Neuregelung der Verpackungsverordnung: Was müssen Online-Shops und eBay-Händler beachten?

(59 Bewertungen, 4.00 von 5)

Von vielen Shopbetreibern und eBay-Händlern unbeachtet ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Drohen nun Zwangsregistrierung, Abmahnungen oder Bußgelder? Was müssen Shop-Betreiber konkret beachten, welche Pflichten und Kosten kommen auf die Vertreiber zu?

Ich möchte mich informieren   Ich möchte meinen Shop absichern

 

Inhaltsverzeichnis

» Die bisherige Rechtslage der Verpackungsverordnung
» Wichtige Änderungen für Shop Betreiber
» Gibt es Ausnahmen für kleine Shops?
» Was ist eine Vollständigkeitserklärung?
» Was müssen Shopbetreiber konkret tun?

Bisherige Rechtslage der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Bisher mussten Onlinehändler und Verkäufer, die als Unternehmer auf Plattformen wie eBay Ware verkauften, den Endverbraucher in Deutschland darüber belehren, dass sie Packungen, die nicht bei einem dualen Entsorgungssystems registriert sind, zurücknehmen oder selbst entsorgen.

In der Praxis haben die Kunden die Verpackung aber oftmals nicht an den Händler zurückgeschickt, sondern diese selbst entsorgt, auch wenn die Verpackungen beispielsweise nicht beim „Grünen Punkt“ lizenziert waren. Durch die Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) soll in Deutschland nun dafür gesorgt werden, dass gegenüber dem Endverbraucher nur noch Packungen in den Verkehr gelangen, die bei einem System der dualen Entsorgung registriert sind.

Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung für die Händler, sich bei einem Anbieter des dualen Systems zu registrieren. Allerdings muss der Händler dafür sorgen, dass die Verpackungen vollständig lizenziert wurden, also etwa durch den Hersteller oder den Großhändler.

Die wesentlichen Änderungen der Verpackungsverordnung liegen in folgenden Punkten: Der Händler kann nun nicht mehr wählen, ob er die Verpackung selbst entsorgen will. Der Händler muss entweder die Verpackungsmaterialien selbst lizenzieren oder auf Verpackungen von Herstellern oder Großhändlern zurückgreifen, die ihrerseits lizenziert wurden. Die Pflicht betrifft also nicht den jeweiligen Händler, sondern zielt auf die Verpackung. Im Gegenzug entfällt der Punkt zur Belehrung über die Verpackungsrücknahme.

Das Gesetz unterscheidet zwischen

  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen.

Allerdings zählt alles, was beim privaten Endkunden,  ankommt, als Verkaufsverpackung. Betroffen sind somit nicht nur die Verpackung des Produkts selbst, sondern auch (zusätzliche) Verpackungen für den Transport und Füllmaterial.

Was bedeutet die neue Verpackungsverordnung (VerpackV) konkret für Betreiber von Online-Shops?

Dies bedeutet zunächst, dass es keine Pflicht für Shopbetreiber gibt, sich bei einem Versorger registrieren zu müssen. Allerdings muss der Shopbetreiber sicherstellen, dass er nur noch Verpackungen und Füllmaterialien verwendet, die bei einem der Anbieter flächendeckender Rücknahmesysteme registriert sind. Das Problem ist aber, dass die Kennzeichnungspflicht für die Verpackungen ab dem 01.01.2009 entfällt. Die Händler haben somit kaum eine Chance zu erfahren, ob die von ihnen verwendeten Verpackungen tatsächlich bereits ordnungsgemäß registriert wurden. Auch gebrauchte Verpackungen sind betroffen. Diese müssen nur dann nicht lizenziert werden, wenn sie schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden. Den Nachweis hierfür muss aber der Händler erbringen.

Gibt es Ausnahmen in der Verordnung für kleine Shops oder eBay-Verkäufer

Nein. Die Größe oder der Umsatz der Shops spielen keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Ware im eigenen Online-Shop oder auf Plattformen wie eBay angeboten wurde. Die Verpflichtung, nur registrierte Verpackungen zu verwenden, trifft alle gleichermaßen.

Im Gesetz selbst sind bestimmte Freimengen definiert. Diese betreffen aber nicht die Pflicht zur Registrierung der Verpackungen, sondern lediglich die Pflicht zur Abgabe der so genannten Vollständigkeitserklärung.

Nicht betroffen sind jedoch private Verkäufe, etwa bei eBay. Allerdings ist die Grenze vom Privatverkäufer zum Unternehmer gerade bei eBay schnell überschritten. Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin kann ein unternehmerisches Handeln schon beim Anbieten von drei gleichen T-Shirts erreicht sein. Auch eBay-Verkäufer sollten sich ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen also mit der Verpackungsverordnung befassen.

Was ist die Vollständigkeitserklärung der Verpackungsverordnung?

Die Unternehmen sind zudem seit der Verkündung der Novelle im April 2008 verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen im Rahmen einer so genannten Vollständigkeitserklärung zu bilanzieren. Die Vollständigkeitserklärung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen zugelassenen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer testiert werden. Die Erklärung muss für das Jahr 2008 bis zum 01.Mai 2009 bei der zuständigen IHK hinterlegt werden.

Die Erklärung muss nach Angaben der IHK Nordwestfalen folgendes enthalten:

  • die in den Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, unterschieden nach dem Verpackungsmaterial
  • die Aufteilung der b2c-Verpackungen auf die Anbieter des Dualen Systems
  • die Materialart und –mengen in Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2) sowie den Name desjenigen, der darüber den Nachweis vorlegt
  • wenn erforderlich, die Angaben zur Verwertung der b2b-Verkaufsverpackungen

Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung richtet sich an den „Erst-Inverkehrbringer“ der verpackten Ware.

Es gibt aber Ausnahmen in der Verordnung bei der Unterschreitung folgender Jahresmengen:

  • mehr als 80 t/a Glas- oder
  • mehr als 50 t/a Papier/Pappe/Karton- oder
  • mehr als 30 t/a Aluminium/Weißblech/Kunststoffe/Verbunde

Unterhalb dieser Mengen im Bereich b2c- ist eine Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nur auf behördliches Verlangen erforderlich. Auch unterhalb dieser Freimengen trifft den Händler aber die Pflicht zur Verwendung ausschließlich registrierter Verpackungen.

Warum müssen Verkäufer jetzt handeln?

Verwenden Vertreiber Verpackungen und Füllmaterialien, die nicht entsprechend registriert sind, begehen sie einen Rechtsverstoß, der durch Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Zudem stellt der Versand von Verpackungsmaterial, das nicht lizenziert ist, eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar. Diese kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Praxis-Tipps zur Verpackungsverordnung

Für Shopbetreiber und Verkäufer bei eBay, Amazon & Co. sind folgende Punkte zur Verpackungsverordnung wichtig:

  • Ist die Verkaufsverpackung bereits lizenziert, muss der Händler nichts unternehmen. Der Vertreiber muss aber im Zweifel beweisen, dass die Verpackungen auch ordnungsgemäß lizenziert wurden.
  • Ist die Verkaufsverpackung lizenziert, der Händler verpackt diese aber für den Versand zusätzlich (Umverpackung), müssen Versandverpackung und Füllmaterialien lizenziert sein.
  • Bei importierten Waren werden die Verpackungen in der Regel nicht lizenziert sein. Hier muss der Händler sich um die Lizenzierung der Verpackung selbst kümmern. Auch zusätzlicher Versandverpackungen müssen lizenziert werden.

Rechtsberatung Onlineshops - RA Sören Siebert

Kommentare  
Susanne
+3 # Susanne 16.04.2019, 14:16 Uhr
Wenn ich über meinen kleinen Onlineshop von Österreich aus zweimal im Jahr ein Luftpolstersäckchen nach Deutschland verschicke, müsste ich auch die Grundgebühr von mind. 50,- (für Kleinmengen, Verpackung mit Kunststoff) bezahlen! Wie krank ist dieses System?!! Wollen die den Mittelstand ausrotten?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Dennis
+2 # Dennis 12.02.2019, 16:03 Uhr
Super... In den 3 Monaten seid ich mich als Kleinunternehmer selbstständig gemacht habe, gab es die Datenschutzverordnung, die Änderung am Umsatzsteuergesetz und jetzt diesen Mist... Ganz klar: Die Leute sollen lieber brave Arbeitnehmer-Drohnen bleiben anstatt selbst etwas auf die Beine zu stellen.... Man kann doch nicht von einem Unternhmen in den Anfängen (wenige hundert EUR Umsatz) erwarten, dass dies am besten Anwälte einstellt, einen Verpackungsspezialisten und einen Verwaltungsmenschen, der die Bürokratie bedienen kann... Wird echt Zeit nach Brüssel zu ziehen und die Freaks aus ihrem Palast zu jagen.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Alfons
+3 # Alfons 11.03.2019, 17:56 Uhr
Nach Berlin ziehen genügt. Das dämliche "Duale System" ist auf deutschem Mist gewachsen.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
R.V.
+4 # R.V. 09.02.2019, 19:24 Uhr
Hallo Leute, das Gesetz ist doch ähnlich wie die LKW-Maut, denkt ihr etwa, dass das der Fuhrunternehmer die Maut bezahlt, nein, das bezahlt schön und brav das verbrauchende Volk.
Also eine verschobene Steuer für das Volk.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
R.V.
+1 # R.V. 09.02.2019, 19:09 Uhr
Hallo Leute, kapiert ihr nicht! Das ist einfach gesagt eine zusätzliche Steuer. Damit u. zugew. G. finanziert werden können.
Der Endverbraucher bezahlt ja auch noch mal den Müll, also eine sehr gute Einnahmequelle.
Das Arbeitende Volk in der BRD wird halt gemolken wo es nur geht.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
ReinhardK
+3 # ReinhardK 19.01.2019, 15:29 Uhr
Ein Sprichwort sagt:
Der Klügere gibt nach!
Es ist so weit, wir werden nur noch von Dummen regiert...
Verpackungsmittelhersteller zahlen in das Duale System ein - im Preis der Verpackung ist diese Abgabe für jeden enthalten - Bürokratie geht gegen Null.
Aber dann hätten diese Bürokraten ja keine Arbeit mehr.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Alex
+1 # Alex 08.02.2019, 00:56 Uhr
Sorry ich hab erst heute davon gehört. Warum erfahre ich das erst jetzt durch eine Freundin? Enorm. Uncool. Wegelagerer. Ich verstehe das ganze nicht. Voll enttäuscht. Weil ich altes Material immer wieder verwende. Was soll der Scheiß? Ich bin gerade etwas sehr geplättet. Es lebe der Brexit.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Alfons
+2 # Alfons 11.03.2019, 17:22 Uhr
zitiere Alex:
Sorry ich hab erst heute davon gehört. Warum erfahre ich das erst jetzt durch eine Freundin? Enorm. Uncool. Wegelagerer. Ich verstehe das ganze nicht. Voll enttäuscht. Weil ich altes Material immer wieder verwende. Was soll der Scheiß? Ich bin gerade etwas sehr geplättet. Es lebe der Brexit.

Was hat das mit Brexit bzw. der EU zu tun? Nichts. Das ist nur ein weitere Unsäglichkeit des bekloppen deutschen "Dualen Systems" ("Grüner" Punkt).
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Ingo Czeksai
+9 # Ingo Czeksai 01.01.2019, 18:06 Uhr
Mein Blut ist schon lange in Wallung. Das ganze Gesetzt ist eine Farce. Alle reden von Plastik und Kunststoff Verpackungsmüll. Ich nutze Bio Chips die ja laut Angabe der Hersteller selbst in der Biotonne entsorgt werden können. Also ein Naturprodukt. Dazu zähle ich auch Kartons. Diese werden seitens der Händler so lange wiederverwendet bis dieser für den Versand eigentlich nicht mehr zu gebrauchen ist. Also ist dies 100% Umweltfreundlich. Gut, ich weiß natürlich das es auch viel Styropor Chips und auch Luftpolsterfolien in den Umlauf gebracht werden. Wenn man nun so ein Gesetzt entwickelt dann kann ich das noch für alle Kunsttoffe verstehen. Aber bitte was soll der Blödsinn das ich z.B ein Karton vom Privat-Kunden zu 100% zerreisen und entsorgen muss. Warum nicht wiederverwenden um die Umwelt zu schonen?
Wie viele Tropenwälder müssen durch so ein hinrrissiges EU Gesetz in der Zukunft abgeholzt werden? Warum gehen da die Grünen nicht auf die Barrrikaden?
Und wenn wir schon nichts dagegen machen können, stell ich mir hier die Frage Warum werden nicht einfach die Onlinehändler dazu verdonnert die mit den reinen Karton Verpackungen herstellen oder handeln. Wenn ich als Händler für meinen Versand Kartons bestelle muss ich davon ausgehen müssen das diese bereits lizensiert sind. Somit entfällt dafür jedegliche weitere Lizensierung durch den Online Fachhandel für die Versendung von Waren. Dies sollte auch für alle anderen Verpackungen gelten. Aber nein, man versucht hier doppelt und dreifach abzukassieren. Das Gesetzt gehört in diesem Umfang umgehend in die Tonne.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Hans-Werner Kersting
+8 # Hans-Werner Kersting 28.12.2018, 22:15 Uhr
Es reicht !!!!!!!!!!
In Frankreich hätten die Bürger dem Wahnsinn in Brüssel schon längst Ihre Grenzen aufgezeigt.
Aber wir Deutschen sind leider Obrigkeitshörig.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Albert
+28 # Albert 19.12.2018, 19:26 Uhr
Mich beschleicht zunehmend das Gefühl, dass in D Kleingewerbetreibende nicht mehr erwünscht sind, denn es vergeht fast KEIN Monat OHNE ein neues Gängelungs-Thema - und IMMER werden Kleinstbetriebe mit Großkonzernen in einen Topf geworfen. Während die sich jedoch eine Juristen-Schwadron halten und Mehrkosten ohne Probleme auf den Endkunden abwälzen können, geht das beim Kleinkrauterer halt nicht so einfach! Dieses weltfremde, voll-gepamperte Bürokratengesindel, das selbst NOCH NIE einer ECHTEN ARBEIT nachgegangen ist, ganz zu schweigen von etwas selbst aufgebaut zu haben, zerstört auf diese Weise Arbeitsplätze - und wenn es nur der eigene, selbsterschaffene ist! SO kann man Existenzen in Null-Komma-Nichts zerstören! Hört endlich auf mit solcherlei Schwachsinn und stoppt stattdessen die Abmahn-Anwalts-Lobby, die jede Woche etwas neues aus dem Hut zaubert, um sich ihre Pfründe auf Kosten vieler Kleinunternehmer und Mittelständler zu sichern! Man ist mittlerweile mehr mit der Abwicklung solchen Schwachsinns beschäftigt, statt mit dem eigentlichen Kerngeschäft! Es reicht!
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Hubertus B.
+12 # Hubertus B. 12.12.2018, 10:09 Uhr
Kleiner Händler A zahlt Lizenzgebühr und versendet zu Händler B, Händler B verwendet die Verpackung erneut, zahlt aber ebenfalls Lizenzgebühr und versendet zu Händer C, Der zahlt noch einmal, auch wenn er die Verpackung erneut verwendet. So wird mehrmals abkassiert und das Verwenden gebrauchter Verpackungen nicht belohnt. Wieso wird nicht auf jede neu gekaufte Verpackung eine Lizenz erhoben?? Die wäre dann einmal bezahlt, für einmal entsorgen, egal wie oft wiederverwendet. Wer immer neue Verpackungen verwendet zahlt immer, wer gebrauchte Verpackungen verwendet, zahlt nichts. Ist aber wohl zu einfach!
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
U Schmidt-Koecher
+12 # U Schmidt-Koecher 10.12.2018, 21:20 Uhr
Bei diesem Blödsinn bleibt auch mir die Spucke weg. Bin ja schon einiges gewohnt als kleiner Selbstvermarkter aber jetzt auch noch 140€ pro Jahr zu bezahlen obwohl wir schon Müllgebühr bezahlen und unsere Waren nur lokal verkauft werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Das Beste, das echte Highlight dieser Farce ist die gebetsmühlenartige Wiederholung, dass die Registrierung KOSTENFREI ist. Na was denn sonst Ihr Flachpfeifen glaubt ihr allen Ernstes ich würde auch noch bezahlen für das "Privileg" demnächst zig weitere Beamte zu finanzieren durch Registrierung in einer völlig überflüssigen Datenbank. Warum sind nur Hirnlose bei uns am Ruder? Was haben wir wann falsch gemacht?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Karin Bodirsky
+17 # Karin Bodirsky 07.12.2018, 14:45 Uhr
Hallo.
Wie sieht es aus, wenn ich meinen Kunden den Karton (Verpackungsmaterial) verkaufe.
Also auf der Rechnung ausweise. z. B. ein Versandkarton 30x20x20 für 1,00 Euro + Mwst.
Dann ist das doch quasi keine Verpackung - sondern eine von meinem Kunden gekaufte Ware. Oder?????
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
V.
0 # V. 30.09.2019, 22:32 Uhr
Ja, das klingt logisch! Werde ich auch so machen.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
O. H.
+14 # O. H. 29.11.2018, 17:11 Uhr
Das Gesetz ist an Sinnfreiheit nicht zu überbieten. 1. Selbst wer ökologisch abbaubar verpackt, zahlt genauso, wie jemand der Plastikverpackungen nutzt. 2. Was ist mit den Anbietern von Verpackungen? Sie werfen diese Sachen auf den Markt ohne hinreichende Alternativen anzubieten. Und werden sie dafür belangt? 3. Alle Anbieter von Lizenzen fangen bei 1kg! an. Was wenn Kleinunternehmer nur 50 Briefumschläge im Jahr (als Verpackung verschicken? Sie kommen nicht auf 1Kg! Zudem sind Briefumschläge aus abbaubarem Papier erhältlich. Das ist kein Ansporn für einen achtsamen Umgang mit unseren Ressourcen, sondern bewirkt das Gegenteil.

Der Eindruck, der hier entsteht ist, dass die Masse der Onlinehändler das ganze in Zukunft finanziert, weil Lizenzen ab 35 € /Jahr etwa beginnen. Da fließt viel Geld in die Kassen. Viele kleine Händler verdienen schon heute nicht einmal 50 % an einem selbst hergestellten Produkt, weil da viele mit daran verdienen wollen. (Z.B. Finanzamt, Einstellungsgebühren, Verkaufsprovisionen, Porto, Rechtsbeistand für rechtssichere Texte und neuerdings die Entsorgungslizensierung, ohne anspruch auf Vollständigkeit.) Am Ende lohnt sich dies kaum noch und wir schälen den Biogurken erst einmal ihre Plastikhaut ab, weil nur noch die Großen übrig geblieben sind.:-(
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Thomas
+7 # Thomas 18.11.2018, 18:04 Uhr
Diese Verordnung nutzt nur den Rechtsanwälten. Also beiden Seiten. Den Abmahn Anwälten und dem Verteidiger der Abmahnung.
Dazu noch den Firmen für die Lizenzierung dessen.

Alles im Interesse des Großkapitals. Denn die kleinen Händler werden immer mehr mit dieser Bürokratie gegängelt. Die Großen haben Rechtsabteilungen, die höchstens noch solche Dinge einfordern, um die Konkurrenz auszuschalten.

Außerdem ist es lächerlich.

Wir haben ein Entsorgungssystem. Für Papier, Kunststoffe (Verpackungen) und den Restmüll. Am Papier verdient der Entsorger . Auch an der gelben Tonne wird verdient.
Der Restmüll ist hat Restmüll.
Doch wieso kann man diese bestehenden System nicht einfach als Zwang ansehen und die Leute in Ruhe lasse ?
Bei uns wollte sich ein Privatbetrieb mit einer zweiten Papiertonne dazwischen drängen. Hat aber nicht geklappt. Glücklicherweise, weil sonst die Entsorgungspreise für uns angestiegen werden, da der Landkreis vom Entsorger des Papiers Geld erhält.
Wie ich unsere bekloppte EU kenne, werden in ein paar Jahren zehn Tonnen vor den Türen stehen. Aufgrund des freien Marktes.

Lasst den Blödsinn und führt bitte als sinnvolle Sache die Tonne für Elektroschrott ein.

Aber es wird nicht vereinfacht. Die EU Diktatur macht nur Gesetze für das Großkapital und wir sind die Doofen.

1989 war der große Schritt. Es wurde die soziale Marktwirtschaft im Westen und die Planwirtschaft in der DDR durch die freie Marktwirtschaft ersetzt. Nur da es langsam geschehen ist, hat keiner was gemerkt oder sagen wir es mal deutlich "Wir haben alle den Schuss nicht gehört und die Kugel nicht gesehen.".
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Torben
-1 # Torben 18.11.2018, 17:52 Uhr
@ EMeyer
0 # EMeyer 19.10.2018, 11:33 Uhr
Darum geht es nicht. Und unter Garantie wird Ebay bei gefälschten Neuverkäufen bemerkbar machen, wenn der Endkunde sich meldet.

@ Schon jetzt erhalte ich ca. 50 Kartons in allen Grössen von Privatpersonen im Monat. Der Müllberg wächst also Zitat Ende.
Bei uns gibt es für Altpapier Geld. Also ist das kein Müll.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
AH
-2 # AH 22.10.2018, 11:28 Uhr
Wie sieht das denn für Unternehmen aus, die nicht mit Produkten handeln, weil diese zB. durch Werbung/Partnerprogramme auf Online-Projekten ihr Geld verdienen, aber dennoch durch zB. Gewinnspiele Waren versenden? Müssen die auch lizenzieren oder betrifft das wirklich nur Unternehmen die Ware verkaufen?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
EMeyer
-2 # EMeyer 19.10.2018, 11:33 Uhr
Wie immer sind die illegalen Anbieter bei EBAY fein raus. Sie sind "Privat", verschicken die Verkäufe über Kartons und mit Folie eingeschweisst um beim Verkauf einen Vorteil zu haben und dem Kunden das "Neu" zu suggerieren selbst wenn es Gebrauchtware ist. Auch die vielen Repro-Drucke von Verpackungen für Sammlerartikel sind fein raus weil "Privat". Ebay macht selbst ja Nichts. Hier geht es vermutlich nur darum mal wieder alles zu kontrollieren und Geld für die Verwaltung zu kassieren. Wer unterhalb der Bagatellmengen bleibt musst mit ca. 80 EUR/Jahr für Teilnahme plus ca. 500-1500 EUR/Jahr für seine Lizenzkosten rechnen. Für kleine Shops die max 500 Artikel/Jahr verkaufen eine enorme Hürde auch wenn die Meldung nicht notwendig ist.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
EMeyer
-1 # EMeyer 19.10.2018, 11:37 Uhr
Nachtrag: Als Verkäufer von gebrauchten Waren sieht es dann wohl auch so aus, dass ich die erhaltene Verpackung (weil ja nicht lizensiert) entsorgen muss und neue lizensierte für den Neuverkauf kaufen muss. Was da "Umweltfreundlich" sein soll weiss ich nicht wirklich. Schon jetzt erhalte ich ca. 50 Kartons in allen Grössen von Privatpersonen im Monat. Der Müllberg wächst also denn die Kunden werden letztlich die lizensierte Verpackung nach Erhalt "entsorgen" und ich "entsorge" die Verpackung die ich beim Einkauf hatte. EU? finde ich weniger Geil!
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Ed Strohjmeyer
+3 # Ed Strohjmeyer 22.03.2018, 09:21 Uhr
@RA Sören Siebert:

Jetzt 'muss' jeder Europaweit verkaufen, viele werden EU-Weit verschicken. Wie wirkt die EU-Ausführ auf die Verpackungsverordnung? Sind Binnenmarkt-Exporte ausgeschlossen? EU-Exporte?

Im Artikel wird die Situation bei Verpackung im B2B-Warenverkehr nicht beschrieben. Ich bitte um Ergänzung.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sailor
+9 # Sailor 31.01.2018, 10:03 Uhr
Wäre ja mal interessant zu wissen, von WANN dieser Artikel ist. Die VerpackV besteht immerhin seit der Einführung des Dualen Systems / "Grünen Punktes" 1991. Was also ist 2018 noch "neu", wenn die genannten Bezugsdaten 2008 und 2009 lauten?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Erwin Günes
+13 # Erwin Günes 15.01.2018, 14:53 Uhr
Die Auto Industrie kann in diesem Land jeden Bock schießen. Nur wir kleine Händler dürfen alles bezahlen bis zum Tote. Das interessiert aber kein Schwein.
Deutschland, Deutschland.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Thomas Martin
+4 # Thomas Martin 28.11.2017, 10:54 Uhr
ANFRAGE an die Community : MUSS bei Lieferung von (!!) 'DHL' / 'Hermes' & Co. die VERKAUFS - / TRANSPORTVERPACKUNG vom "Bringer" wieder mitgenommen werden ? Wenn "Ja" ; was ist, wenn DER sich weigert es zu tun ?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Thomas
+8 # Thomas 19.08.2016, 17:12 Uhr
ich frage mich wie man feststellen soll ob ein Händler die Pflichten der Verpackungsverordnung überhaupt einhält. Eine Informationspflicht oder Auskunftspflicht gibt es ja meines Wissens nicht.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
#tsss
+27 # #tsss 12.07.2016, 14:33 Uhr
Willkommen in Deutschland!!!
wann kommt die Steuer für einmal zuviel Luftholen?
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
tv
+26 # tv 24.05.2016, 19:19 Uhr
Ich bin sprachlos............. Wer denkt sich so ein Blödsinn aus.......
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
VetterS
+9 # VetterS 10.11.2018, 13:03 Uhr
Die EU-Deppen, die scheinbar den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben als uns mit irgendwelchen neuen Verodnungen zu gängeln
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
E.
+65 # E. 09.03.2016, 12:56 Uhr
Drehen die jetzt komplett durch oder was? Bald muss man wohl anfangen einen zu viel abgegeben Furz auf dem Klo zu lizensieren.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
G.
+25 # G. 12.07.2016, 06:51 Uhr
Der Klimawandel wird für die Wirtschaft ausgenutzt! Selbst der Pfurz ist Umweltschädlich ! Bei den Kühen wurde das bereits bemängelt.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Captcha Aktualisieren
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Bloggergate: Zahlreiche deutsche Blogs verwenden verstecke Werbelinks Sascha Pallenberg, Betreiber der Webseite Netbooknews.de berichtet, dass deutsche Blogger im großen Stil Links als nicht gekennzeichneter Werbung einbinden. Die...
Weiterlesen...
Island doch nicht bei eBay versteigert Wäre das schön gewesen, gleich einen ganzen Staat bei eBay zu ersteigern. Zumal mit "einer bewohnbaren Umwelt und isländischen Pferden", allerdings auch mit ein...
Weiterlesen...
RTL mahnt DSDS-Fanseite ab RTL geht rechtlich gegen den Betreiber der "Deutschland sucht den Superstar" Fanpage dsds-news.de vor. Der Seitenbetreiber wurde abgemahnt und durch RTL aufgefo...
Weiterlesen...
Neue Muster-Widerrufsbelehrung 2013: Was Shopbetreiber und Händler bei eBay wissen müssen Auch Sie können Ihre Widerrufsbelehrung für Onlineshops, Amazon und eBay & Co einfach und schnell rechtssicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen! Das Th...
Weiterlesen...
Website, Facebook, Marketing & Co: Als Existenzgründer rechtssicher im Netz Selbständige und Startups müssen sich neben ihrer eigentlichen Geschäftsidee um zahlreiche Frage kümmern: Marketing, Steuern, Buchhaltung, der richtige Provider...
Anzeige DSGVO
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Hinweis: Sie können den Newsletter von eRecht24  jederzeit und kostenfrei abbestellen. Ihre Daten werden nur zum Versand des Newsletters genutzt. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzer-Daten finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.

SSL-Zertifikate, Code-Signing, S/MIMESuchmaschienoptimierung & OnlinemarketingDatenschutzRechtliche OnlineShop-Prüfung
Anzeige
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support