Von vielen Shopbetreibern und eBay-Händlern unbeachtet ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Drohen nun Zwangsregistrierung, Abmahnungen oder Bußgelder? Was müssen Shop-Betreiber konkret beachten, welche Pflichten und Kosten kommen auf die Vertreiber zu?
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» Die bisherige Rechtslage der Verpackungsverordnung
» Wichtige Änderungen für Shop Betreiber
» Gibt es Ausnahmen für kleine Shops?
» Was ist eine Vollständigkeitserklärung?
» Was müssen Shopbetreiber konkret tun?
Bisherige Rechtslage der Verpackungsverordnung (VerpackV)
Bisher mussten Onlinehändler und Verkäufer, die als Unternehmer auf Plattformen wie eBay Ware verkauften, den Endverbraucher in Deutschland darüber belehren, dass sie Packungen, die nicht bei einem dualen Entsorgungssystems registriert sind, zurücknehmen oder selbst entsorgen.
In der Praxis haben die Kunden die Verpackung aber oftmals nicht an den Händler zurückgeschickt, sondern diese selbst entsorgt, auch wenn die Verpackungen beispielsweise nicht beim „Grünen Punkt“ lizenziert waren. Durch die Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) soll in Deutschland nun dafür gesorgt werden, dass gegenüber dem Endverbraucher nur noch Packungen in den Verkehr gelangen, die bei einem System der dualen Entsorgung registriert sind.
Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung für die Händler, sich bei einem Anbieter des dualen Systems zu registrieren. Allerdings muss der Händler dafür sorgen, dass die Verpackungen vollständig lizenziert wurden, also etwa durch den Hersteller oder den Großhändler.
Die wesentlichen Änderungen der Verpackungsverordnung liegen in folgenden Punkten: Der Händler kann nun nicht mehr wählen, ob er die Verpackung selbst entsorgen will. Der Händler muss entweder die Verpackungsmaterialien selbst lizenzieren oder auf Verpackungen von Herstellern oder Großhändlern zurückgreifen, die ihrerseits lizenziert wurden. Die Pflicht betrifft also nicht den jeweiligen Händler, sondern zielt auf die Verpackung. Im Gegenzug entfällt der Punkt zur Belehrung über die Verpackungsrücknahme.
Das Gesetz unterscheidet zwischen
- Verkaufsverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen.
Allerdings zählt alles, was beim privaten Endkunden, ankommt, als Verkaufsverpackung. Betroffen sind somit nicht nur die Verpackung des Produkts selbst, sondern auch (zusätzliche) Verpackungen für den Transport und Füllmaterial.
Was bedeutet die neue Verpackungsverordnung (VerpackV) konkret für Betreiber von Online-Shops?
Dies bedeutet zunächst, dass es keine Pflicht für Shopbetreiber gibt, sich bei einem Versorger registrieren zu müssen. Allerdings muss der Shopbetreiber sicherstellen, dass er nur noch Verpackungen und Füllmaterialien verwendet, die bei einem der Anbieter flächendeckender Rücknahmesysteme registriert sind. Das Problem ist aber, dass die Kennzeichnungspflicht für die Verpackungen ab dem 01.01.2009 entfällt. Die Händler haben somit kaum eine Chance zu erfahren, ob die von ihnen verwendeten Verpackungen tatsächlich bereits ordnungsgemäß registriert wurden. Auch gebrauchte Verpackungen sind betroffen. Diese müssen nur dann nicht lizenziert werden, wenn sie schon einmal bei einem dualen System lizenziert wurden. Den Nachweis hierfür muss aber der Händler erbringen.
Gibt es Ausnahmen in der Verordnung für kleine Shops oder eBay-Verkäufer
Nein. Die Größe oder der Umsatz der Shops spielen keine Rolle. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Ware im eigenen Online-Shop oder auf Plattformen wie eBay angeboten wurde. Die Verpflichtung, nur registrierte Verpackungen zu verwenden, trifft alle gleichermaßen.
Im Gesetz selbst sind bestimmte Freimengen definiert. Diese betreffen aber nicht die Pflicht zur Registrierung der Verpackungen, sondern lediglich die Pflicht zur Abgabe der so genannten Vollständigkeitserklärung.
Nicht betroffen sind jedoch private Verkäufe, etwa bei eBay. Allerdings ist die Grenze vom Privatverkäufer zum Unternehmer gerade bei eBay schnell überschritten. Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin kann ein unternehmerisches Handeln schon beim Anbieten von drei gleichen T-Shirts erreicht sein. Auch eBay-Verkäufer sollten sich ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen also mit der Verpackungsverordnung befassen.
Was ist die Vollständigkeitserklärung der Verpackungsverordnung?
Die Unternehmen sind zudem seit der Verkündung der Novelle im April 2008 verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen im Rahmen einer so genannten Vollständigkeitserklärung zu bilanzieren. Die Vollständigkeitserklärung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen zugelassenen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer testiert werden. Die Erklärung muss für das Jahr 2008 bis zum 01.Mai 2009 bei der zuständigen IHK hinterlegt werden.
Die Erklärung muss nach Angaben der IHK Nordwestfalen folgendes enthalten:
- die in den Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, unterschieden nach dem Verpackungsmaterial
- die Aufteilung der b2c-Verpackungen auf die Anbieter des Dualen Systems
- die Materialart und –mengen in Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2) sowie den Name desjenigen, der darüber den Nachweis vorlegt
- wenn erforderlich, die Angaben zur Verwertung der b2b-Verkaufsverpackungen
Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung richtet sich an den „Erst-Inverkehrbringer“ der verpackten Ware.
Es gibt aber Ausnahmen in der Verordnung bei der Unterschreitung folgender Jahresmengen:
- mehr als 80 t/a Glas- oder
- mehr als 50 t/a Papier/Pappe/Karton- oder
- mehr als 30 t/a Aluminium/Weißblech/Kunststoffe/Verbunde
Unterhalb dieser Mengen im Bereich b2c- ist eine Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nur auf behördliches Verlangen erforderlich. Auch unterhalb dieser Freimengen trifft den Händler aber die Pflicht zur Verwendung ausschließlich registrierter Verpackungen.
Warum müssen Verkäufer jetzt handeln?
Verwenden Vertreiber Verpackungen und Füllmaterialien, die nicht entsprechend registriert sind, begehen sie einen Rechtsverstoß, der durch Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Zudem stellt der Versand von Verpackungsmaterial, das nicht lizenziert ist, eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dar. Diese kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Praxis-Tipps zur Verpackungsverordnung
Für Shopbetreiber und Verkäufer bei eBay, Amazon & Co. sind folgende Punkte zur Verpackungsverordnung wichtig:
- Ist die Verkaufsverpackung bereits lizenziert, muss der Händler nichts unternehmen. Der Vertreiber muss aber im Zweifel beweisen, dass die Verpackungen auch ordnungsgemäß lizenziert wurden.
- Ist die Verkaufsverpackung lizenziert, der Händler verpackt diese aber für den Versand zusätzlich (Umverpackung), müssen Versandverpackung und Füllmaterialien lizenziert sein.
- Bei importierten Waren werden die Verpackungen in der Regel nicht lizenziert sein. Hier muss der Händler sich um die Lizenzierung der Verpackung selbst kümmern. Auch zusätzlicher Versandverpackungen müssen lizenziert werden.
Rechtsberatung Onlineshops - RA Sören Siebert
Also eine verschobene Steuer für das Volk.
Der Endverbraucher bezahlt ja auch noch mal den Müll, also eine sehr gute Einnahmequelle.
Das Arbeitende Volk in der BRD wird halt gemolken wo es nur geht.
Der Klügere gibt nach!
Es ist so weit, wir werden nur noch von Dummen regiert...
Verpackungsmittelhersteller zahlen in das Duale System ein - im Preis der Verpackung ist diese Abgabe für jeden enthalten - Bürokratie geht gegen Null.
Aber dann hätten diese Bürokraten ja keine Arbeit mehr.
Was hat das mit Brexit bzw. der EU zu tun? Nichts. Das ist nur ein weitere Unsäglichkeit des bekloppen deutschen "Dualen Systems" ("Grüner" Punkt).
Wie viele Tropenwälder müssen durch so ein hinrrissiges EU Gesetz in der Zukunft abgeholzt werden? Warum gehen da die Grünen nicht auf die Barrrikaden?
Und wenn wir schon nichts dagegen machen können, stell ich mir hier die Frage Warum werden nicht einfach die Onlinehändler dazu verdonnert die mit den reinen Karton Verpackungen herstellen oder handeln. Wenn ich als Händler für meinen Versand Kartons bestelle muss ich davon ausgehen müssen das diese bereits lizensiert sind. Somit entfällt dafür jedegliche weitere Lizensierung durch den Online Fachhandel für die Versendung von Waren. Dies sollte auch für alle anderen Verpackungen gelten. Aber nein, man versucht hier doppelt und dreifach abzukassieren. Das Gesetzt gehört in diesem Umfang umgehend in die Tonne.
In Frankreich hätten die Bürger dem Wahnsinn in Brüssel schon längst Ihre Grenzen aufgezeigt.
Aber wir Deutschen sind leider Obrigkeitshörig.
Wie sieht es aus, wenn ich meinen Kunden den Karton (Verpackungsmaterial) verkaufe.
Also auf der Rechnung ausweise. z. B. ein Versandkarton 30x20x20 für 1,00 Euro + Mwst.
Dann ist das doch quasi keine Verpackung - sondern eine von meinem Kunden gekaufte Ware. Oder?????
Der Eindruck, der hier entsteht ist, dass die Masse der Onlinehändler das ganze in Zukunft finanziert, weil Lizenzen ab 35 € /Jahr etwa beginnen. Da fließt viel Geld in die Kassen. Viele kleine Händler verdienen schon heute nicht einmal 50 % an einem selbst hergestellten Produkt, weil da viele mit daran verdienen wollen. (Z.B. Finanzamt, Einstellungsgebühren, Verkaufsprovisionen, Porto, Rechtsbeistand für rechtssichere Texte und neuerdings die Entsorgungslizensierung, ohne anspruch auf Vollständigkeit.) Am Ende lohnt sich dies kaum noch und wir schälen den Biogurken erst einmal ihre Plastikhaut ab, weil nur noch die Großen übrig geblieben sind.:-(
Dazu noch den Firmen für die Lizenzierung dessen.
Alles im Interesse des Großkapitals. Denn die kleinen Händler werden immer mehr mit dieser Bürokratie gegängelt. Die Großen haben Rechtsabteilungen, die höchstens noch solche Dinge einfordern, um die Konkurrenz auszuschalten.
Außerdem ist es lächerlich.
Wir haben ein Entsorgungssystem. Für Papier, Kunststoffe (Verpackungen) und den Restmüll. Am Papier verdient der Entsorger . Auch an der gelben Tonne wird verdient.
Der Restmüll ist hat Restmüll.
Doch wieso kann man diese bestehenden System nicht einfach als Zwang ansehen und die Leute in Ruhe lasse ?
Bei uns wollte sich ein Privatbetrieb mit einer zweiten Papiertonne dazwischen drängen. Hat aber nicht geklappt. Glücklicherweise, weil sonst die Entsorgungspreise für uns angestiegen werden, da der Landkreis vom Entsorger des Papiers Geld erhält.
Wie ich unsere bekloppte EU kenne, werden in ein paar Jahren zehn Tonnen vor den Türen stehen. Aufgrund des freien Marktes.
Lasst den Blödsinn und führt bitte als sinnvolle Sache die Tonne für Elektroschrott ein.
Aber es wird nicht vereinfacht. Die EU Diktatur macht nur Gesetze für das Großkapital und wir sind die Doofen.
1989 war der große Schritt. Es wurde die soziale Marktwirtschaft im Westen und die Planwirtschaft in der DDR durch die freie Marktwirtschaft ersetzt. Nur da es langsam geschehen ist, hat keiner was gemerkt oder sagen wir es mal deutlich "Wir haben alle den Schuss nicht gehört und die Kugel nicht gesehen.".
0 # EMeyer 19.10.2018, 11:33 Uhr
Darum geht es nicht. Und unter Garantie wird Ebay bei gefälschten Neuverkäufen bemerkbar machen, wenn der Endkunde sich meldet.
@ Schon jetzt erhalte ich ca. 50 Kartons in allen Grössen von Privatpersonen im Monat. Der Müllberg wächst also Zitat Ende.
Bei uns gibt es für Altpapier Geld. Also ist das kein Müll.
Jetzt 'muss' jeder Europaweit verkaufen, viele werden EU-Weit verschicken. Wie wirkt die EU-Ausführ auf die Verpackungsverordnung? Sind Binnenmarkt-Exporte ausgeschlossen? EU-Exporte?
Im Artikel wird die Situation bei Verpackung im B2B-Warenverkehr nicht beschrieben. Ich bitte um Ergänzung.
Deutschland, Deutschland.
wann kommt die Steuer für einmal zuviel Luftholen?