
Unterstützte Endgeräte
  • Clients für Windows ( 8.1 und höher)
  • Linux und MacOS
  • Mobile Geräte (Apps für iOS und Android)
  • Webbrowser
Muss Microsoft Teams in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Microsoft Teams finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 2,0 (gut) → Testsieger

Basisschutz persönlicher Daten: 2,7 (befriedigend)

 

Google Hangouts

Link zum Anbieter https://hangouts.google.com/
Sitz des Anbieters Mountain View, CA (USA)
Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI
AV-Vertrag  -
Hinweise AV-Vertrag

Dieser Service richtet sich zu 100% an private Nutzer und deshalb wird kein AV-Vertrag angeboten.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

Dieses Tool ist in Bestandteil der zahlreichen kostenlosen Funktionen für private Google-Nutzer.

Welche Funktionen bietet der Dienst?
  • Videotelefonie mit bis zu 10 Teilnehmern.
  • Chat
  • Sprachtelefonie
Was kostet der Dienst? Mit Ausnahme von Telefonanrufen ist dieser Dienst kostenfrei
Für wen ist der Dienst geeignet? Ausschließlich für Privatnutzer geeignet
Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?

Statusanzeige für andere Nutzer können eingeschränkt werden. Diese umfassen:

  • Datum/Uhrzeit letzter Aktivität
  • Verwendetes Gerät
  • Anzeige, ob man gerade telefoniert
Unterstützte Endgeräte
  • Mobile Geräte (Android und iOS)
  • Webbrowser
  • Client für Chromebooks
Muss Google Hangouts in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Google Hangouts finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 2,7 (befriedigend)

Basisschutz persönlicher Daten: 3,6 (ausreichend)

 

Google Meet

Link zum Anbieter https://apps.google.com/meet
Sitz des Anbieters Mountain View, CA (USA)
Privacy Shield zertifiziert (falls USA) Ja - https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI
AV-Vertrag https://gsuite.google.com/terms/dpa_terms.html
Hinweise AV-Vertrag

Wird im Rahmen der allgemeinen Nutzervereinbarungen für G-Suite mit akzeptiert und kann unter dem gegebenen Link eingesehen werden.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

Google Meet ist Teil einer Online-Office-Programmsammlung. Diese Produktsammlung G-Suite befindet sich aktiv in der Weiterentwicklung, sodass auch Meet zusätzliche Funktionen und Sicherheitsupdates bekommen wird.

Welche Funktionen bietet der Dienst?

Anmerkung:
Der Dienst ist Teil der G-Suite und damit stehen deutlich mehr Funktionen zur Verfügung. Ich beschränke mich auf die Funktionen von Meet selber.

Kostenfrei:

  • Videokonferenzen bis zu einer Stunde
  • Bildschirmübertragung
  • Gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten, Tabellen, Präsentationen und Formularen
  • 100 Teilnehmer

Kostenpflichtig:

  • 300 Stunden Zeitlimit für Videokonferenzen
  • Nutzerverwaltung
  • Telefoneinwahl
  • Livestreaming
  • Aufzeichnungen
Was kostet der Dienst?

G Suite Essentials: 10 US-$ pro aktiven Nutzer und Monat

Preise der Enterprise-Version auf Anfrage
Für wen ist der Dienst geeignet? private und kommerzielle Anwender bis hin zu großen Firmen
Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?

Es waren keine Datenschutz-Einstellungen offen dokumentiert zu finden.

Unterstützte Endgeräte
  • Mobile Geräte (Android und iOS)
  • Webbrowser
  • Client für Chromebooks
Muss Google Meet in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Google Meet finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest  nicht getestet

 

Jitsi Meet

Link zum Anbieter https://jitsi.org/
Sitz des Anbieters

SAAS:
Im Falle der Nutzung eines frei verfügbaren Servers wie z.B. dem offiziellen Dienst https://meet.jit.si/ ist der jeweilige Serveranbieter zu ermitteln.

Eine sehr umfangreiche, nach Ländern sortierte Liste zu frei verfügbaren Jitsi-Servern finden Sie hier:

https://github.com/jitsi/jitsi-meet/wiki/Jitsi-Meet-Instances

Die offiziellen Server werden von 8x8 bereitgestellt.

Campbell, CA (USA).

On-Premise:
Server wird selbst betrieben auf eigener oder angemieteter Hardware.
Privacy Shield zertifiziert (falls USA)

Ja - 8x8:

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000Gn5eAAC

AV-Vertrag kein AV-Vertrag vorhanden
Hinweise AV-Vertrag

SAAS:
Da es um einen frei nutzbaren Dienst ohne Anmeldung handelt existiert kein AV-Vertragswerk.

On-Premise:
Wenn man einen eigenen Jitsi-Server hostet, ist dies ebenfalls nicht notwendig, da die Daten selbst verarbeitet werden.

Welchen Stellenwert hat der Dienst beim Anbieter?

Jitsi wird von einer sehr aktiven, freien Community als Open Source Softwaresammlung auf GitHub entwickelt und betreut.

https://github.com/jitsi

Die Firma 8x8 verwendet aktiv Jitsi und dessen Bestandteile in ihren kommerziellen Lösungen, sodass ein permanenter Austausch und Entwicklungen gegeben sind.

Welche Funktionen bietet der Dienst?
  • Videokonferenzen
  • Bildschirmübertragung
  • gemeinsame Dokumentenbearbeitung via Etherpad
  • integrierter Chat
  • Telefoneinwahl
  • Aufzeichnung mit Speicherung auf Dropbox oder Streaming zu YouTube
Was kostet der Dienst?

SAAS:
Dieser Dienst ist komplett kostenfrei.

On-Premise:
Für die Software fallen keine Kosten an. Der Betrieb des entsprechenden Servers verursacht Kosten.
Für wen ist der Dienst geeignet?

SAAS:
Die kostenfreien Server sind primär geeignet für Privatanwender, öffentliche Meetings sowie KMUs.

Für professionelle Anwender mit hohem Anspruch an den Datenschutz empfiehlt sich das Einrichten und verwenden eines eigenen Jitsi-Servers.

Welche Einstellungen zum Datenschutz bietet der Dienst?
  • Zugangsbeschränkung durch Passwortschutz
  • Entfernen unerwünschter Nutzer
  • Weichzeichnen des Bildhintergrundes

Das Aufsetzen eines eigenen Servers bietet deutlich mehr Möglichkeiten, die allerdings komplett von der jeweiligen Installation abhängen.

Unterstützte Endgeräte
  • Mobile Geräte (Apps für iOS und Android)
  • Webbrowser
  • Telefoneinwahl
Muss Jitsi Meet in meiner Datenschutzerklärung erwähnt werden? Ja. Die Rechtstexte für Jitsi Meet finden Sie bei eRecht24 Premium.
Ergebnisse Stiftung Warentest

Gesamtnote: 2,4 (gut)

Basisschutz persönlicher Daten: 2,6 (befriedigend)

5. Das sollten Sie jetzt konkret tun:

  • Prüfen Sie anhand der Vorgaben aus diesem Beitrag, ob Ihre aktuelle Videokonferenz-Lösung datenschutzkonform einsetzbar ist.
  • Prüfen Sie, ob Sie einen AV-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben.
  • Prüfen Sie, ob Sie die datenschutzfreundlichsten Einstellungen im Tool gewählt haben.
  • Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um einen Passus zu Ihrem Videokonferenz-Tool.

Praxis Tipp:

Die wichtigsten Videokonferenz-Tools sind im Profi-Generator von eRecht24 Premium enthalten. Erstellen Sie jetzt Ihre passende Datenschutzerklärung und sichern Sie Ihre Webseite schnell und einfach ab!

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt
Kommentare  
Matthias K.
+2 # Matthias K. 07.08.2020, 10:20 Uhr
Wurde Cisco Webex bewusst weg gelassen? Bestehen da besondere Bedenken?
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Wolf H.
0 # Wolf H. 03.07.2020, 17:27 Uhr
Hallo,
das ist ein wirklich interessanter Beitrag. Ich hätte eine Frage dazu. Gelten die Regeln zum Datenschutz beim Einsatz einer der genannten Anwendungen auch, wenn die Software "nur" für eine Telefonkonferenz werwendet wird?
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Markus B.
0 # Markus B. 23.06.2020, 16:15 Uhr
Es gibt auch deutsche Anbieter die Jitsi mit AV-Vertrag anbieten, z.B. https://simplemeeting.de/

Hier kann ich Zugangsdaten für jeden Mitarbeiter anlegen und muss keine Listen erstellen wer wann das Moderator-Login bekommt. Es kommt nur auf die Anzahl der Teilnehmer insgesamt an, so dass man spontan mehrere Räume gleichzeitig aufmachen kann. Präsentationen und Gespräche mit Kunden sind bei Jitsi unkompliziert, einfach den Link zum Raum per E-Mail oder Messenger schicken, im Browser öffnen und schon geht's los.
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Peter Bednaric
+2 # Peter Bednaric 07.06.2020, 00:00 Uhr
Schade dass selbst gehostete Plug-und-Play Lösungen nicht mit getestet wurden. Produkte wie z.B. die TrutzBox-Business haben einen fertig installierten Jitsi-Meet Server und durch das Eigenhosting ist das die sicherste Lösung.
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Bernd
+1 # Bernd 04.06.2020, 16:02 Uhr
Die Frage ist, warum man unbedingt auf US Clouds setzt. Nachdem "Datenschutz" das Meta Kriterium darstellt, sollte man eigentlich prinzipiell auf EU Tools setzen bzw. diese miteinander vergleichen. Nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern auch zur Unterstützung regionaler Startups. Ich könnte mir z.B. nie vorstellen, dass Trump auf Grape Messenger setzt. Alleine schon aus patriotischen Gründen. Aber es gibt auch positive Tendenzen, z.B. die Open App Liste "Technology made in Europe" ... Da sind genug Videokonferenz Tools aus der EU aufgelistet, die man miteinander vergleichen könnte...
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Christoph
+1 # Christoph 03.06.2020, 16:13 Uhr
"Nextcloud Talk" wäre noch eine Erwähnung wert. Selbst gehostet, Open Source, in Europa entwickelt...
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Johny
0 # Johny 02.06.2020, 13:52 Uhr
Ein wichtiger Punkt ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, das sollte vielleicht nochmal in den Vordergrund gerückt werden. Bisher wurde das nur beiläufig bei Tiemviewer erwähnt.
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Dominik Kißler
+9 # Dominik Kißler 02.06.2020, 13:02 Uhr
Warum wird Cisco Webex als wichtigster Anbieter von Videokonferenz-Lösungen, der u. a. E2E-Verschlüsselung auch für kostenlose Accounts anbietet und mehrfach zertifiziert ist, nicht mit aufgeführt?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Harald Steffen
0 # Harald Steffen 02.06.2020, 12:47 Uhr
Sehr guter Beitrag zum Thema, zudem noch sehr gut, schlüssig und knackig erläutert. Danke Herr Siebert!
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Manfred Jung
0 # Manfred Jung 02.06.2020, 11:24 Uhr
Danke dass Sie solche Infos zur Verfügung stellen.
Ein weiterer deutscher Anbieter mit einfacher Benutzeroberfläche ist www.alfaview.com . Ich nutze diesen seit März für Vorstandssitzungen usw. Die Software erfüllt die von Ihnen vorgeschlagenen Auflagen, der Service ist sehr gut. Nachteil bisher ist dass die Android Version erst in Q3 herauskommen soll. Für Privatnutzer sind 10 Stunden pro Monat kostenlos, für gemeinnützige Vereine ist die Nutzung zur Zeit kostenlos.
MfG, und bleiben Sie gesund! M Jung
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Mario B.
+4 # Mario B. 02.06.2020, 11:07 Uhr
Hmm... ich vermisse noch Cisco WebEx als großen Player im Video-Meeting-Markt in der Auflistung.
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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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