Benötigen Facebook-Fanpages und Profile auf LinkedIn, Xing oder Instagram eine eigene Datenschutzerklärung?

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Das Urteil des EuGH zur Verantwortlichkeit von Facebook Fanpages-Betreiber hat für Verunsicherung bei vielen Unternehmen und Agenturen gesorgt. Der EuGH hat entschieden, dass bei Datenschutzverstößen sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gemeinsam verantwortlich sind. Benötigen deshalb jetzt alle Facebook-Fanpages und Auftritte von Unternehmern auf LinkedIn, Instagram oder Xing eine Datenschutzerklärung?

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz bei Facebook & Co?
  2. Welche Plattformen sind betroffen?
  3. Ich habe doch schon eine Datenschutzerklärung auf meiner Webseite
  4. Woher bekomme ich eine Datenschutzerklärung für Social Media Profile und Fanpages?
  5. Wie füge ich eine Datenschutzerklärung bei Facebook ein?
  6. Checkliste Datenschutz bei Facebook und Co.

 

1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz bei Facebook & Co?

Du naheliegende Antwort wäre: Facebook und die Betreiber der Social Media Plattformen. Diese haben uneingeschränkten Zugriff auf die Daten der Nutzer. Die Betreiber der Fanpages und Profilseiten sehen oft nur einen Teil der Daten und können die Datenflüsse praktisch auch kaum beeinflussen.

Trotzdem hat der EuGH für Facebook entschieden, dass sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich sind.

Seit Ende 2018 bietet Facebook als deshalb ein so genanntes “Page Controller Addendum”, das Sie abschließen sollten:

https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea

https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum#

Damit hat Facebook auf die Kritik der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 reagiert. Wenn Sie diese Vereinbarung mit Facebook abgeschlossen haben, ergänzen Sie bitte in Ihrer Datenschutzerklärung einen Passus zu dieser Vereinbarung mit Facebook.

2. Welche Plattformen sind betroffen?

Das Urteil des EuGH bedeutet, dass jedes nicht rein private Profil bei Facebook, LinkedIn, Instagram, XING oder einer anderen Plattform eine eigene Datenschutzerklärung erstellen muss.

3. Ich habe doch schon eine Datenschutzerklärung auf meiner Webseite

Die Inhalte einer Datenschutzerklärung für Social Media Profile sind andere Inhalte als in der Datenschutzerklärung für Ihre eigene Webseite. Sie benötigen also für Ihre Auftritte bei Facebook & Co. eine eigene Datenschutzerklärung.

4. Woher bekomme ich eine Datenschutzerklärung für Social Media Profile und Fanpages?

Allen eRecht24 Premium Mitgliedern steht unser Datenschutz-Generator für Social Media Seiten und Profile auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Hier finden Sie mehr Informationen zu eRecht24 Premium!

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Wie füge ich eine Datenschutzerklärung bei Facebook ein?

Facebook hat Ende 2019 das Eingabefeld „Datenrichtlinie“ von den Facebook-Fanpages entfern. Jede Facebook-Fanpage benötigt abereine Datenschutzerklärung. Diese konnte man bisher unkompliziert im Eingabefeld „Datenrichtlinie“ einstellen oder verlinken.

Wenn jede Fanpage eine Datenschutzerklärung benötigt ist die Frage, wie kann man diese denn überhaupt noch einbinden?

Um weiterhin eine Datenschutzerklärung bereitzuhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Datenschutzerklärung in der Seitenbeschreibung

Facebook selbst schlägt vor, die Datenschutzerklärung in der Seitenbeschreibung („About“) zu platzieren. Da dieses Eingabefeld aber auf 255 Zeichen beschränkt ist, könnte man an dieser Stelle nur einen Link zur Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite verlinken. Eine solche Verlinkung ist zwar zulässig. Nachteil ist aber, dass man die Seitenbeschreibung dann nicht mehr anderweitig nutzen kann.

Möglichkeit 2: Datenschutzerklärung als „Notiz“

Man kann die Datenschutzerklärung oder den Link zu ihr auch unter „Notizen“ einfügen. Gehen Sie dazu zu Einstellungen -> Template & Tab und fügen dort den Tab „Notizen“ hinzu (klicken Sie dazu auf „Tab hinzufügen“ und folgen Sie dann den Anweisungen).

Abschließend müssen Sie in die Notiz entweder Ihre gesamte Datenschutzerklärung oder einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung einstellen. Der Titel der Notiz sollte „Datenschutzerklärung“ lauten.

Idealerweise sollten Sie die Notizen außerdem mit Drag&Drop nach oben ziehen, damit diese immer oben auf der Startseite erscheint.

Möglichkeit 3: Datenschutzerklärung als fixierten Facebook-Beitrag veröffentlichen

Sie können Ihre Datenschutzerklärung einbinden, indem Sie einen Beitrag mit dem Datenschutztext oder einem Link zur Datenschutzerklärung auf der Fanpage posten. Der Beitrag sollte dabei als „Datenschutzerklärung“ bezeichnet werden.

Damit diese Datenschutzerklärung immer gut sichtbar ist, sollten Sie diesen Beitrag im oberen Bereich der Fanpage fixieren. Hierzu klicken Sie auf die drei Punkte die Sie rechts oben über dem Beitrag sehen und klicken anschließend auf „Oben auf der Seite fixieren“.
Wichtig: Datenschutzerklärung muss an Social-Media-Pages angepasst werden!

Wenn Sie eine Datenschutzerklärung für Facebook erstellen, sollte diese auch einen auf Facebook zugeschnittenen Passus enthalten.

Praxis-Tipp:
Alle eRecht24 Premium Mitglieder haben die Möglichkeit, in wenigen Minuten eine Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte inklusive Facebook zu erstellen. Diese erhalten Sie als PDF und HTML, wahlweise in deutscher und englischer Sprache.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

6. Checkliste Datenschutz bei Facebook und Co.

Machen Sie eine Bestandsaufnahme, auf welchen Social Media Plattformen Sie Profile betreiben.

Wenn Sie eine Facebook Fanpage Betrieben schließen Sie das “Page Controller Addendum” mit Facebook ab.

Erstellen Sie für jedes Social Media Profil eine eigene Datenschutzerklärung. Dafür können Sie den Generator bei eRecht24 Premium nutzen.

Binden Sie (wenn technisch möglich) die Datenschutzerklärung auf Ihrer Profilseite ein. Wenn das nicht geht, stellen Sie die Social Media Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite ein und verlinken von Facebook, LinkedIn, Instatgram und Xing auf diese Seite.

Kommentare  
Guest
0 # Guest 29.08.2020, 10:56 Uhr
Woher weiß ich, dass ich mit facebook ein Page Controller Addendum-Vertrag abgeschlossen habe? Und wenn nicht, wo kann und muss ich ihn abschließen. Die Links oben verweisen leider einfach nur auf Text!
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Guest
0 # Guest 29.08.2020, 10:49 Uhr
Das Eingabefeld Datenrichtlinie war nie weg! Mit dem Relaunch wurde sie nur nicht angezeigt. Und: das Impressum-Feld konnte man ausfüllen, wurde aber auf der Page nicht angezeigt. Das ist wohl niemanden monatelang aufgefallen. Erst bei Nachfrage bei facebook tauchten sie dann kurze Zeit später wieder auf. Also: Datenrichtlinie und Impressum sind im Redesign seit einigen Monaten bei facebook wieder nutzbar und zu sehen.
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