Das Urteil des EuGH zur Verantwortlichkeit von Facebook Fanpages-Betreiber hat für Verunsicherung bei vielen Unternehmen und Agenturen gesorgt. Der EuGH hat entschieden, dass bei Datenschutzverstößen sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gemeinsam verantwortlich sind. Benötigen deshalb jetzt alle Facebook-Fanpages und Auftritte von Unternehmern auf LinkedIn, Instagram oder Xing eine Datenschutzerklärung?
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist verantwortlich für den Datenschutz bei Facebook & Co?
- Welche Plattformen sind betroffen?
- Ich habe doch schon eine Datenschutzerklärung auf meiner Webseite
- Woher bekomme ich eine Datenschutzerklärung für Social Media Profile und Fanpages?
- Wie füge ich eine Datenschutzerklärung bei Facebook ein?
- Checkliste Datenschutz bei Facebook und Co.
1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz bei Facebook & Co?
Du naheliegende Antwort wäre: Facebook und die Betreiber der Social Media Plattformen. Diese haben uneingeschränkten Zugriff auf die Daten der Nutzer. Die Betreiber der Fanpages und Profilseiten sehen oft nur einen Teil der Daten und können die Datenflüsse praktisch auch kaum beeinflussen.
Trotzdem hat der EuGH für Facebook entschieden, dass sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortlich sind.
Seit Ende 2018 bietet Facebook als deshalb ein so genanntes “Page Controller Addendum”, das Sie abschließen sollten:
https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum#
Damit hat Facebook auf die Kritik der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 reagiert. Wenn Sie diese Vereinbarung mit Facebook abgeschlossen haben, ergänzen Sie bitte in Ihrer Datenschutzerklärung einen Passus zu dieser Vereinbarung mit Facebook.
2. Welche Plattformen sind betroffen?
Das Urteil des EuGH bedeutet, dass jedes nicht rein private Profil bei Facebook, LinkedIn, Instagram, XING oder einer anderen Plattform eine eigene Datenschutzerklärung erstellen muss.
3. Ich habe doch schon eine Datenschutzerklärung auf meiner Webseite
Die Inhalte einer Datenschutzerklärung für Social Media Profile sind andere Inhalte als in der Datenschutzerklärung für Ihre eigene Webseite. Sie benötigen also für Ihre Auftritte bei Facebook & Co. eine eigene Datenschutzerklärung.
4. Woher bekomme ich eine Datenschutzerklärung für Social Media Profile und Fanpages?
Allen eRecht24 Premium Mitgliedern steht unser Datenschutz-Generator für Social Media Seiten und Profile auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Hier finden Sie mehr Informationen zu eRecht24 Premium!
5. Wie füge ich eine Datenschutzerklärung bei Facebook ein?
Facebook hat Ende 2019 das Eingabefeld „Datenrichtlinie“ von den Facebook-Fanpages entfern. Jede Facebook-Fanpage benötigt abereine Datenschutzerklärung. Diese konnte man bisher unkompliziert im Eingabefeld „Datenrichtlinie“ einstellen oder verlinken.
Wenn jede Fanpage eine Datenschutzerklärung benötigt ist die Frage, wie kann man diese denn überhaupt noch einbinden?
Um weiterhin eine Datenschutzerklärung bereitzuhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Datenschutzerklärung in der Seitenbeschreibung
Facebook selbst schlägt vor, die Datenschutzerklärung in der Seitenbeschreibung („About“) zu platzieren. Da dieses Eingabefeld aber auf 255 Zeichen beschränkt ist, könnte man an dieser Stelle nur einen Link zur Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite verlinken. Eine solche Verlinkung ist zwar zulässig. Nachteil ist aber, dass man die Seitenbeschreibung dann nicht mehr anderweitig nutzen kann.
Möglichkeit 2: Datenschutzerklärung als „Notiz“
Man kann die Datenschutzerklärung oder den Link zu ihr auch unter „Notizen“ einfügen. Gehen Sie dazu zu Einstellungen -> Template & Tab und fügen dort den Tab „Notizen“ hinzu (klicken Sie dazu auf „Tab hinzufügen“ und folgen Sie dann den Anweisungen).
Abschließend müssen Sie in die Notiz entweder Ihre gesamte Datenschutzerklärung oder einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung einstellen. Der Titel der Notiz sollte „Datenschutzerklärung“ lauten.
Idealerweise sollten Sie die Notizen außerdem mit Drag&Drop nach oben ziehen, damit diese immer oben auf der Startseite erscheint.
Möglichkeit 3: Datenschutzerklärung als fixierten Facebook-Beitrag veröffentlichen
Sie können Ihre Datenschutzerklärung einbinden, indem Sie einen Beitrag mit dem Datenschutztext oder einem Link zur Datenschutzerklärung auf der Fanpage posten. Der Beitrag sollte dabei als „Datenschutzerklärung“ bezeichnet werden.
Damit diese Datenschutzerklärung immer gut sichtbar ist, sollten Sie diesen Beitrag im oberen Bereich der Fanpage fixieren. Hierzu klicken Sie auf die drei Punkte die Sie rechts oben über dem Beitrag sehen und klicken anschließend auf „Oben auf der Seite fixieren“.
Wichtig: Datenschutzerklärung muss an Social-Media-Pages angepasst werden!
Wenn Sie eine Datenschutzerklärung für Facebook erstellen, sollte diese auch einen auf Facebook zugeschnittenen Passus enthalten.
Praxis-Tipp:
Alle eRecht24 Premium Mitglieder haben die Möglichkeit, in wenigen Minuten eine Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte inklusive Facebook zu erstellen. Diese erhalten Sie als PDF und HTML, wahlweise in deutscher und englischer Sprache.