Anfang Mai hatte der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität viel Kritik erhalten. Dabei forderten Parteien, Verbände und Vereine vor allem, dass nicht direkt Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) gehen sollten. Der Bundestag hat jetzt den neuen Entwurf für das Gesetz verabschiedet. Die AfD und die Linke enthielten sich dabei. Die FDP und die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Welche Pflichten kommen jetzt auf Facebook, WhatsApp und Co. zu? Und welche Daten erhält die Polizei?
Das verlangt das Gesetz von Facebook, WhatsApp und Co.
Facebook, Google, WhatsApp, Tinder und alle anderen Anbieter von Telemediendiensten müssen sensible Daten von Verdächtigen herausgeben. Das können zum Beispiel IP-Adressen und Passwörter sein. Große soziale Netzwerke wie TikTok, Twitter und Facebook müssen zudem Hassbeiträge Drohungen, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Terrorismuspropaganda löschen. Und: Sie müssen die Beiträge zusammen mit aussagekräftigen Nutzerdaten an das BKA melden. Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, ob sie die Auflagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfüllen müssen.
Welche Daten erhält die Polizei?
Polizei und Geheimdienste können durch das neue Gesetz Namen, Anschriften und Kennungen für Nutzerkonten und Endgeräte abfragen. Die Behörden erhalten dabei Auskunft, wenn sie besonders schwere Straftaten verfolgen oder für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig sind. Passwörter erhalten sie nur, wenn sie eine Online-Durchsuchung vornehmen dürfen.
Fazit
Der nun verabschiedete Entwurf erhält weiter scharfe Kritik. So habe die Regierung die datenschutzrechtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt, so der eco-Verband der Internetwirtschaft.
Netzpolitische Vereine hatten bereits vor dem neuen Entwurf gewarnt, dass das BKA so eine umfassende Verdachtsdatenbank anlege. Das würde rechtsstaatliche Dämme brechen. Ähnliche Kritik gab es von der EU-Kommission. Diese gab an, dass soziale Netzwerke jetzt die Rechtmäßigkeit von Inhalten einschätzen müssten. Das sei eine große Belastung für sie. Und: Die Kommission befürchtet, dass das neue Gesetz in Grundrechte eingreifen könnte.
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