Grundsätze der Haftung für Inhalte

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Wer Inhalte auf einer Website, in Foren oder Blogs präsentiert, ist mit zahlreichen Fragen in Bezug auf die Haftung für diese Inhalte konfrontiert. Kostenpflichtige Abmahnungen und Gerichtsverfahren um Webinhalte sind an der Tagesordnung. Jeder Seitenbetreiber sollte  sich deshalb einen Überblick über die Grundsätze der Haftung im Netz verschaffen.

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Die häufigsten Fragen lauten:

  • Wer haftet die eigenen Inhalte?
  • Wie sieht diese Haftung konkret aus?
  • Müssen Seitenbetreiber auch für Inhalte der Nutzer haften?
  • Müssen diese fremden Inhalte überwacht werden?
  • Kann man nur zivilrechtliche belangt werden oder auch strafrechtlich?

 

Diese Fragen werden in erster Linie durch das Telemediengesetz, kurz TMG, beantwortet. Das Gesetz ist am 01.03.2007 in Kraft getreten und übernimmt die Vorschriften aus TDG (Teledienstgesetz) und MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag). Die früher notwendige Unterscheidung zwischen Teledienste und  Mediendienste ist nach dem TMG nicht mehr notwendig. Das TMG beinhaltet sowohl zivil- als auch strafrechtliche Regeln, die wie ein Filter vor der Anwendung spezieller Haftungsregelungen zu prüfen sind. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten, Inhalte im Netz zu präsentieren.

  • Die eigenen Inhalte - § 7 TMG
  • Die fremde Inhalte - § 10 TMG
  • Die technische Zugangsvermittlung zu fremden Inhalten - §§ 8, 9 TMG

Durch diese Einteilung wird klargestellt, wer für welche Inhalte im Internet verantwortlich ist. Bei der Frage der Haftung muss man dann weiter unterscheiden zwischen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zivilrechtlicher Ansprüche, etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz.

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