Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes.
- Aber wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindungen ?
- Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet?
Zunächst muss geklärt werden, ob es überhaupt zulässig ist, auf eine fremde Seite zu verlinken, ohne dass der Betreiber dieser Seite etwas davon weiß.
Hierbei kann man davon ausgehen, dass Seitenbetreiber, die ihre Webseiteb ins Netz stellt, auch damit einverstanden ist, dass auf diese Website verlinkt wird. Juristisch gesehen wird hier das Einverständnis des Inhabers der Seite fingiert.Sie müssen den Betreiber der Seite, auf die sie verlinken wollen, nicht um Erlaubniss fragen. Alle Informationen zum Thema Homepage erstellen, finden Sie in einem gesonderten Beitrag.
Der Verlinkte fordert sie zur Unterlassung auf
Fordert sie der Betreiber einer Seite auf, den Link zu unterlassen, stellt sich stets die Frage, ob Sie dieser Aufforderung auch folgen müssen. Diese Überlegung mag vor dem Hintergrund, dass das Internet gerade durch Verlinkung geprägt wird, nicht ganz einleuchtend sein. Unter juristischen Gesichtspunkten wurde jedoch einige Zeit diskutiert, ob durch einen Link auf eine Seite ohne Zustimmung das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der betreffenden Seite verletzt sein kann. Auch unter wettbewerbsrechtlichen Fragen wurde dies diskutiert.
Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig.
Zumindest dann, wenn die entsprechenden Inhalte auf den tieferliegenden Seiten öffentlich zugänglich, also nicht gesondert geschützt sind, ist eine Verlinkung mittels Deep-Links auch dann zulässig, wenn der Verlinkte dies nicht wünscht. Auch wettbewerbsrechtliche Argumente gegen Deep-Links wie der Verlust von Werbeeinnahmen durch das "Vorbeischleusen" an der Startseite durch Deep-Links ließ der BGH nicht gelten.
Zu eigen machen fremder Inhalte
Hiermit ist der Fall gemeint, in dem der Betreiber einer Website nicht deutlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt auf den verlinkt wird, nicht der eigene ist. Darunter fällt auch das sogenannte Framing (oder Inline-Linking), bei dem durch die Verwendung von Frames nicht deutlich wird, dass nach Aufrufen eines Links die Internet-Adresse wechselt. Stellen Sie also fremde Inhalte als Ihre eigenen dar, kann dies zum Verstoß gegen das Namensnennungsrecht des Urhebers nach § 12 UrhG führen. Auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen können in Betracht kommen, namentlich Verstösse gegen § 3 UWG durch sogenannte Vorspannwerbung.
Übernahme von fremden Linksammlungen
Auch Linksammlungen können urheberrechtlichem Schutz unterfallen. Sie sollten es daher vermeiden, fremde Linksammlungen vollständig auf Ihre Seiten zu übernehmen. Wenn keine der oben genannten Ausnahmen greift, können Sie grundsätzlich auf fremde Seite verlinken.
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Darf ich Logos von Lieferanten oder Herstellern, ohne deren Zustimmung, auf meiner Seite veröffentlichen, mit oder ohne Verlinkung auf deren Homepage, oder könnte ich hier Probleme wegen der Bildrechte bekommen?
Eine ähnliche Frage wurde weiter oben schon einmal gestellt, aber leider hier nicht beantwortet.
darf ich neben der Verlinkung auch das Firmenlogo des Verlinkten einbinden?
Viele Grüße,
Basti
wenn jemand eine Verlinkung von meinem Content zu seinem Produkt setzt, um das Produkt besser zu verkaufen, habe ich dann die Möglichkeit diese Verlinkung zu untersagen? Er nimmt Quasi meine Arbeit indirekt auf für seinen finanziellen Nutzen, die Kunden nehmen an, ich würde dafür Werben und machen mich auch bei Problemen verantwortlich.
So einen Fall hatte ich bereits, im Angelsektor. Auf Nachfrage räumte er den Fehler ein, nahm die Verlinkung aber raus. Nur interessiert mich die rechtliche Relevanz viel mehr.
Mit freundlichen Grüßen
https://www.16er-haken.de/
"Darf man Icons von Facebook / Google+ / Google Maps / Youtube direkt (OHNE Plugins) via HTML-Link verlinken, ohne dies in der Datenschutzerklärung zu erwähnen?"
Werden beim Klick auf das Icon Daten an Facebook und Co weitergegeben?
Muss ich zur Sicherheit im Datenschutz die Standardklauseln von e-Recht 24
Mir wurde zugetragen dass es aufgrund der neuen Datenschutzregelung nicht mehr erlaubt sein soll, andere Homepages zu verlinken. Können Sie dies bestätigen oder was raten Sie mir hier zu beachten? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße,
Pauline
Zunächst vielen Dank für den sehr interessanten Artikel. Kurze Frage dazu: Wie sieht mit Iframes auf? Ähnlich wie bei Verlinkungen? Braucht man ebenfalls keine Erlaubnis?
Ich habe nämlich ein Programm geschrieben, das Websites in Iframes einbettet. Ist das legal? Danke für Euer Feedback.
MfG
William O.
ich hätte da eine Frage zum uhrheberrecht im zusammenhang mit dem verlinken...
Wie verhällt es sich, wenn ich auf eine Seite verlinke, auf der ein urheberrechtsbruch stattgefunden hat/findet? (ohne mein wissen) Kann ich dann auch dafür belangt werden oder ist das allein die sache des Seitenbetreibers?
Das thema wurde auf einer Schulung meiner Mutter angesprochen und dort wurde gesagt, dass erst vor wenigen wochen, der Verlinkende dafür haften musste. Dies kann ich nicht ganz glauben, weswegen ich bitte eine drittmeinung hätte.
Danke im Voraus
Noah
vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe ein Worpress Theme gesehen, mit dem man automatisch Artikel verlinken kann. Das Theme übernimmt dabei auch das jeweilge Artikel Bild für die Verlinkung (diese ist als solche gekennzeichnet). Ist die Einbindung des Bildes problematisch?
Vielen Dank!
Till
Zitat: Gibt es gegebenenfalls Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten (außer Wettbewerbsrecht und Urheberrecht), die der Verlinkte gegen den Verlinker geltend machen kann, um die Verlinkung zu untersagen?
Mit bestem Dank vorab
Marion
vielen Dank für die Bestätigung. Ich werde nochmal darauf verlinken ;-)
Da gerade der Fall Erdogan ./. Böhmermann aktuell ist, wird das auch bei uns zum Thema. Hier wird das Eis ziemlich dünn. Mal sehen, wie sich das entwickelt.
Beste Grüße,
Klaus Langbein
Ob auf der Seite dann Werbung gemacht ist oder nicht ist egal, deswegen kann Sie niemand abmahnen.
Da heute auf fast jeder Seite Werbung gemacht wird könnte man sonst ja auch keine Seite im Netz mehr verlinken.
Ich kann mir kaum vorstellen das ein Link in einem Telefonbucheintrag,
der von einem großen Festnetzanbieter verwaltet wird,
zu einem, der den Namen des legalen Adressinhabers nutzt und
neben der Fremdwerbung des polnischen Servers auch den Eindruck erweckt,
dass der E-Mail-Link, der aus dem Namen des legalen Adressinhabers zusammengesetzt ist, zu dem legalen Adressinhaber gehört.
E-Mails von Patienten, die gutgläubig mit dem legalen Adressinhaber kommunizieren möchten, gelangen so auf dem polnischen Server. Inklusive IP.
Das mit dem Namen des Adressinhabers an Werbung verdient wird ist da noch das kleinere Übel.
Mal sehen was der Telefonanbieter dazu meint.
http://foren.activevb.de/forum/community/thread-2790/beitrag-2918/Re-Links-im-Forum-Entwurf/
Dies geschah im Rahmen meines Aufrufs eine Betriebsanleitung für unsere Website zu erstellen (also kein juristischer Text).
Der Link auf https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/22.html stellt für uns kein Problem dar. Der Betreffende hat jedoch die Bedenken angemeldet, dass diese Verlinkung auch Werbung sei. Ich selbst habe in diesem Fall jedoch keine Bedenken.
Vielleicht schauen Sie ja mal rein.
MfG,
Klaus Langbein
Allerdings hätte ich die Frage ob so eine Seite wie: http://4apkcloud.blogspot.de/ denn dann legal ist?