Gegen die Krise: In 9 Schritten zum abmahnsicheren Online Shop

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In der Corona-Krise müssen viele Händler spätestens 2021 von "Ladengeschäft" auf "Online Shop" umstellen, um wirtschaftlich zu überleben. Was dabei oft übersehen wird ist die rechtliche Seite. Einen Online Shop rechtssicher zu gestalten ist nämlich gar nicht so leicht. Viele Händler sind überfordert mit den unzähligen Gesetze, Vorgaben der EU und Urteilen. Hinzu kommen teure Abmahnungen von Wettbewerbern und Abmahnvereinen. Shop-Profi und Rechtsanwalt Sören Siebert zeigt Ihnen in 9 einfachen Schritten, wie Sie 2021 mit Ihren Online Shop abmahnsicher online gehen.

Bitte wählen Sie:

Inhaltsverzeichnis:

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  1. Impressum für Online Shops (Anbieterkennzeichnung)
  2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
  3. AGB und Online Shops
  4. Buttonlösung und Checkout-Seite
  5. Lieferzeiten, Preisangaben und Versandkosten
  6. Datenschutzerklärung für Online Shops
  7. Newsletter in Online Shops
  8. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops
  9. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Die Corona Krise als Chance für den Online-Handel?

Durch die Corona-Krise stehen viele stationäre Händler vor dem Aus. Die einzige Alternative ist, schnell und trotzdem professionell auf den Online Handel auszuweichen und den eigenen Shop zum Laufen zu bringen. Auch Unternehmen, die bisher schon mit einem Bein im Online-Handel standen, sollten jetzt handeln und ihren Shop professionell und rechtssicher aufstellen. Sie ist die Krise vielleicht eine Chance sein, vom deutlichen Umsetzplus im Onlinehandel zu profitieren.

Ihr rechtssicherer Online Shop

Die rechtlichen Vorgaben sind schon für "normale" Unternehmens-Webseite sehr hoch. Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, sind die rechtlichen Fallstricke für Laien noch schwerer noch zu überblicken.

Nach hunderten Shopprüfungen in meiner Kanzlei umfasst die Liste der Prüfkriterien je nach Branche bis zu 60 Punkte mit jeweils weiteren Unterpunkten. Kein Shopbetreiber kann diese Rechtslage allein überblicken. Deshalb haben wir die häufigsten Abmahnfallen und Fehler systematisch für Sie zusammen gestellt und Schritt für Schritt erklärt. Damit Sie möglichst schnell und risikofrei mit Ihrem eigenen Shop an den Start gehen können.

1. Impressum für Online Shops (Anbieterkennzeichnung)

Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Impressumsverstöße sind auch in Shops und Händlerseiten ein häufig abgemahnter Punkt.

Die häufigsten Abmahnfallen im Impressum sind

  • das Abkürzen des Vornamens des Betreibers
  • fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis 
  • unvollständige Kontaktangaben
  • fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID 
  • fehlende berufsspezifische Angaben

2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu massenhaften Abmahnungen von Onlinehändlern geführt. Vor allem die letzte Gesetzesänderung 2014 hat zu zahlreiche Änderungen geführt. Unzählige Shops haben diese aber noch nicht umgesetzt.

Abmahnfallen Widerrufsrecht

  • Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (Gesetzesänderung im Juni 2014)
  • die fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
  • Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
  • Falsche oder fehlende Umsetzung für Speditionslieferung
  • Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
  • Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)

3. AGB und Online Shops

AGB sind das rechtliche Rückgrat bei Bestellungen in Ihrem Shop. Hier sollten Sie sich nicht mit copy & paste bei fremden Shops bedienen. Es gibt zwar keine direkte gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden, aber:

  1. jeder Shopbetreiber muss Punkte wie Zahlung, Vertragsschluss usw. irgendwo regeln
  2. AGB geben Ihnen als Händler die Möglichkeit, sich einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu verschaffen und
  3. durch die zahlreichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts gibt es indirekt doch eine Pflicht, AGB zu verwenden.

Abmahnfallen AGB

agb

Über unzulässige AGB-Klauseln gibt es unzähliche Urteile.

Beispiele für oft verwendete unwirksame AGB-Klauseln:

  • Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern 
  • unzulässige salvatorische Klauseln
  • Transportgefahr trägt der Kunde bei Verbraucherverträgen
  • Ersetzungsklauseln (Lieferung "gleichwertiger" Produkte)
  • Pflicht zur Untersuchung und Rüge von Beschädigungen bei Verbrauchern
  • Bilder und Beschreibungen sind unverbindlich

Praxis-Tipp: Die einfachste Möglichkeit, in einem Online Shop stets mit aktuellen und anwaltlich geprüften AGB aufzutreten finden Sie hier:--> AGB für Online Shops erstellen

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Fehlerhafte Einbindung von AGB

Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. AGB einfach online stellen genügt nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn:

  • der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
  • der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und
  • der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.

4. Buttonlösung und Checkout-Seite

Bei vielen Shopprüfungen kann man immer noch feststellen, dass die seit Jahren geltende „Button-Lösung“ nicht umgesetzt ist. Buttonlösung bedeutet nämlich nicht, ich stelle die Beschriftung des Buttons auf „Kaufen“ um. Das ist nur einer der Punkt, der umgesetzt werden muss. Hinzu kommen aber viele Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung des Bestellprozesses und der Checkout-Seite. buttonloesung

Abmahnfallen Buttonlösung

  • Falsche Beschriftung des Buttons
  • Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
  • Fehlende Details der Ware auf der Bestellseite
  • Umsetzung nur beim Warenverkauf, nicht bei Dienstleistungen

5. Lieferzeiten, Preisangaben und Versandkosten

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Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware in Online Shops sofort verfügbar ist. "Sofort verfügbar" bedeutet dabei Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit hingewiesen werden. Zudem hat die letzte Änderung des Widerrufsrechts auch neue Pflichten im Hinblick auf die Angaben der Lieferzeit gebracht. Circa-Angaben sind jetzt tabu. Es darf bei der Berechnung auch nicht mehr auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden.

Abmahnfallen Lieferzeit

  • fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • unzulässige "ca.-Angaben" bezogen auf die Lieferzeit
  • keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist
  • Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Zahlungseingang

Preisangaben und Versandkosten

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Schon die Angabe der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) fehlt in vielen Shops. Hinzu kommen Angaben zu Versand und Grundpreisen.

Abmahnfallen Preise und Versandkosten

  • Fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • Keine konkrete oder berechenbare Darstellung der Versandkosten
  • "Versandkosten auf Anfrage"
  •  keine Grundpreise angegeben
  • Fehlende Versandkosten und Grundpreise auf Startseite oder Kategorieseite

versandkosten-und-preisangaben

 6. Datenschutzerklärung in Online Shops

Jeder Shop benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung. Insbesondere für Shop Betreiber ist der Datenschutz ein wichtiges Thema – aus Gründen des Kundenvertrauens (klare Datenschutzregeln wirken sich direkt auf dem Umsatz aus) und natürlich aus rechtlichen Gründen.

Shopbetreiber müssen Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Bei Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, ist eine Unterrichtung ausreichend. Bei Weitergabe von Kundendaten in anderen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich

Abmahnfallen Datenschutz

  • Keine Datenschutzerklärung im Shop
  • Unvollständige Datenschutzerklärung im Shop
  • Keine Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
  • Keine Ausführungen zu Analytics, Facebook & Co.
  • Falsche Einbindung der Erklärung im Shop

Praxis-Tipp: Wenn Ihnen als Shop-Betreiber die Kosten einer individuellen anwaltlichen Beratung zu hoch sind, sichern Sie Ihren Shop hier schnell & preiswert gegen die häufigsten Abmahnfallen ab.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 7. Newsletter in Online Shops

Newsletter sind auch in Zeiten von Facebook und Social Media das wirksamste Marketinginstrument für Shopbetreiber. Leider kann man hier rechtlich sehr vieles falsch machen. Die Gerichte fordern ein strenges Double Opt In, für Bestandskunden gelten andere Regelungen, es wird oft das Impressum vergessen...

Abmahnfallen Newsletter

  • Sofortige Versendung des Newsletters (single opt in statt double opt in)  
  • Widerspruchslösung (Empfänger muss dem Empfang widersprechen) 
  • Kein Impressum im Newsletter
  • Unvollständige Preisangaben im Newsletter
  • Fehlender Hinweis auf Widerspruch bei Bestandskunden

 8. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops

Produktbeschreibungen, Bilder der Ware und Videos sind in der Regel rechtlich geschützt. Zumindest für Fotos und Filme gilt: Nie ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen. Aber auch umfangreiche Produktbeschreibungen und Sammlungen technischer Daten können rechtlich geschützt sein. Kommt es hier zum Content Klau (Übernahme fremder Inhalte) ist das nicht nur ein Urheberrechtsverstoß, sondern kann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.

Abmahnfallen Produktbeschreibung

  • Übernahme von Bildern, Texten und Filmen ohne Zustimmung des Urhebers
  • Copy & Paste aus Shops der Konkurrenz
  • Fehlende Urheberbezeichnung bei Bildern und Videos

 9. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Shopbetreibern ist oft der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht klar. Hinzu kommt dann noch das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht. In Werbeaussagen werden diese Punkte oft durcheinander gebracht. Vor allem "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" werden oft abgemahnt. Vielen Shopbetreibern ist aber gar nicht klar, dass Sie beispielsweise nicht mit "24 Monate Gewährleistung" werben dürfen. 

Abmahnfallen Werbung

  • Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben („24 Monate Gewährleistung“)
  • Werbung mit gesetzlichem Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“) 
  • Bei Werbung mit einer Garantie fehlen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen
  • Verwechseln von Gewährleistung, Umtausch, Wideruf, Rückgabe und Garantie

Wichtig:

 

 

 

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Kommentare  
Roxie
0 # Roxie 10.01.2021, 03:55 Uhr
I don't even know how I ended up here, but I
thought this post was great. I do not know who you are but certainly you are going to a famous blogger if you are not already ;) Cheers!


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گل‌اندام
0 # گل‌اندام 09.01.2021, 20:27 Uhr

این نبا مشاوره و پیشنهاد مناسب از
باب کسانی است که می خواهند گرداگرد
محتویات قرین به این مطلب مطالعه بیشتری داشته باشند

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سامان
0 # سامان 09.01.2021, 01:56 Uhr

غلام نمی توانم با این مقاله تبنگو یا
موافقت کنم زیرا خرد کافی در زمینه این مقاله و بلاگ ندارم

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Haberecht Petra
0 # Haberecht Petra 25.09.2020, 16:53 Uhr
Habe eine Sendung an einem Händler im July zurück gesandt.Auf meine EMails wird nicht mehr reagiert. Die Hauptstelle sagte mir; ich solle mich an den deutschen Webshop
Seite wenden ????
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Manfred
0 # Manfred 06.05.2020, 16:58 Uhr
Muss man bei digitalen Gütern angeben "inkl. Versandkosten" oder kann man das auch komplett weglassen? Ich finde dazu nichts im Netz.
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smarteleven.de
0 # smarteleven.de 28.01.2020, 22:19 Uhr
Danke für die Hilfe, dass hilft meinen Kunden bei der Erstellung eines neuen Webshops. Schritt für Schritt zu einem Rechts sicheren Shops.

Gruß,
Dominick
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Edith Eichmann
0 # Edith Eichmann 02.10.2019, 17:38 Uhr
Leider halten sich die online verkäufer nicht an die regel
Habe etwas bestellt und ist nie angekommen
Der verkäufer meint.....das paket wurde geliefert und pasta....wer muss zahlen
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Thomas
+4 # Thomas 15.07.2019, 18:41 Uhr
Hallo Sören,

sind die Informationen noch aktuell nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist? Leider hat der Artikel kein Datum.

Viele Grüsse
Thomas
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 02.05.2020, 11:57 Uhr
Der Beitrag ist aktuell und umfasst auch die DSGVO. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben.
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Hartwig
+1 # Hartwig 23.01.2019, 23:37 Uhr
warum schreiben Sie nichts über die Kosten?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Albert
+2 # Albert 07.04.2016, 13:47 Uhr
Dank für diesen Plan! Bequem für mein webshop.
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